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Immobilien wirtschaft Die Immobilienstrategie der ... - Haufe.de

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32 Finanzen + Steuern<br />

Von <strong>de</strong>n Finanzgerichten (I)<br />

Erhöhte Abschreibungen leichter möglich<br />

Bau<strong>de</strong>nkmale und Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung in Sanierungsgebieten: Nach einem<br />

Urteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfi nanzhofs (BFH) haben <strong>Immobilien</strong>eigentümer bessere<br />

Chancen auf Steuervorteile.<br />

Hans-Joachim Beck, Berlin<br />

Immer wie<strong><strong>de</strong>r</strong> versagen Finanzämter<br />

<strong>de</strong>n Erwerbern von Eigentumswohnungen<br />

die erhöhten Absetzungen nach<br />

<strong>de</strong>n § 7 h, 7 i Einkommensteuergesetz<br />

(EStG) o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Son<strong><strong>de</strong>r</strong>ausgabenabzug<br />

nach § 10 f EStG, obwohl die zuständige<br />

Behör<strong>de</strong> die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche Bescheinigung<br />

ausgestellt hat. Dabei han<strong>de</strong>lt es sich insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

um Dachgeschosswohnungen<br />

sowie um Wohnungen, die im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s Umbaus eines Gebäu<strong>de</strong>s zu Wohnzwecken<br />

entstan<strong>de</strong>n sind.<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n soll dargestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

ob und in welchem Umfang die Finanz-<br />

›<br />

›<br />

›<br />

Auf einen Blick<br />

Ein schädlicher Neubau im Sinne <strong>de</strong>s § 7i<br />

EStG liegt nach BFH nur dann vor, wenn<br />

ein neuer Baukörper errichtet wird. <strong>Die</strong>se<br />

Rechtsprechung ist auch anzuwen<strong>de</strong>n,<br />

wenn es um erhöhte Absetzungen bei<br />

Gebäu<strong>de</strong>n in Sanierungsgebieten geht<br />

(§ 7 h EStG).<br />

Bescheinigt die zuständige Behör<strong>de</strong> für<br />

die Wohnung im Dachgeschoss, dass die<br />

Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 7 h Abs. 1 EStG<br />

(erhöhte Absetzungen) für das Gebäu<strong>de</strong><br />

und für die durchgeführten Baumaßnahmen<br />

erfüllt sind, so ist das Finanzamt<br />

an diese Bescheinigung gebun<strong>de</strong>n.<br />

Einige Finanzämter versagen die steuerlichen<br />

Vergünstigungen auch in <strong>de</strong>n<br />

Fällen <strong><strong>de</strong>r</strong> sogenannten Umnutzung. <strong>Die</strong><br />

Versagung <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuervorteile entspricht<br />

jedoch nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtslage.<br />

07-08 | 2010 www.immobilien<strong>wirtschaft</strong>.<strong>de</strong><br />

Ob erhöhte Denkmalabschreibungen möglich sind, ist oft umstritten.<br />

ämter an die Bescheinigung gebun<strong>de</strong>n<br />

sind und in welchen Fällen die zuständige<br />

Behör<strong>de</strong> die Bescheinigung für solche<br />

Wohnungen ausstellt.<br />

Problem: Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierung und<br />

Dachgeschosswohnung<br />

Nach § 7 h EStG kann <strong><strong>de</strong>r</strong>jenige, <strong><strong>de</strong>r</strong> als<br />

Bauherr ein Gebäu<strong>de</strong> mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisiert, das<br />

sich in einem Sanierungsgebiet befi n<strong>de</strong>t,<br />

für die Kosten <strong><strong>de</strong>r</strong> Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierungs- und<br />

Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne<br />

<strong>de</strong>s § 177 BauGB erhöhte Absetzungen in<br />

Anspruch nehmen. <strong>Die</strong> erhöhten Abset-<br />

zungen betragen in <strong>de</strong>n ersten acht Jahren<br />

neun Prozent und in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n vier<br />

Jahren sieben Prozent. <strong>Die</strong> Begünstigung<br />

kann auch für Anschaff ungskos ten in<br />

Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, soweit die<br />

Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierungsmaßnahmen nach Abschluss<br />

<strong>de</strong>s Kaufvertrags durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Nutzt <strong><strong>de</strong>r</strong> Käufer die Wohnung zu<br />

eigenen Wohnzwecken, kann er statt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

erhöhten Absetzungen gem. § 10 f EStG<br />

die begünstigten Kosten in <strong>de</strong>n ersten<br />

zehn Jahren in Höhe von neun Prozent<br />

jährlich als Son<strong><strong>de</strong>r</strong>ausgaben abziehen.<br />

<strong>Die</strong> erhöhten Absetzungen können je-<br />

Foto: Thomas-Max-Müller/pixelio.<strong>de</strong>

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