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Satzung - Diözesanrat Passau

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e) die Durchführung gemeinsamer Aufgaben zu beschließen und die dafürnotwendigen Einrichtungen zu schaffen, wenn kein anderer geeigneterTräger zu finden ist,f) gemeinsame Initiativen und Veranstaltungen der Katholiken des Bistumsvorzubereiten und durchzuführen,g) die Zusammenarbeit mit den anderen christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaftenim Bistum zu fördern,h) die Arbeit der Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte aufeinander abzustimmen,anzuregen und zu begleiten sowie umkehrt Anträge undAnregungen der unteren und mittleren Ebene anzunehmen, zu beratenund zu bearbeiten,i) die Arbeit der kirchlich anerkannten Organisationen und Gruppenunter Wahrung ihrer Eigenständigkeit anzuregen und in Konfliktfällenzu vermitteln,j) dem Bischof, der Diözesanverwaltung und der Pastoralen ArbeitskommissionAnregungen zu geben und sie zu beraten,k) die im Diözesanrat zu bestellenden Mitglieder für andere Gremiendes Bistums zu wählen oder ggf. vorzuschlagen,l) das Bistum im Landeskomitee der Katholiken in Bayern und imZentralkomitee der deutschen Katholiken zu vertreten und die Anliegenund Aufgaben der Katholiken des Bistums auf überdiözesanerEbene wahrzunehmen.2. Die Mitglieder des Diözesanrates fassen ihre Beschlüsse in eigener Verantwortungund sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.§ 3Mitglieder1. Mitglieder des Diözesanrates sinda) zwei Vertreter/innen aus jedem Dekanatsrat,b) je ein/e Vertreter/in der katholischen Organisationen und Institutionendes Laienapostolats,45

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