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Finanzund

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Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2016<br />

sie von einer privilegierten Besteuerung profitieren<br />

können. Staaten, die heute bereits eine<br />

IP-Box kennen, müssen diese Regimes spätestens<br />

bis am 30. Juni 2021 an die neuen Kriterien<br />

anpassen und Massnahmen ergreifen, um<br />

Neueintritte in bestehende IP-Boxen nach dem<br />

30. Juni 2016 zu verhindern. Gegenwärtig<br />

erfüllt keine der 16 von der OECD geprüften<br />

IP-Boxen die neuen Kriterien.<br />

Der Bundesrat hat die Einführung einer IP-Box<br />

nach internationalem Standard im Rahmen der<br />

Unternehmenssteuerreform III vorgeschlagen.<br />

Derzeit verfügt nur der Kanton Nidwalden<br />

über eine IP-Box. Er wird die nötigen Änderungen<br />

in der von der OECD vorgesehenen<br />

Frist vornehmen.<br />

– Spontaner Informationsaustausch über<br />

Rulings: Es wurde ein Rahmen erarbeitet, welcher<br />

den spontanen Informationsaustausch<br />

über Steuervorbescheide und ähnliche Instrumente<br />

(sogenannte Rulings) regelt. Der spontane<br />

Informationsaustausch ist nur für<br />

bestimmte Kategorien von Rulings obligatorisch,<br />

mit welchen ein besonderes Risiko der<br />

Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung<br />

verbunden ist.<br />

In der Schweiz schaffen das multilaterale<br />

Übereinkommen der OECD und des Europarats<br />

über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen<br />

(Amtshilfeübereinkommen) sowie das<br />

Steueramtshilfegesetz die Rechtsgrundlagen<br />

für den spontanen Informationsaustausch. Die<br />

Umsetzung dieses internationalen Standards<br />

wird in der Steueramtshilfeverordnung erfolgen,<br />

über die im ersten Quartal 2016 eine Vernehmlassung<br />

durchgeführt wird.<br />

Der Bericht der OECD sieht für Staaten mit der<br />

nötigen Rechtsgrundlage den spontanen Austausch<br />

von Informationen über Rulings vor, die<br />

ab 1. Januar 2010 gewährt wurden und 2014<br />

noch galten. Für Länder wie die Schweiz, die<br />

noch über keine rechtliche Grundlage für die<br />

Durchführung des spontanen Informationsaustauschs<br />

verfügen, wurde im Bericht ausdrücklich<br />

festgehalten, dass sie die rechtlichen<br />

Grundlagen zu schaffen haben. In Bezug auf<br />

den Zeitplan wird zudem festgehalten, dass<br />

jedes Landes diesen Rechtsrahmen einhalten<br />

muss. Die Schweiz muss damit nur Informationen<br />

über Rulings austauschen, die nach dem<br />

Inkrafttreten des Amtshilfeübereinkommens<br />

Anwendung finden.<br />

– Streitbeilegungsmechanismen: Die Staaten<br />

verpflichten sich, zumindest Zugang zum Verständigungsverfahren<br />

zu gewähren, wenn die<br />

Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens<br />

(DBA) zu einer Doppelbesteuerung<br />

führen könnte. Die Schweiz erfüllt die diesbezüglichen<br />

Anforderungen der OECD. Mit den<br />

Schiedsklauseln in ihren DBA geht sie sogar<br />

über den Mindeststandard hinaus, der lediglich<br />

den Zugang zum Verständigungsverfahren<br />

betrifft.<br />

– Missbrauchsbestimmung von Doppelbesteuerungsabkommen:<br />

Neue Missbrauchsbestimmungen<br />

können verhindern, dass die Vorteile<br />

von DBA Personen gewährt werden, die in keinem<br />

der Vertragsstaaten ansässig und deshalb<br />

nicht zur Beanspruchung der Abkommensvorteile<br />

berechtigt sind.<br />

Die Schweiz hat mit der Aufnahme der empfohlenen<br />

Missbrauchsklausel der OECD bei<br />

ihren DBA-Verhandlungen begonnen. Das<br />

multilaterale Instrument zur gleichzeitigen<br />

Änderung sämtlicher DBA, das bis Ende 2016<br />

vorliegen sollte, könnte für die Schweiz von<br />

Interesse sein. Die Schweiz nimmt an diesen<br />

Arbeiten aktiv teil. Eine allfällige Unterzeichnung<br />

wird sie prüfen, wenn die Ergebnisse<br />

vorliegen.<br />

– Verrechnungspreisdokumentation: Gemäss<br />

den neuen Regeln müssen multinationale<br />

Unternehmen eine Transferpreisdokumentation<br />

erstellen (master file, local file), Unternehmen<br />

mit einem jährlichen konsolidierten Gruppenumsatz<br />

von mehr als 750 Millionen Euro<br />

zusätzlich einen länderbezogenen Bericht.<br />

Weiter wird verlangt, dass dieser länderbezogene<br />

Bericht mit allen Ländern, in denen<br />

Gruppengesellschaften ansässig sind, automatisch<br />

ausgetauscht wird. Zum Mindeststandard<br />

gehören nur die Erstellung und der Austausch<br />

des länderbezogenen Berichts: Es obliegt<br />

jedem einzelnen Land zu entscheiden, ob es<br />

auch eine Transferpreisdokumentation verlangen<br />

will.<br />

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