Finanzund
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Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2016<br />
Übersicht<br />
2015 erbrachte die Schweiz mit Finanz- und<br />
Versicherungsdienstleistungen eine Wertschöpfung<br />
von rund 61 Milliarden Franken. Dies entspricht<br />
einem Anteil am Bruttoinlandprodukt<br />
(BIP) von 9,5 Prozent. Insgesamt beschäftigte der<br />
Finanzsektor 2015 über 200 000 Personen (in<br />
Vollzeitäquivalenten). Um die Wettbewerbsfähigkeit,<br />
gleiche Bedingungen für alle und die länderübergreifende<br />
Vernetzung des Finanzsektors<br />
langfristig sicherzustellen, setzt sich die Schweiz<br />
auch in Zukunft für eine vernünftige Regulierung<br />
und für Rahmenbedingungen ein, die den internationalen<br />
Entwicklungen Rechnung tragen.<br />
Folgende massgeblichen Dossiers prägten<br />
das Jahr:<br />
– 2015 hat sich die Schweiz aktiv in der internationalen<br />
Währungshilfe engagiert. Der Bundesrat<br />
beschloss, dass sich die Schweiz an der<br />
multilateralen Hilfsaktion zugunsten der Ukraine<br />
beteiligen soll. Die Schweizerische Nationalbank<br />
(SNB) wurde beauftragt, der Ukraine<br />
einen Kredit von 200 Millionen US-Dollar zu<br />
gewähren. Zudem eröffnete der Bundesrat im<br />
Dezember 2015 die Vernehmlassung zur Revision<br />
des Währungshilfegesetzes (WHG). Die<br />
Revision soll den Veränderungen Rechnung<br />
tragen, welche seit der globalen Finanzkrise<br />
insbesondere in der Kreditvergabe des Internationalen<br />
Währungsfonds (IWF) vorgenommen<br />
wurden (Kapitel 2.2.4).<br />
– 2015 hat der Bundesrat die Eckwerte der<br />
geplanten Verordnungsänderungen im Zusammenhang<br />
mit den Too-big-to-fail-Bestimmungen<br />
verabschiedet. Durch Erfüllung von<br />
so genannten Going-concern- respektive<br />
Gone-concern-Anforderungen sollen<br />
systemrelevante Banken über ausreichend<br />
Kapital verfügen, damit ihre systemkritischen<br />
Dienstleistungen auch in einer Stresssituation<br />
ohne staatliche Unterstützung weitergeführt<br />
werden können (Kapitel 2.4 und 3.3.1).<br />
– Die 2012 revidierten Empfehlungen der<br />
Groupe d’action financière (GAFI) wurden<br />
ins Schweizer Recht übernommen und die<br />
Schweizer Rechtsgrundlagen dadurch den<br />
internationalen Standards entsprechend<br />
gestärkt. Die Anstrengungen der Schweiz<br />
auf diesem Gebiet sind Teil der Strategie<br />
der Schweiz zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung,<br />
die der Bundesrat im September<br />
2015 verabschiedet hat (Kapitel 2.5.1).<br />
– 2015 trafen sich hochrangige Vertreter der<br />
Finanzmarktbehörden und Zentralbanken der<br />
Schweiz und Chinas zur Fortführung ihres<br />
Finanzdialogs. Im Vordergrund der Gespräche<br />
standen die Entwicklungen auf den Finanzmärkten,<br />
der weitere Ausbau der bilateralen<br />
Zusammenarbeit in Finanzfragen und insbesondere<br />
die Rolle der Schweiz als Offshore-<br />
Renminbi-Handelsplatz sowie die Zusammenarbeit<br />
im Internationalen Währungsfonds<br />
(IWF), im Financial Stability Board (FSB) und in<br />
der G20. Dass sich die Schweiz immer mehr zu<br />
einem Zentrum für die chinesische Währung,<br />
den Renminbi, entwickelt, wird verdeutlicht<br />
durch den Umstand, dass die China Construction<br />
Bank die Schweizer Banklizenz erhalten<br />
hat (Kapitel 2.6.2).<br />
– Die Schweiz konnte 2015 im Bereich Finanzmarktregulierung<br />
wichtige Fortschritte erzielen.<br />
Insbesondere wurde 2015 das neue<br />
Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) vom<br />
Parlament verabschiedet und trat zusammen<br />
mit der Verordnung des Bundesrates Anfang<br />
2016 in Kraft. Weiter hat der Bundesrat 2015<br />
die Botschaft für ein neues Finanzdienstleistungsgesetz<br />
(FIDLEG) und ein Finanzinstitutsgesetz<br />
(FINIG) verabschiedet, die die Erbringung<br />
von Finanzdienstleistungen regeln und<br />
eine differenzierte Aufsichtsregelung für<br />
bewilligungspflichtige Finanzinstitute vorsehen,<br />
wobei sie auf den bestehenden aufsichtsrechtlichen<br />
Vorschriften aufbauen. Die Inkraftsetzung<br />
ist für Anfang 2018 vorgesehen<br />
(Kapitel 3.3.1).<br />
– Der grenzüberschreitende Marktzugang für<br />
Finanzdienstleistungen ist ein zentrales<br />
Anliegen der Schweiz. Seit Juli 2015 können<br />
Schweizer Banken in Deutschland grenzüberschreitend<br />
Finanzdienstleistungen anbieten.<br />
Mit anderen wichtigen Ländern werden ebenfalls<br />
bilaterale Verbesserungen angestrebt.<br />
Fortschritte hat die Schweiz auch in Bezug auf<br />
die Anerkennung der Gleichwertigkeit der<br />
Schweizer Regulierung durch die EU gemacht,<br />
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