06.12.2012 Aufrufe

Schriftleitung - Wandervogelhof Reinstorf

Schriftleitung - Wandervogelhof Reinstorf

Schriftleitung - Wandervogelhof Reinstorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

dem AOA eintreten. Inzwischen hatte die Gemeinde Bruchtorf im März<br />

1950 erklärt, daß das Heim am besten in ihren Besitz übergehen würde.<br />

Bei einem anberaumten Termin am 7. Juli 1950 gaben die Vertreter der<br />

Gemeinde dazu folgende Begründung ab:<br />

1. Grundstückseigentümer ist die Gemeinde<br />

2. Gemeindliche Aufwendung nach 1934: Außen-Hand-Pumpe, elektrischer<br />

Anschluß [...]<br />

3. Die unerträglichen Störungen des Dorffriedens, wie Fußballspielen auf den<br />

Weiden, Kühe reiten, Fanfare blasen [...]<br />

4. Ungeeignetheit des Heimes für die Jugend: zu eng, keine Entfaltungsmöglichkeiten<br />

für Aufmärsche usw. [...]<br />

Aus den Argumenten der Gemeinde Bruchtorf kann man ersehen, daß dort<br />

entweder die Zeit stehengeblieben war oder zumindest eine Verwechslung<br />

vorlag. Denn besagte Vorwürfe fielen samt und sonders in die Zeit der<br />

HJ. Man argumentierte, daß der Wandervogel auch weiterhin keine Aufmärsche<br />

veranstalten wolle und daß das Heim vor dem Krieg auch gut für<br />

Fahrten und Treffen gewesen sei. Nach diesem Ortstermin war der AOA<br />

den Uelzenern durchaus zugeneigt und setzte einen Verhandlungstermin<br />

für den 22. September 1950 in Celle fest. Der Wandervogel bekam hier<br />

alle Rechte und Pflichten aus<br />

dem am 15. Oktober 1927 geschlossenen<br />

Pachtvertrag für das<br />

Grundstück und auch für das<br />

Landheim zugesprochen. Da<br />

die Gemeinde im Vorfeld immer<br />

wieder betont hatte, daß sie das<br />

Heim übernehmen wolle, bot<br />

man es ihr jetzt nach Klärung<br />

der Rechtslage zum Kauf an.<br />

Mit dem Geld wollte man sich<br />

an geeigneterer Stelle ein neues<br />

Landheim bauen. Allerdings<br />

fehlten der Gemeinde dafür<br />

die entsprechenden finanziellen<br />

Mittel. So räumten die beiden dort wohnenden Flüchtlingsfamilien zum<br />

1. Mai 1951 das Haus, und der Wandervogel Uelzen konnte endlich sein<br />

Heim wieder in Besitz nehmen. Später wurde mit der Gemeinde ein neuer<br />

Pachtvertrag geschlossen, der 1963 auslief, in ein vertragsloses Verhältnis<br />

überging und am 28. Februar 1968 endgültig aufgekündigt wurde.<br />

Die langersehnte Einweihungsfeier fand am 1. Mai 1951 statt. Im Wald-<br />

54

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!