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Schriftleitung - Wandervogelhof Reinstorf

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ßigen Besitzverhältnisse des 1933/34 von der NSDAP und deren Gliederungen<br />

angeeigneten Vermögens“ zuständig war. In dem Schreiben wird<br />

die Geschichte des Wandervogel Uelzen geschildert, vor allen Dingen aber<br />

die Umwandlung in den Landheimverein (der interessanterweise sogar von<br />

der HJ als Rechtsnachfolger anerkannt worden war) und die Wiederbelebung<br />

der Gruppe<br />

nach dem Ende des<br />

Krieges.<br />

Nach einem intensivenSchriftwechsel<br />

wurde im<br />

September 1949<br />

vom Zentralamt<br />

in Bad Nenndorf<br />

mitgeteilt, daß das<br />

Verfahren jetzt beim<br />

„Prüfungsausschuß<br />

für Organisationen<br />

allgemeiner Art“<br />

am Oberlandesgericht<br />

Celle anhängig<br />

sei. Wiederum begann<br />

ein intensiver<br />

Schriftwechsel zwischen<br />

dem Wandervogel<br />

Uelzen und<br />

dem „Allgemeinen<br />

Organisationsaus-<br />

Bestätigung der Britischen Militärbehörde, 1950<br />

schuß“ (AOA). Es stellte sich als Nachteil heraus, daß man das Grundstück,<br />

auf dem das Landheim stand, damals nicht von der Gemeinde gekauft<br />

hatte, denn ein Erbbaurecht war durch die Konfiszierung durch die HJ nie<br />

zustande gekommen. Inzwischen fungierte die Gemeinde als Treuhänderin<br />

für das Heim und hatte keinerlei Interesse an seiner Rückgabe.<br />

Der AOA forderte einen Nachweis über den Eintrag des Wandervogel<br />

Uelzen in das Vereinsregister, der am 27. Dezember 1949 erfolgte. Als<br />

unmöglich erwies sich ein Nachweis über die Eintragung der „Vorgänger-<br />

Vereine“ seit 1908, weil alle entsprechenden Unterlagen nach dem Krieg<br />

nicht mehr vorhanden waren. Auch Bescheinigungen vom „Britischen Resident<br />

Office“, der Wandervogel-Bundesführung etc. wurden verlangt. Doch<br />

zu guter Letzt lag alles vor und man konnte in direkte Verhandlungen mit<br />

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