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Finanzund

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Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2016<br />

Übersicht<br />

2015 erbrachte die Schweiz mit Finanz- und<br />

Versicherungsdienstleistungen eine Wertschöpfung<br />

von rund 61 Milliarden Franken. Dies entspricht<br />

einem Anteil am Bruttoinlandprodukt<br />

(BIP) von 9,5 Prozent. Insgesamt beschäftigte der<br />

Finanzsektor 2015 über 200 000 Personen (in<br />

Vollzeitäquivalenten). Um die Wettbewerbsfähigkeit,<br />

gleiche Bedingungen für alle und die länderübergreifende<br />

Vernetzung des Finanzsektors<br />

langfristig sicherzustellen, setzt sich die Schweiz<br />

auch in Zukunft für eine vernünftige Regulierung<br />

und für Rahmenbedingungen ein, die den internationalen<br />

Entwicklungen Rechnung tragen.<br />

Folgende massgeblichen Dossiers prägten<br />

das Jahr:<br />

– 2015 hat sich die Schweiz aktiv in der internationalen<br />

Währungshilfe engagiert. Der Bundesrat<br />

beschloss, dass sich die Schweiz an der<br />

multilateralen Hilfsaktion zugunsten der Ukraine<br />

beteiligen soll. Die Schweizerische Nationalbank<br />

(SNB) wurde beauftragt, der Ukraine<br />

einen Kredit von 200 Millionen US-Dollar zu<br />

gewähren. Zudem eröffnete der Bundesrat im<br />

Dezember 2015 die Vernehmlassung zur Revision<br />

des Währungshilfegesetzes (WHG). Die<br />

Revision soll den Veränderungen Rechnung<br />

tragen, welche seit der globalen Finanzkrise<br />

insbesondere in der Kreditvergabe des Internationalen<br />

Währungsfonds (IWF) vorgenommen<br />

wurden (Kapitel 2.2.4).<br />

– 2015 hat der Bundesrat die Eckwerte der<br />

geplanten Verordnungsänderungen im Zusammenhang<br />

mit den Too-big-to-fail-Bestimmungen<br />

verabschiedet. Durch Erfüllung von<br />

so genannten Going-concern- respektive<br />

Gone-concern-Anforderungen sollen<br />

systemrelevante Banken über ausreichend<br />

Kapital verfügen, damit ihre systemkritischen<br />

Dienstleistungen auch in einer Stresssituation<br />

ohne staatliche Unterstützung weitergeführt<br />

werden können (Kapitel 2.4 und 3.3.1).<br />

– Die 2012 revidierten Empfehlungen der<br />

Groupe d’action financière (GAFI) wurden<br />

ins Schweizer Recht übernommen und die<br />

Schweizer Rechtsgrundlagen dadurch den<br />

internationalen Standards entsprechend<br />

gestärkt. Die Anstrengungen der Schweiz<br />

auf diesem Gebiet sind Teil der Strategie<br />

der Schweiz zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung,<br />

die der Bundesrat im September<br />

2015 verabschiedet hat (Kapitel 2.5.1).<br />

– 2015 trafen sich hochrangige Vertreter der<br />

Finanzmarktbehörden und Zentralbanken der<br />

Schweiz und Chinas zur Fortführung ihres<br />

Finanzdialogs. Im Vordergrund der Gespräche<br />

standen die Entwicklungen auf den Finanzmärkten,<br />

der weitere Ausbau der bilateralen<br />

Zusammenarbeit in Finanzfragen und insbesondere<br />

die Rolle der Schweiz als Offshore-<br />

Renminbi-Handelsplatz sowie die Zusammenarbeit<br />

im Internationalen Währungsfonds<br />

(IWF), im Financial Stability Board (FSB) und in<br />

der G20. Dass sich die Schweiz immer mehr zu<br />

einem Zentrum für die chinesische Währung,<br />

den Renminbi, entwickelt, wird verdeutlicht<br />

durch den Umstand, dass die China Construction<br />

Bank die Schweizer Banklizenz erhalten<br />

hat (Kapitel 2.6.2).<br />

– Die Schweiz konnte 2015 im Bereich Finanzmarktregulierung<br />

wichtige Fortschritte erzielen.<br />

Insbesondere wurde 2015 das neue<br />

Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) vom<br />

Parlament verabschiedet und trat zusammen<br />

mit der Verordnung des Bundesrates Anfang<br />

2016 in Kraft. Weiter hat der Bundesrat 2015<br />

die Botschaft für ein neues Finanzdienstleistungsgesetz<br />

(FIDLEG) und ein Finanzinstitutsgesetz<br />

(FINIG) verabschiedet, die die Erbringung<br />

von Finanzdienstleistungen regeln und<br />

eine differenzierte Aufsichtsregelung für<br />

bewilligungspflichtige Finanzinstitute vorsehen,<br />

wobei sie auf den bestehenden aufsichtsrechtlichen<br />

Vorschriften aufbauen. Die Inkraftsetzung<br />

ist für Anfang 2018 vorgesehen<br />

(Kapitel 3.3.1).<br />

– Der grenzüberschreitende Marktzugang für<br />

Finanzdienstleistungen ist ein zentrales<br />

Anliegen der Schweiz. Seit Juli 2015 können<br />

Schweizer Banken in Deutschland grenzüberschreitend<br />

Finanzdienstleistungen anbieten.<br />

Mit anderen wichtigen Ländern werden ebenfalls<br />

bilaterale Verbesserungen angestrebt.<br />

Fortschritte hat die Schweiz auch in Bezug auf<br />

die Anerkennung der Gleichwertigkeit der<br />

Schweizer Regulierung durch die EU gemacht,<br />

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