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12.2015 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • Digitalisierung • Unternehmensführung • Verlagsjournal wirtschaftinform.de
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Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzeichnen:<br />
n Baugewerbe,<br />
n Gaststätten- und Beherbergungs -<br />
gewerbe,<br />
n Personenbeförderungsgewerbe,<br />
n Speditions-, Transport- und damit<br />
verbundene Logistikgewerbe,<br />
n Schaustellergewerbe,<br />
n Unternehmen der Forstwirtschaft,<br />
n Gebäudereinigungsgewerbe,<br />
n Unternehmen, die sich am Auf- und<br />
Abbau von Messen und Ausstellungen<br />
beteiligen,<br />
n Fleischwirtschaft.<br />
Auch innerhalb dieser Branchen muss<br />
die Dokumentation nicht erfolgen, wenn<br />
einer der folgenden Fälle vorliegt:<br />
n Der regelmäßige Bruttolohn beträgt<br />
mehr als 2.958 Euro und Überstunden<br />
werden nach den Vorschriften<br />
des Arbeitszeitgesetzes dokumentiert.<br />
n Der regelmäßige Bruttolohn beträgt<br />
mehr als 2.000 Euro und wurde nachweislich<br />
über die letzten zwölf Monate<br />
gezahlt.<br />
n Die Arbeitnehmer sind nahe Familienangehörige.<br />
Hierunter fallen Ehegatten,<br />
eingetragene Lebenspartner,<br />
Kinder und Eltern des Arbeitgebers.<br />
Was muss dokumentiert werden?<br />
Der Beginn, das Ende und die Dauer<br />
der täglichen Arbeitszeit.<br />
Worauf ist bei „Mini-jobbern“ zu achten?<br />
Mini-Jobber unterfallen grundsätzlich<br />
der Dokumentationspflicht. Dies gilt<br />
branchenunabhängig. Ausgenommen<br />
sind auch hier nahe Familien ange hö -<br />
rige (siehe oben) und solche Personen,<br />
die in Privathaushalten tätig sind.<br />
Die Gehaltsgrenze von derzeit 450<br />
Euro führt dazu, dass Mini-Jobber maximal<br />
52,9 Stunden im Monat arbeiten<br />
können. Ansonsten wird die Gehaltsgrenze<br />
von 8,50 Euro unterschritten.<br />
fallen Praktikanten unter das Mindestlohngesetz?<br />
Grundsätzlich ja. Die Ausnahmen<br />
sind jedoch weitgehend. Vier Fälle<br />
lassen sich hierbei unterscheiden:<br />
1. jugendliche unter 18 jahren<br />
Praktikanten, die im Laufe ihrer<br />
Schulzeit als Minderjährige ein<br />
„Schnupperpraktikum“ absolvieren<br />
wollen oder müssen, fallen nicht<br />
unter den Anwendungsbereich.<br />
2. Praktika zur Orientierung für eine beabsichtigte<br />
Ausbildung oder für ein studium<br />
Hierbei ist zu beachten, dass ein solches<br />
Praktikum nicht länger als drei<br />
Monate dauern darf.<br />
3. Praktika begleitend zur Berufs- oder<br />
hochschulausbildung<br />
Während der Ausbildung oder des<br />
Studiums darf ein freiwilliges Prak -<br />
tikum absolviert werden. Dabei ist<br />
darauf zu achten, dass nicht bereits<br />
zuvor ein solches Praktikum im selben<br />
Unternehmen absolviert wurde.<br />
Es muss ein Bezug zur Ausbildung<br />
oder zum Studium bestehen. Der<br />
Zeit raum von drei Monaten darf<br />
nicht überschritten werden.<br />
4. Verpflichtende Praktika<br />
Diese können sich aus schul- oder<br />
hochschulrechtlichen Bestimmungen,<br />
Ausbildungsordnungen oder Regelungen<br />
für die Ausbildung an einer<br />
Berufsakademie ergeben.<br />
Wie können Unternehmen Praktika „rechtssicher“<br />
anbieten?<br />
In jedem Fall sollte ein schriftlicher<br />
Vertrag zwischen dem Unternehmen und<br />
dem Praktikanten geschlossen werden.<br />
ihK-TiPP<br />
beim Pflichtpraktikum sollten Unternehmer wissen,<br />
woraus sich diese Pflicht ergibt. Der Praktikant<br />
sollte darauf hingewiesen werden, die<br />
rechtliche Grundlage (zum beispiel die Klausel<br />
der Hochschulsatzung) in Kopie vorzulegen.<br />
Außer dem sollte nachweisbar sein, dass gerade<br />
dieser Praktikant die Ausbildung oder das<br />
Studi um absolviert. Wenn beispielsweise für die<br />
erlan gung der Fachhochschulreife ein berufs -<br />
orientiertes Praktikum notwendig ist, sollte das<br />
Unternehmen auf drei Voraussetzungen achten:<br />
n einen Praktikantenvertrag, der das Verhältnis<br />
zwischen Unternehmen und Praktikant<br />
regelt.<br />
n Den Auszug aus der landesrechtlichen Verordnung<br />
zum erwerb der Fachhochschul -<br />
reife, aus dem sich die Pflicht dieses Prak -<br />
tikums ergibt.<br />
n eine bestätigung der Schule. Hieraus sollte<br />
sich ergeben, dass der Schüler den erwerb<br />
dieser Fachhochschulreife anstrebt.<br />
In vielen Fällen ist dieser zwingend erforderlich.<br />
Der Vertrag sollte folgende<br />
Punkte beinhalten:<br />
n Name und Anschrift des Unternehmens<br />
und des Praktikanten<br />
n Beginn und Dauer des Praktikums<br />
n Die regelmäßige Arbeitszeit<br />
n Vereinbarungen, ob und in welcher<br />
Höhe das Praktikum vergütet wird<br />
n Dauer des Urlaubs<br />
n Hinweise auf geltende Tarifverträge<br />
oder Betriebsvereinbarungen<br />
Außerdem ist es sehr wichtig, dass<br />
sich aus dem Vertrag der Grund für das<br />
Praktikum ergibt.<br />
KOnTAKT<br />
Frank Waldbüßer<br />
IHK-referent Wirtschaftsrecht<br />
Telefon 07131 9677-214<br />
e-mail frank.waldbuesser@heilbronn.ihk.de<br />
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