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Satzung - Diözesanrat Passau

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§ 8Der/Die Vorsitzende1. Der/Die Vorsitzende vertritt den Diözesanrat im Bistum und nach außen.2. Er/Sie beruft und leitet die Sitzungen der Vollversammlung, des Vorstandesund des Geschäftsführenden Vorstandes.3. Der/Die Vorsitzende kann sich durch eine/n der stellvertretenden Vorsitzendenvertreten lassen.4. Der/Die Vorsitzende trägt Sorge für die Organisation der Diözesanarbeitsstelleund der dort hauptamtlichen Mitarbeiter/innen sowie fürden Haushalt.5. Der/Die Vorsitzende ist in Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit der Vollversammlungund dem Vorstand gegenüber verantwortlich.§ 9Bischöflicher BeauftragterDer Bischof ernennt nach Konsultation des Geschäftsführenden Vorstandeseinen Bischöflichen Beauftragten. Dieser bringt die Anliegen des Bischofsund der Diözesanverwaltung in den Diözesanrat ein und stellt die Verbindungzur Diözesanleitung her.§ 10Geschäftsführung1. Zur Unterstützung der Arbeit steht dem Diözesanrat die Geschäftsstellezur Verfügung. Das Bistum setzt zur Deckung der laufenden Arbeit desDiözesanrates auf Antrag einen Jahresbetrag im Haushalt der Diözesefest.50

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