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Immobilien wirtschaft Die Immobilienstrategie der ... - Haufe.de

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34 Finanzen + Steuern<br />

Fragen im Zusammenhang<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Umnutzung<br />

Einige Finanzämter versagen die steuerlichen<br />

Vergünstigungen <strong><strong>de</strong>r</strong> §§ 7 h und<br />

7 i EStG auch in <strong>de</strong>n Fällen <strong><strong>de</strong>r</strong> sogenannten<br />

Umnutzung. Dabei han<strong>de</strong>lt es<br />

sich um Fälle, in <strong>de</strong>nen ein Gebäu<strong>de</strong>, das<br />

vorher etwa als Fabrik, als Krankenhaus<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> als Kaserne genutzt wur<strong>de</strong>, zu Wohnungen<br />

umgebaut wird. Einer Bescheinigung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> betreff en<strong>de</strong>n Baukosten<br />

durch die zuständige Behör<strong>de</strong> steht die<br />

Umnutzung sowohl bei Gebäu<strong>de</strong>n, die<br />

unter Denkmalschutz stehen, als auch<br />

bei Gebäu<strong>de</strong>n, die in einem Sanierungs-<br />

07-08 | 2010 www.immobilien<strong>wirtschaft</strong>.<strong>de</strong><br />

Dementsprechend hat <strong><strong>de</strong>r</strong> X. Senat <strong>de</strong>s<br />

BFH mit seinem Urteil vom 24. Juni<br />

2009 (Az. X R 8/08) entschie<strong>de</strong>n, dass<br />

die Entstehung eines bloß steuerlichen<br />

Neubaus <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewährung <strong>de</strong>s Steuervorteils<br />

nicht entgegensteht. Bei Vorliegen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigung darf das Finanzamt<br />

die Vergüns tigung daher nur dann versagen,<br />

wenn ein neuer Baukörper errichtet<br />

wird.<br />

Der Erwerber einer Wohnung, die<br />

aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Umnutzung eines Gebäu<strong>de</strong>s entstan<strong>de</strong>n<br />

ist, kann bei Vorliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigung<br />

nach § 7 h Abs. 2 bzw. § 7 i<br />

Abs. 2 EStG die Steuervorteile beanspruchen.<br />

Allerdings muss er zurzeit damit<br />

Erhöhte Absetzungen beim Dachgeschossausbau. Hier gibt es oft Streit.<br />

gebiet liegen, nicht entgegen.<br />

Vielmehr wird eine solche Umnutzung<br />

von <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

sogar befürwortet, wenn das Gebäu<strong>de</strong><br />

sonst nicht mehr sinnvoll genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Trotz Vorliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigung<br />

verweigern die Finanzämter<br />

jedoch in diesen Fällen immer<br />

wie<strong><strong>de</strong>r</strong> die Gewährung <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuervorteile.<br />

<strong>Die</strong> Versagung <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuervorteile<br />

entspricht allerdings nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtslage,<br />

da die Vorschrift en (§§ 7 h und 7 i<br />

EStG) lediglich verlangen, dass es sich<br />

um Baumaßnahmen an einem Gebäu<strong>de</strong><br />

han<strong>de</strong>lt, und nicht voraussetzen, dass es<br />

sich um nachträgliche Herstellungskosten<br />

han<strong>de</strong>lt.<br />

rechnen, dass ihm die Finanzverwaltung<br />

die Steuervorteile trotz<strong>de</strong>m versagt. Der<br />

Erwerber muss <strong>de</strong>shalb seinen Anspruch<br />

möglicherweise durch eine Klage vor<br />

<strong>de</strong>m Finanzgericht durchsetzen.<br />

Denkmalschutzabschreibungen:<br />

Zeitliche Verzögerungen<br />

Da in einigen Gegen<strong>de</strong>n Deutschlands<br />

die Denkmalschutzbehör<strong>de</strong>n die erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>liche<br />

Bescheinigung erst nach einer<br />

längeren Bearbeitungsdauer erteilen,<br />

muss hier damit gerechnet wer<strong>de</strong>n,<br />

dass die Steuervorteile erst mit einiger<br />

Verzögerung eintreten. Eine vorläufi ge<br />

Bescheinigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Denkmalschutzbe-<br />

hör<strong>de</strong>, die ab 2009 ausgestellt wor<strong>de</strong>n ist,<br />

führt nicht mehr dazu, dass die erhöhten<br />

Absetzungen gewährt wer<strong>de</strong>n. Es muss<br />

vielmehr eine endgültige Bescheinigung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> vorliegen.<br />

Da die zuständige Behör<strong>de</strong> in einigen<br />

Gebieten Deutschlands (insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Dres<strong>de</strong>n) zurzeit erhebliche Arbeitsrückstän<strong>de</strong><br />

hat und die Bescheinigung<br />

<strong>de</strong>swegen erst nach einer längeren Zeit –<br />

teilweise bis zu drei Jahre – erteilt, muss<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerber damit rechnen, dass er die<br />

Steuervergünstigung nach § 7 i EStG erst<br />

erhebliche Zeit nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Anschaff ung<br />

erhält. <strong>Die</strong>s kann in Fällen einer hohen<br />

Fremdfi nanzierung zu Finanzierungsengpässen<br />

führen.<br />

Der Erwerber hat meines Erachtens<br />

jedoch einen Anspruch darauf, dass<br />

das Wohnsitzfi nanzamt die erhöhten<br />

Absetzungen beziehungsweise <strong>de</strong>n Abzugsbetrag<br />

nach § 10 f EStG bereits vor<br />

Erteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigung durch die<br />

Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> berücksichtigt<br />

(zu <strong>de</strong>n einzelnen Grün<strong>de</strong>n siehe <strong>de</strong>n<br />

verlängerten Beitrag auf www.immobilien<strong>wirtschaft</strong><br />

.<strong>de</strong>).<br />

Da die Finanzämter die Rechtslage<br />

bisher jedoch noch an<strong><strong>de</strong>r</strong>s sehen, muss<br />

dieser Anspruch erst gerichtlich durchgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Einstweiliger Rechtsschutz<br />

kann durch einen Antrag auf Aussetzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Vollziehung beantragt wer<strong>de</strong>n (§ 361<br />

AO und § 69 Abs. 3 FGO). In je<strong>de</strong>m Fall<br />

muss in <strong>de</strong>n betroff enen Fällen mit einer<br />

Verzögerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewährung <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuervorteile<br />

gerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisiert <strong><strong>de</strong>r</strong> Investor ein Gebäu<strong>de</strong>,<br />

das sich bereits in seinem Eigentum<br />

befi n<strong>de</strong>t, und ist er Bauherr <strong><strong>de</strong>r</strong> Maßnahmen,<br />

sind die Baukosten Bemessungsrundlage<br />

für die erhöhten Absetzungen.<br />

Erwirbt er dagegen eine Immobilie mit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Zusage <strong>de</strong>s Verkäufers, ihm diese zu<br />

mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisieren, so stellen die gesamten<br />

Aufwendungen <strong>de</strong>s Erwerbers Anschaffungskosten<br />

dar. Der Erwerber wird<br />

behan<strong>de</strong>lt, als habe er eine bereits fertig<br />

mo<strong><strong>de</strong>r</strong>nisierte Wohnung gekauft . �|<br />

Den gesamten Text mit sämtlichen<br />

Informationen lesen Sie unter<br />

www.immobilien<strong>wirtschaft</strong>.<strong>de</strong><br />

Foto: RainerSturm/pixelio.<strong>de</strong>

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