Finanzund
42785
42785
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2016<br />
Versicherungsvertragsgesetz<br />
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt<br />
die Rechte und Pflichten von Versicherern, Versicherungsnehmern<br />
und Versicherungsvermittlern.<br />
Im März 2013 hat das Parlament die Totalrevision<br />
des VVG abgelehnt. Gleichzeitig hat es den Bundesrat<br />
beauftragt, eine Teilrevision durchzuführen.<br />
Die Räte haben dabei in einer nicht-abschliessenden<br />
Liste festgelegt, welche Punkte zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
Die zuständige Steuerungsgruppe hat die notwendigen<br />
Arbeiten aufgenommen. Ihr gehören<br />
neben Vertretern des EFD, der Branche, des Konsumentenschutzes<br />
und der FINMA auch zwei<br />
externe Experten an. Der Bundesrat wird die Vernehmlassung<br />
zur Teilrevision des VVG voraussichtlich<br />
im zweiten Quartal 2016 eröffnen.<br />
Liechtenstein<br />
Im Juli 2015 wurde das Abkommen zwischen der<br />
Schweiz und Liechtenstein betreffend die durch<br />
private Versicherungsunternehmen betriebene<br />
Elementarschadenversicherung unterzeichnet.<br />
Liechtenstein wird hierdurch in den Solidaritätskreis<br />
der privaten Schweizer Elementarschadenversicherung<br />
eingebunden. Gleichzeitig werden<br />
die Berechnungsgrundlagen für die Leistungskürzungen<br />
neu festgelegt.<br />
Das neue Abkommen ergänzt das Abkommen<br />
vom 19. Dezember 1996 über die Direktversicherung<br />
und Versicherungsvermittlung, welches den<br />
Schweizer Versicherern den Marktzutritt in<br />
Liechtenstein gewährleistet. Es erhöht die<br />
Rechtssicherheit beim grenzüberschreitenden<br />
Versicherungsgeschäft mit Liechtenstein. Der<br />
Vollzug des Abkommens erfolgt durch die<br />
Finanzmarktaufsichtsbehörden im Rahmen der<br />
Aufsichtszusammenarbeit.<br />
3.3.2 Marktzutritt<br />
Im Nachgang zur Finanzkrise wurden die Rahmenbedingungen<br />
für das grenzüberschreitende<br />
Finanzdienstleistungsgeschäft weltweit verschärft.<br />
Für den Schweizer Finanzplatz mit seiner<br />
führenden Stellung in der grenzüberschreitenden<br />
Vermögensverwaltung ist der Zugang zu den<br />
ausländischen Finanzmärkten ein zentraler<br />
Erfolgsfaktor. Die Wahrung sowie die mögliche<br />
Verbesserung dieses Marktzutritts aus der<br />
Schweiz sind daher ein prioritäres Ziel des Bundesrates.<br />
Gemäss den Verhandlungsmandaten zur Einführung<br />
des automatischen Informationsaustauschs<br />
für Steuerzwecke, die der Bundesrat im Oktober<br />
2014 verabschiedet hat, soll die Schweiz im Rahmen<br />
der Gespräche den Marktzutritt für Finanzdienstleistungen<br />
aus der Schweiz einfordern und<br />
anstreben. Die Schweiz verfolgt gleichzeitig drei<br />
Handlungswege auf verschiedenen Ebenen,<br />
womit ihrem unterschiedlichen zeitlichen Realisierungshorizont<br />
Rechnung getragen werden<br />
kann.<br />
Bilaterale Abkommen<br />
Auf bilateraler Ebene strebt die Schweiz mit ausgewählten<br />
Partnerländern Erleichterungen beim<br />
Marktzutritt an. Ziel ist es, die Rechtssicherheit<br />
beim grenzüberschreitenden Geschäft aus der<br />
Schweiz zu stärken.<br />
In diesem Rahmen erzielte die Schweiz mit<br />
Deutschland im Juli 2015 eine Verständigung,<br />
um das bestehende Marktzugangsabkommen<br />
umzusetzen. Gemäss diesem Abkommen können<br />
Schweizer Banken ihre Dienstleistungen aus der<br />
Schweiz grenzüberschreitend nach Deutschland<br />
erbringen, ohne über eine physische Präsenz vor<br />
Ort zu verfügen. Technische Gespräche, um den<br />
Marktzutritt zu erleichtern oder zu verbessern,<br />
hat die Schweiz auch mit Frankreich sowie mit<br />
Italien aufgenommen bzw. fortgeführt. Mit<br />
Österreich und UK versucht die Schweiz, die im<br />
Rahmen der Quellensteuerabkommen abgeschlossenen<br />
Marktzutrittsvereinbarungen beizubehalten.<br />
Zudem sucht die Schweiz in Sachen<br />
Marktzutritt auch mit den Behörden Hollands<br />
sowie Spaniens das Gespräch.<br />
Äquivalenzansatz der EU<br />
Der Äquivalenzansatz der Europäischen Union<br />
(EU) ist für die Schweiz ebenfalls von Bedeutung:<br />
Die Schweiz strebt fallweise – in ausgewählten<br />
Bereichen, in denen die EU Äquivalenzverfahren<br />
vorsieht – eine mit der EU gleichwertige Regulierung<br />
an. Die EU-Kommission entscheidet dann,<br />
ob sie die Finanzmarktregulierung und -aufsicht<br />
als äquivalent anerkennt. Die Äquivalenzverfahren<br />
der EU sind allerdings nicht einheitlich geregelt<br />
und für Drittstaaten nicht immer nachvollzieh-<br />
bzw. vorhersehbar.<br />
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen<br />
(SIF) setzt sich gegenüber der EU dafür<br />
ein, dass die laufenden Äquivalenzverfahren<br />
33