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zweitwohnungen in toblach

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echtigten überwiesen (mit e<strong>in</strong>er jährlichen<br />

Aufwertung wie sie gesetzlich für die Abferti-<br />

gung vorgesehen ist). Die antragstellende Per-<br />

son muss die Zahlung an den Fonds nicht mehr<br />

vorstrecken und dann auf die Rückerstattung<br />

seitens der Region warten. Diese Möglichkeit<br />

kann auch für den Bezugszeitraum 2011 gewählt<br />

werden.<br />

WAS IST ZU TUN?<br />

• Antrag an die zuständige öffentliche Renten-<br />

kasse um freiwillige Weiterversicherung<br />

stellen die MitarbeiterInnen der Patronate helfen dabei.<br />

• E<strong>in</strong>zahlungen für die Pensionsabsicherung an<br />

die staatliche Rentenkasse tätigen<br />

• Antrag um Beitragsrückerstattung durch die Pa-<br />

tronate<br />

WANN MUSS DER ANTRAG UM RÜCKERSTAT-<br />

TUNG GESTELLT WERDEN?<br />

• <strong>in</strong>nerhalb 30. Juni 2012, wenn die Pensionsbei-<br />

träge zur freiwilligen Weiterversicherung für das<br />

Jahr 2011 e<strong>in</strong>gezahlt wurden<br />

• <strong>in</strong>nerhalb 30. Juni 2012, wenn die Zahlungen<br />

an e<strong>in</strong>en Zusatzrentenfonds von Lohnabhän-<br />

gigen bzw. Nichterwerbstätigen getätigt wurden<br />

• <strong>in</strong>nerhalb 30. September 2012, wenn es sich um<br />

RENTENBEITRAG FÜR PFLEGEZEITEN<br />

• Rentenbeitrag für die Pflege von Familienangehörigen<br />

(bis zum 4. Grad und Verschwägerte bis<br />

zum 3. Grad), und zwar<br />

➪ für die Pflege von Angehörigen, die <strong>in</strong> der<br />

3. oder 4. Pflegestufe s<strong>in</strong>d<br />

➪ bzw. wenn man zwei Pflegebedürftige betreut,<br />

die <strong>in</strong> die 2. Pflegestufe fallen<br />

• Dauer: so lange die Pflege notwendig ist<br />

• Höhe:<br />

➪ Bis zu 3.500 Euro bei E<strong>in</strong>zahlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Pflichtversicherung oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Zusatzrentenfonds;<br />

für Selbständige und FreiberuflerInnen<br />

bis zu 3.150 Euro, wenn sie <strong>in</strong> ihrer<br />

Pflichtversicherung bleiben<br />

• Neu: Der Beitrag für die Zusatzrente wird direkt<br />

von der ASWE an Pensplan auf die Rentenposition<br />

der Anspruchsberechtigten überwiesen.<br />

Voraussetzungen wie für Erziehungszeiten<br />

• Teilzeit: Wer bis zu 70% Teilzeit arbeitet, kann<br />

bis max. 1750 Euro bekommen, um auf Vollzeit<br />

zu <strong>in</strong>tegrieren.<br />

• Beitrag für Pflegezeiten für Eltern beh<strong>in</strong>derter K<strong>in</strong>der<br />

➪ 6.000 Euro für Eltern beh<strong>in</strong>derter K<strong>in</strong>der<br />

(74% Invalidität): Beitrag bis zu 6.000 Euro<br />

(bei freiwilliger Weiterversicherung und bei<br />

E<strong>in</strong>zahlung <strong>in</strong> Zusatzrentenfonds), bis zum<br />

5. Lebensjahr. S<strong>in</strong>d die K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Struktur untergebracht, steht der Betrag<br />

von bis zu 3.500 Euro zu.<br />

➪ Neu: Der Beitrag für die Zusatzrente wird<br />

direkt von der ASWE an Pensplan auf die<br />

Rentenposition der Anspruchsberechtigten<br />

überwiesen. Voraussetzungen wie für Erziehungszeiten.<br />

Selbständige handelt<br />

• <strong>in</strong>nerhalb 6 Monaten nach Ablauf der Zahlungs-<br />

frist, wenn man Nachzahlungen für vorherige<br />

Kalenderjahre getätigt hat<br />

NEU: DIREKTÜBERWEISUNG ZUSATZREN-<br />

TENFONDS<br />

• Erster Antrag – 2 Möglichkeiten:<br />

1. Ich b<strong>in</strong> schon seit 6 Monaten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zu-<br />

satzrentenfonds e<strong>in</strong>geschrieben und über-<br />

weise regelmäßig (trimestral) – dann erfülle<br />

ich die Voraussetzung automatisch, Bestäti-<br />

gung genügt<br />

2. Ich b<strong>in</strong> NICHT <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Zusatzrentenfonds<br />

e<strong>in</strong>geschrieben: dann s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens € 360<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Zusatzrentenfonds e<strong>in</strong>zuzahlen<br />

• Zweiter Antrag (zwischen e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d und dem<br />

nächsten):<br />

1. Jene Personen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geschlossenen<br />

oder offenen Rentenfonds e<strong>in</strong>geschrieben<br />

s<strong>in</strong>d und regelmäßig e<strong>in</strong>zahlen, erfüllen die<br />

Zugangsvoraussetzungen.<br />

2. Jene, die die E<strong>in</strong>zahlungen NICHT fortgesetzt<br />

haben, können e<strong>in</strong>e Nachzahlung machen im<br />

Ausmaß von 30 Euro/Monat für die Monate<br />

zwischen 1. und 2. Antrag<br />

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