VSWG-Zur Geschichte der spanischen Reitermilizen
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Die Composiciön <strong>der</strong> Caballeros de Cuantla (1586 1593)<br />
ten betrachten können. Die bisher bekannten Quellen erlauben jedoch<br />
keine gesicherten Aussagen, denn dafür wären auch Altersangaben über<br />
alle als Caballeros de Cuantla eingeschriebenen Personen notwendig, die<br />
aber nicht vorliegen. Die Auswertung nur <strong>der</strong> Altersangaben <strong>der</strong>jenigen,<br />
die die Composiciön eingingen, kann leicht zu falschen Ergebnissen führen.<br />
Die Pecheros, die die Composiciön abgeschlossen hatten, wurden aus<br />
den Einschreibungslisten gestrichen. Am Rande wurde die Ursache ihrer<br />
Freistellung, die Composiciön, vermerkt. Sie erschienen nicht mehr in<br />
dem nach Abschluß <strong>der</strong> Composiciön in den einzelnen Ortschaften anzufertigenden<br />
»Libro de los Caballeros de Cuantla“, von dem eine Kopie<br />
an die Cämara de Castilla zu senden war810.<br />
Während im Reino de Cördoba nahezu alle als Caballeros de Cuantla<br />
eingeschriebenen Pecheros die Composiciön eingingen*11, gelang es zum<br />
Beispiel dem im Gebiet von Ecija und Carmona tätigen Kommissar nicht,<br />
mehr als zwei Drittel <strong>der</strong> Eingeschriebenen zur Composiciön zu bewegen*1*.<br />
Zwar läßt sich beobachten, daß ihm die Zeit für intensive Verhandlungen<br />
mit den Einzelpersonen auch in den kleineren Ortschaften<br />
fehlte*1*, aber er selbst nennt an<strong>der</strong>e Gründe, die durchaus zutreffend<br />
erscheinen. Viele <strong>der</strong> verbleibenden Caballeros de Cuantla hatten einfach<br />
nicht die Möglichkeit, die Mindestpreise für eine Cödula de Composiciön<br />
zu bezahlen. An<strong>der</strong>e, die bereits Pferd und Waffen früher erworben hatten,<br />
wollten nicht auf die Privilegien verzichten, waren aber zur Composiciön<br />
bereit, falls ihnen in <strong>der</strong> Cödula die Privilegien weiter gewährt<br />
würden. Schließlich waren unter den Eingeschriebenen und den verbleibenden<br />
Personen viele, die noch auf den Ausgang des Prozesses warteten,<br />
den sie wegen Einschreibung trotz nicht vorhandener Cuantla, weil sie<br />
*10 Vgl. die an die Cämara de Castilla eingesandten Verzeichnisse aus: Estepa,<br />
Alcaudete, Villamanrique, Carpio, Olivares, Alcalä de los Gazules, Palma de<br />
Ribera, Tocina, Alcolea, Moguer, Almonaster, Algaba, Villanueva del Ariscal,<br />
Alcalä y Chuzena, Puerto Real, Morön, Santiponce, Santa Ella, Lepe, Villanueva<br />
del Rio, Carriön de Cöspedes (A.G.S., C.d.C. Leg.2257) und Castilleja<br />
de Guzmän, Mairena, Arcos de la Frontera, Tarifa, Archidona, Canete la Real,<br />
Zalamea, Palma, Ecija, Paradas, Olvera (A.G.S., GcLC. Leg. 2258) sowie Redondela,<br />
Ubeda und Baeza, Andujar, Ducado de Medina Sidonia-Condado de<br />
Niebla, Fuentes, Arahal, Mula, Cantillana, Ecija, Alcalä de la Alameda (A.G.<br />
S., Gd.C. Leg. 2254).<br />
811 Vgl. Tabelle V, S. 125 f.<br />
"* Vgl. Tabelle VIII, S. 132 f.<br />
sis Wie es scheint, gab er sich zufrieden, wenn die Mindestpreise geboten<br />
wurden. Aus seinen bereits zitierten Briefen geht hervor, daß er sich zumeist<br />
nur einen Tag in kleineren Orten aufzuhalten pflegte.<br />
Die Durchführung <strong>der</strong> Composiciön 95<br />
angaben, Hidalgos zu sein, weil sie behaupteten, gar nicht Vecino am<br />
Orte <strong>der</strong> Einschreibung zu sein, und aus an<strong>der</strong>en Gründen angestrengt<br />
hatten*14. Keineswegs darf also die Zahl <strong>der</strong>jenigen, die nicht die Composiciön<br />
eingingen, gleichgesetzt werden mit <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Caballeros de<br />
Cuantla, die nach Abschluß <strong>der</strong> Composiciön in den Ortschaften weiter<br />
Dienst leisteten. Beson<strong>der</strong>e Mühe hatten die Krone und die Kommissare,<br />
die Personenkreise zur Composiciön zu bewegen, die sich früher <strong>der</strong> Begünstigung<br />
durch die Behörden erfreut hatten. Die Hoffnungen, die man<br />
offenbar auf die geheimen Verhandlungen mit diesen Personen gesetzt<br />
hatte, trogen, denn, wie <strong>der</strong> in Ecija und Carmona tätige Kommissar <strong>der</strong><br />
Krone meldete, die auf die Geheimlisten gesetzten Personen nahmen die<br />
ihnen heimlich überbrachte Auffor<strong>der</strong>ung zu Verhandlungen um die Composiciön<br />
„<strong>der</strong>artig übel und sogar noch schlechter“ auf, „als wenn man<br />
sie durch behördliche Auffor<strong>der</strong>ung (por auto de justicia) vorgeladen<br />
hätte“*15.<br />
Mit <strong>der</strong> Composiciön lebte <strong>der</strong> Streit um die Einbeziehung <strong>der</strong> Hidalgos,<br />
die we<strong>der</strong> eine Ejecutoria besaßen noch als Hidalgos notorios anerkannt<br />
waren, und <strong>der</strong> „quasi-Hidalgos“ wie<strong>der</strong> auf. Ein Strom von<br />
Appellationsgesuchen erreichte wie<strong>der</strong>um die Cämara de Castilla*15. Die<br />
Kommissare hatten große Mühe mit den vielen Personen, „die vorgeben,<br />
Hidalgos zu sein, und es gibt keinen Kneipenwirt, <strong>der</strong> nicht zunächst behauptet,<br />
Flidalgo zu sein“*17. Wenn schon eine große Zahl <strong>der</strong> von den<br />
Kommissaren als „pecheros llanos“ eingestuften und eingeschriebenen<br />
Personen Wi<strong>der</strong>spruch erhoben und ihre Anerkennung als Hidalgos vor<br />
<strong>der</strong> Chancillerfa betrieben*18, dann war nicht zu erwarten, daß Hidalgos<br />
o<strong>der</strong> „quasi-Hidalgos“, <strong>der</strong>en Hidalgufa in Zweifel gezogen wurde, zur<br />
Composiciön gern bereit waren, die als Eingeständnis angesehen werden<br />
mußte, den Anspruch auf die Hidalguia zu Unrecht erhoben bzw. fälschlich<br />
als Hidalgo gegolten zu haben. Darüber vermochte auch die Aussage<br />
<strong>der</strong> Real Cödula, die dem die Composiciön eingehenden Untertan ausgehändigt<br />
wurde, nicht hinwegzutäuschen, nämlich „daß es nicht unser<br />
314 Gerönimo Zapata Osorio an Juan Väzquez vom 27. Dezember 1586,<br />
Carmona. A.G.S., Gd.C. Leg. 2261.<br />
815 Gerönimo Zapata Osorio an Juan Väzquez vom 21. Oktober 1586,<br />
Carmona. Ebda.<br />
318 Vgl. die Zahl <strong>der</strong> Ausfertigungen von Reales Cödulas, mit denen die<br />
Appelation an die Cämara de Castilla zugelassen wurden. A.G.S., C.d.C. Lib.<br />
372, Fols. 5r.—6v., 7r.—8r., 16v.—17r. etc.<br />
817 Gerönimo Zapata an Juan Väzquez vom 27. Dezember 1586, Carmona.<br />
A.G.S., Gd.C. Leg. 2261.<br />
818 Vgl. ebda.