Finanzund
42785
42785
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2016<br />
Revision des Steueramtshilfegesetzes<br />
Im Hinblick auf die zweite Phase der Länderüberprüfung<br />
der Schweiz hat der Bundesrat in der<br />
zweiten Jahreshälfte 2015 eine Vernehmlassung<br />
zur Revision des Steueramtshilfegesetzes durchgeführt.<br />
Mit dieser Revision soll die Praxis der<br />
Schweiz in Bezug auf gestohlene Daten gelockert<br />
werden. Neu soll die Schweiz auf Amtshilfeersuchen<br />
eintreten können, falls ein ausländischer<br />
Staat solche Daten auf dem ordentlichen<br />
Amtshilfeweg oder aus öffentlich zugänglichen<br />
Quellen erhalten hat. Falls ein Staat gestohlene<br />
Daten aktiv erworben hat, soll weiterhin keine<br />
Amtshilfe geleistet werden. Die vorgeschlagene<br />
Gesetzesänderung klärt die Rechtslage und trägt<br />
gleichzeitig der internationalen Entwicklung<br />
Rechnung. Sie soll dazu beitragen, dass die<br />
Schweiz im Rahmen der Phase 2 der Länderüberprüfung<br />
eine positive Schlussnote erzielen kann.<br />
Prüfung der Umsetzung des automatischen<br />
Informationsaustauschs<br />
Um sicherzustellen, dass die einzelnen Staaten<br />
den AIA-Standard effektiv umsetzen, wurde das<br />
Global Forum damit beauftragt, die Staaten<br />
mittels künftiger AIA-Länderüberprüfungen zu<br />
überwachen. Diese Prüfungen sollen, analog zu<br />
den Prüfungen beim Informationsaustausch<br />
auf Ersuchen, ebenfalls nach klar festgelegten<br />
Regeln erfolgen. Entsprechend arbeitet die AIA-<br />
Arbeitsgruppe nun Richtlinien und eine Methodologie<br />
aus, die bei der Beurteilung, ob die<br />
Staaten den AIA effektiv umsetzten, angewandt<br />
wird. Mit ersten umfassenden Länderüberprüfungen<br />
soll 2019 begonnen werden. Bis zu<br />
diesem Zeitpunkt werden gewisse Aspekte des<br />
AIA-Standards, wie beispielsweise der rechtliche<br />
Rahmen, individuell überprüft werden.<br />
Im Rahmen einer Vorprüfung beurteilt das<br />
Global Forum, ob die einzelnen Staaten die<br />
hohen Anforderungen an die Vertraulichkeit<br />
und Datensicherheit, die für den automatischen<br />
Informationsaustausch (AIA) notwendig sind,<br />
einhalten. Die Resultate dieser Prüfungen sollen<br />
den einzelnen Staaten dienlich sein, um zu entscheiden,<br />
mit welchen Staaten sie den AIA<br />
umsetzen wollen. Die Schweiz hat dem Global<br />
Forum für diese Vertraulichkeitsprüfungen einen<br />
Experten zur Verfügung gestellt und arbeitet<br />
aktiv an diesen Prüfungen mit.<br />
4.2.3 FATCA<br />
Das FATCA-Abkommen Schweiz–USA bringt<br />
schweizerischen Finanzinstituten Erleichterungen<br />
bei der Umsetzung der unilateralen US-Regelung<br />
Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA).<br />
Die Umsetzung erfolgt in der Schweiz nach dem<br />
sogenannten Modell 2 (vgl. Abb. 22). Dieses<br />
sieht vor, dass schweizerische Finanzinstitute die<br />
Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen<br />
Kunden direkt an die US-Steuerbehörde melden.<br />
FATCA: Die Schweiz strebt den Wechsel von Modell 2 zu Modell 1 an<br />
Modell 1<br />
Modell 2<br />
Finanzinstitut<br />
Finanzinstitut<br />
Kunde 1<br />
Kunde 2<br />
mit Reziprozität<br />
Steuerbehörde<br />
Partnerland<br />
US-Steuerbehörde<br />
Steuerbehörde<br />
Partnerland<br />
ohne Reziprozität<br />
Finanzinstitut<br />
ohne Reziprozität<br />
Automatischer Datenaustausch<br />
Kunde mit Weiterleitung seiner Daten einverstanden<br />
Kunde mit Weiterleitung seiner Daten nicht einverstanden;<br />
Finanzinstitut leitet Daten in aggregierter Form weiter<br />
Amtshilfeverfahren auf Basis der aggregierten Daten<br />
Abb. 22<br />
41