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Geschäfts bericht 2011 - Helvetia Gruppe

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2.17 Ertragssteuern<br />

2.18 Forderungen<br />

2.19 Abgrenzungen<br />

F inanzanlagen<br />

2.20 Flüssige Mittel<br />

2.21 Eigene Aktien<br />

Finanz<strong>bericht</strong><br />

Grundlagen der Rechnungslegung ‹<br />

wird die Differenz zwischen Buchwert und dem geschätzten erzielbaren Betrag erfolgswirksam<br />

als Impairmentverlust berücksichtigt.<br />

Das von einem anderen Versicherer übernommene indirekte Geschäft wird als a ktive<br />

Rückversicherung bezeichnet. Die technischen Rückstellungen sind wie auch im Erstversicherungsgeschäft<br />

in den entsprechenden versicherungstechnischen Passivpositionen<br />

enthalten. Sie werden analog der Erstversicherung auf Basis von mathematisch­statistischen<br />

Modellen und den aktuellsten zur Verfügung stehenden Informationen möglichst<br />

realistisch geschätzt und berücksichtigen Unsicherheiten. Nicht traditionelle Versicherungsverträge<br />

werden als Finanzinstrumente behandelt und in den « Guthaben aus<br />

R ückversicherung» oder in den «Finanzschulden aus dem Versicherungsgeschäft» ausgewiesen,<br />

wenn keine signifikanten Versicherungs risiken übertragen werden. Die<br />

Nettokom m issionen fliessen direkt in die Erfolgsrechnung.<br />

Das an konzernfremde Versicherungsgesellschaften weitergegebene indirekte Geschäft<br />

wird als Retrozession bezeichnet. Hier gelten die Grundsätze des passiven Geschäftes.<br />

Tatsächliche Ertragssteueransprüche und ­verpflichtungen wurden mit den aktuell gültigen<br />

Steuersätzen berechnet. Ertragssteuerforderungen beziehungsweise ­verpflichtungen<br />

werden insoweit angesetzt, als mit einer Erstattung, beziehungsweise Zahlung zu<br />

rechnen ist.<br />

Rückstellungen für latente Ertragssteuern werden unter Berücksichtigung von aktuellen<br />

Steuersätzen beziehungsweise angekündigten Steuersatzänderungen berechnet.<br />

L atente Ertragssteuern werden für s ämtliche temporäre Differenzen zwischen IFRS Buch­<br />

und Steuerwerten von Vermögenswerten und V erbindlichkeiten unter Anwendung der<br />

L iability­Methode gebildet. Latente Steuerguthaben aus Verlustvorträgen werden nur in<br />

dem Mass berücksichtigt, als davon auszugehen ist, dass in Zukunft steuerbare Gewinne<br />

anfallen, mit welchen die betreffenden Verluste verrechnet werden können. Latente<br />

Steuerguthaben und ­verbindlichkeiten w erden saldiert, sofern ein durchsetzbares Recht<br />

gegenüber der jeweiligen Steuerbehörde besteht, tatsächliche Steuerguthaben und ­verbindlichkeiten<br />

miteinander zu verrechnen.<br />

Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft und übrige Forderungen werden nach der<br />

Amortised Cost­Methode bewertet. In der Regel entspricht dies dem Nominalwert der<br />

Forderungen. Dauerhafte Wertminderungen werden im Rahmen eines Impairments erfolgswirksam<br />

berücksichtigt. Der Wertminderungsaufwand wird in der Position « Übriger<br />

Aufwand» in der Erfolgsrechnung aus gewiesen.<br />

Wertminderungen für Forderungen aus dem Ver s icherungsgeschäft werden in Form<br />

von Einzel­ oder Portfoliowert<strong>bericht</strong>igungen gebildet. Wenn die Gegenpartei ihrer Zahlungsverpflichtung<br />

nicht im Rahmen des ordentlichen Mahnwesens nachkommt, werden<br />

die Forderungen grundsätzlich auf Basis historischer Ausfallsquoten bestimmter Risikogruppen<br />

wertgemindert. Zudem werden Einzelwert<strong>bericht</strong>igungen zur Berücksichtigung<br />

aktueller Ausfallsrisiken, bei Überschuldung und drohender Insolvenz der Gegenpartei<br />

oder im Falle der Ein leitung von Zwangsmassnahmen gebildet.<br />

Rechnungsabgrenzungen aus Finanzanlagen werden für Zinseinnahmen aus verzinslichen<br />

Finanzanlagen und Darlehen gebildet, die dem Berichtsjahr zuzurechnen sind.<br />

Flüssige Mittel setzen sich aus Bargeld, Sichtein lagen sowie kurzfristigen liquiden Anlagen<br />

zu sammen, deren Restlaufzeiten, vom Erwerbszeitpunkt an gerechnet, nicht mehr<br />

als drei Monate betragen.<br />

Eigene Aktien werden zu ihren Anschaffungs werten inklusive Transaktionskosten als<br />

Abzugs posten im Eigenkapital ausgewiesen. Bei einer Wiederveräusserung wird die<br />

Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Verkaufspreis erfolgsneutral als Veränderung<br />

der Kapitalreserven erfasst. Als eigene Aktien gelten ausschliesslich Aktien<br />

der <strong>Helvetia</strong> Holding AG, St. Gallen.<br />

Anhang der konsolidierten Jahresrechnung <strong>Helvetia</strong> <strong>Gruppe</strong> <strong>2011</strong><br />

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