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Strom und Wärme aus der Sonne – Technik, Wirtschaft- lichkeit ...

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amtliche bekanntmachungen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Sitzung des Verbands<strong>aus</strong>schusses des<br />

Zweckverbandes „Landschaft <strong>der</strong><br />

Industriekultur Nord“ (LIK.Nord)<br />

Im Projekt „Landschaft <strong>der</strong> Industriekultur Nord“ haben sich<br />

die Kommunen Neunkirchen, Schiffweiler, Merchweiler, Friedrichsthal,<br />

Quierschied <strong>und</strong> Illingen sowie die Industriekultur<br />

Saar (IKS) zusammengeschlossen, um eine zukunftsfähige Entwicklung<br />

<strong>der</strong> altindustriellen <strong>und</strong> vom Bergbau geprägten Landschaft<br />

mit Unterstützung des von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Land geför<strong>der</strong>ten<br />

Naturschutzgroßprojektes zu gestalten.<br />

Die 9. Sitzung des Verbands<strong>aus</strong>schusses des Zweckverbandes<br />

„Landschaft <strong>der</strong> Industriekultur Nord“ (LIK.Nord) findet am<br />

Montag, 01.10.2012, 18:00 Uhr, im Sitzungszimmer 2 des Rath<strong>aus</strong>es<br />

Neunkirchen, Oberer Markt, 66538 Neunkirchen, statt.<br />

Die Sitzung ist nicht öffentlich.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />

Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Einladung<br />

Annahme <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

2. Annahme <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Sitzung vom 02.08.2012<br />

3. PEPL <strong>und</strong> Projektantrag Phase II<br />

4. Personal- <strong>und</strong> Sachkosten (August - Dezember 2012)<br />

5. Tagesordnung Verbandsversammlung (vor<strong>aus</strong>sichtlich im Oktober<br />

2012)<br />

6. H<strong>aus</strong>haltssatzung, H<strong>aus</strong>halts- <strong>und</strong> Stellenplan des H<strong>aus</strong>haltsjahres<br />

2013<br />

7. Anfragen, Mitteilungen<br />

Jürgen Fried<br />

Verbandsvorsteher<br />

Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen,<br />

Bauen am Donnerstag, 27.09.2012, um 17:00 Uhr.<br />

Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Rath<strong>aus</strong>es Illingen statt.<br />

Zu Beginn <strong>der</strong> Sitzung findet eine Ortsbesichtigung statt.<br />

Tagesordnung:<br />

I. Entscheidungen<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Nie<strong>der</strong>schriften vom 11.07.2012 <strong>und</strong> 12.07.2012 -öffentlicher<br />

Teil-<br />

2. Antrag nach dem kommunalen För<strong>der</strong>programm „Abriss leer<br />

stehen<strong>der</strong> Wohngebäude“<br />

3. Informationen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

4. Nie<strong>der</strong>schrift vom 11.07.2012 -nichtöffentlicher Teil-<br />

5. Antrag auf Erwerb von gemeindeeigenen Gr<strong>und</strong>stücken im<br />

Ortsteil Welschbach<br />

6. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung über einen Verkauf eines<br />

Anwesens im Ortsteil Wustweiler<br />

7. T<strong>aus</strong>ch eines gemeindeeigenen Gr<strong>und</strong>stückes im Zuge einer<br />

Kanalbaumaßnahme in <strong>der</strong> Gemarkung Illingen<br />

8. Stellungnahmen zu Baugesuchen <strong>und</strong> Bauvoranfragen<br />

9. Arbeitsvergaben<br />

10. Informationen<br />

II. Vorberatungen<br />

1. Än<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

„Lebensmittelmarkt Lidl“ im Ortsteil Wustweiler<br />

a) Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB<br />

b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB<br />

Illingen, 24.09.2012<br />

Der Bürgermeister<br />

gez. König<br />

| illinger seiten 39/2012 |- 13 -<br />

Allgemeinverfügung des<br />

Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV)<br />

zur Impfung nicht BHV1-freier Rin<strong>der</strong>bestände,<br />

zum Verbot des Treibens nicht BHV1-freier Rin<strong>der</strong><br />

<strong>und</strong> zur Anordnung <strong>der</strong> dauerhaften Kennzeichnung<br />

von Reagenten innerhalb des Saarlandes<br />

Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> §§ 1, 2 Abs. 3 <strong>und</strong> 5 sowie § 4 Abs. 1 <strong>und</strong> 4 <strong>der</strong> Verordnung<br />

zum Schutz <strong>der</strong> Rin<strong>der</strong> vor einer Infektion mit dem Bovinen<br />

Herpesvirus Typ 1 (BHV1-VO) vom 20. Dezember 2005 (BGBl I<br />

S. 3520),<br />

des § 2 Abs. 2 des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum<br />

Tierseuchengesetz (SAGTierSG) vom 23. Juni 1976 (Amtsbl.S<br />

690) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz Nr. 1728 über die Errichtung<br />

eines Landesamtes für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz vom<br />

18. November 2010 (Amtsbl. I 2010, S. 1420), in Verbindung<br />

mit <strong>der</strong> Verordnung zur Übertragung von Aufgaben des Landesamtes<br />

für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz auf das Landesamt<br />

für Soziales vom 10. Juli 2012 (Amtsbl. I 2012, S. 251) <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> §§ 1, 2, 79 <strong>und</strong> 80 des Tierseuchengesetzes (TierSG) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I Seite<br />

1260, berichtigt: BGBl. I S. 3588)<br />

ergeht folgende<br />

Allgemeinverfügung<br />

1. Anordnung <strong>der</strong> Bestandsimpfung<br />

a) Die Impfung des gesamten Bestandes aller nicht BHV1-freien<br />

Rin<strong>der</strong>bestände im Saarland wird gemäß nachfolgen<strong>der</strong><br />

Einzelbestimmung ab dem 1. Januar 2013 verbindlich angeordnet.<br />

Die Impfpflicht besteht nicht, wenn die Reagenten<br />

(im BHV1-gE-Elisa positiv getestete Tiere) unverzüglich <strong>aus</strong><br />

dem Bestand entfernt werden. Von <strong>der</strong> Impfpflicht befreit<br />

sind darüber hin<strong>aus</strong> diejenigen Tierhalter, die ihren Bestand<br />

bis zum 31.12.2012 vollständig auflösen werden <strong>und</strong> dies in<br />

HI-Tier dokumentiert ist.<br />

b) Zur Anwendung dürfen <strong>aus</strong>schließlich markierte Impfstoffe<br />

gelangen, bei <strong>der</strong>en Herstellung Virusstämme verwendet<br />

worden sind, bei denen das Glykoprotein-E-Gen entfernt<br />

worden ist <strong>und</strong> die nicht zur Bildung von gE-Antikörpern im<br />

geimpften Rind führen. Eine Ausnahme von <strong>der</strong> Verwendung<br />

markierter Impfstoffe kann von <strong>der</strong> zuständigen Behörde nur<br />

für Tiere zugelassen werden, die das Inland verlassen sollen,<br />

sofern das Bestimmungsland eine Impfung mit einem an<strong>der</strong>en<br />

Impfstoff verlangt, sowie in begründeten Einzelfällen<br />

im Einvernehmen mit dem LAV, wenn dies <strong>aus</strong> Gründen <strong>der</strong><br />

Seuchenbekämpfung erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

c) Die Besitzer nicht BHV1-freier bzw. nicht anerkannt BHV1freier<br />

Rin<strong>der</strong>bestände haben alle über drei Monate alten<br />

Rin<strong>der</strong> des Bestandes mindestens zweimal jährlich impfen<br />

zu lassen. Dabei ist bei allen Rin<strong>der</strong>n über drei Monate eine<br />

Gr<strong>und</strong>immunisierung nach Angaben des Impfstoffherstellers<br />

<strong>und</strong> eine weitere Impfung im Abstand von drei bis sechs<br />

Monaten durchzuführen. Die BHV1-negativen Tiere sind bei<br />

<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>immunisierung mit Lebendimpfstoff, die bekannt<br />

BHV1-positiven Tiere sind mit Totimpfstoff zu impfen, es<br />

sei denn, die Reagenten werden unverzüglich <strong>aus</strong> dem Bestand<br />

entfernt. Ansonsten sind Reagenten im Sinne des §<br />

1 Abs. 2 Nr. 3 BHV1-VO unverzüglich nach Bekanntwerden<br />

ihres Reagentenstatus gr<strong>und</strong>zuimmunisieren. Bei Rin<strong>der</strong>n in<br />

reinen Mastbetrieben, in denen alle Rin<strong>der</strong> <strong>aus</strong>schließlich in<br />

Stallhaltung gemästet <strong>und</strong> nur zur Schlachtung abgegeben<br />

werden, kann auf die regelmäßige Nachimpfung verzichtet<br />

werden, sofern die Rin<strong>der</strong> mindestens gr<strong>und</strong>immunisiert <strong>und</strong>

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