VSWG-Zur Geschichte der spanischen Reitermilizen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3 2 Die Caballeria de Cuantia unter Philipp TL bis zur Composieiön<br />
In einem Falle wurde sogar ein Mordanschlag auf einen Fiscal untcrn°D!THidalgos<br />
o<strong>der</strong> auch diejenigen Personen, die in ihren Heimatorten<br />
zwar als Hidalgos angesehen wurden, es dem Gesetz nach aber<br />
nicht waren, fühlten sich in ihrer Ehre tief verletzt und ihre Stellung in<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft erschien ihnen bedroht, als sie den Pecheros (die nichtadligen<br />
und deswegen zur Zahlung bestimmter Steuern [Kopfsteuern]<br />
verpflichteten Bürger) gleichgestellt und als Caballeros de Cuantia eingeschrieben<br />
werden sollten. Proteste <strong>der</strong> Hidalgos aus nahezu allen Ortschaften«,<br />
denen sich auch die Cortes anschlossen98, veranlaßten die<br />
Krone, ihren Standpunkt zu überprüfen und schließlich zu differenzieren.<br />
Die Chancilleria von Granada und auch die Corregidoren <strong>der</strong> Städte<br />
Andalusiens und Murcias wurden aufgefor<strong>der</strong>t, Nachforschungen darüber<br />
anzustellen, ob die Hidalgos in <strong>der</strong> Vergangenheit als Caballeros de<br />
Cuantia gedient hatten und ob es über diese Streitfrage zu Prozessen gekommen<br />
war94. Vor <strong>der</strong> Chancilleria in Granada waren in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
in mehreren Fällen von seiten <strong>der</strong> Pecheros einiger Städte Prozesse<br />
angestrengt worden, in denen man nachzuweisen suchte, daß die<br />
Hidalgos als Caballeros de Cuantia zu dienen hätten, wenn sie über ein<br />
entsprechendes Vermögen verfügten. Da man vielfach den Dienst in <strong>der</strong><br />
Caballeria de Cuantia wie eine Steuerleistung empfand und beurteilte,<br />
folgerte man, daß die Hidalgos als Caballeros de Cuantia zu dienen hätten,<br />
wenn sie wie die Pecheros zu allen o<strong>der</strong> auch nur zu einigen Steuerabgaben<br />
herangezogen worden waren. Ein Gesetz Johanns II., dessen<br />
Problematik und Bedeutung in <strong>der</strong> Forschung noch nicht erörtert worden<br />
rado konnte zu Gemein<strong>der</strong>atssitzungen hinzugezogen werden, hatte aber kein<br />
Stimmrecht. Es scheint, daß im 16. Jahrhun<strong>der</strong>t Regidoren und Jurados oft nicht<br />
mehr klar auseinan<strong>der</strong>zuhalten sind. Vgl. Esciuche, a.a.O. Bd. 2 (1839), S. 740<br />
u. Diccionario de Historia de Espana, dirigido por German Bleibcrg, Bd. 2.<br />
(2. Aufl. Madrid 1968), S. 625 f.<br />
91 Vgl. Real Cedula an den Corregidor von Baeza vom 18. August 1567, El<br />
Pardo. AG.S., Gd.C. Lib. 370, Fol. 153r.—153v.<br />
02 VB'- die Protestschreiben in A.G.S., Cd.C. Leg. 2272 u. 2273. Im Adelantamiento<br />
von Cazorla scheint <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>stand allerdings nicht sehr stark gewesen<br />
zu sein. Vgl. Lizenziat Espinosa an S.M. vom 8. Mai 1565, Cazorla. Ebda.<br />
Leg. 2272.<br />
ei v 8 ‘ Cortes de Castilla- ßd. 2 (Madrid 1862), S. 429 f.<br />
Vgl. Real Cedula an „Presidente y oidores de la chancilleria. .. de Granada<br />
vom 19. Marz 1565, Madrid, (Kopie). A.G.S., C.d.C. Lib. 370, Fol. 108r.<br />
V. u' . ea C5 C^dulas an verschiedene Corregidoren vom 31. Dezember<br />
1564, Aranjuez, (Kopien). Ebda., Fols. 96 ff. Der Bericht <strong>der</strong> Chancilleria ist<br />
die in Anm. 89 erwähnte Relaciön.<br />
Die Exemtionen von <strong>der</strong> Caballeria de Cuantia 33<br />
ist, ist gegen die Hidalgos beson<strong>der</strong>s gern ins Feld geführt worden. Es<br />
lautet, daß in Andalusien, „donde todos comunmente pechan asl Caballeros<br />
como hijos-dalgo y qualesquier, lo cual se acostumbrö siempre<br />
hacer por el bien comün y defension de aquella tierra; mandamos que<br />
todos pechen y paguen en todos pechos reales y concejales, segun que lo<br />
pechan y pagan los Caballeros y ricos-hombres . . Auch ist die Verpflichtung<br />
<strong>der</strong> Hidalgos, dem Rufe des Königs zum Feldzug mit Pferd<br />
und Waffen zu folgen, häufig mit <strong>der</strong> Dienstleistung <strong>der</strong> Caballeros de<br />
Cuantia gleichgesetzt worden, insbeson<strong>der</strong>e in solchen Fällen, in denen<br />
die Hidalgos an gemeinsamen Musterungen aller Berittenen einer Ortschaft<br />
teilgenommen hatten. Allein in Ubeda scheint es während <strong>der</strong><br />
Regierungszeit Heinrichs IV. zu einer rechtskräftigen, von den Hidalgos<br />
auch befolgten Verurteilung zum Dienst als Caballero de Cuantia gekommen<br />
zu sein. Unter den Katholischen Königen wurde das Urteil jedoch<br />
wie<strong>der</strong> aufgehoben. In allen an<strong>der</strong>en Fällen, in denen es zu einem<br />
für die Hidalgos ungünstigen Urteil gekommen war, hatten sie Berufung<br />
eingelegt und waren entwe<strong>der</strong> erfolgreich aus dem Prozeß hervorgegangen<br />
o<strong>der</strong> hatten es verstanden, das Verfahren durch Verschleppung im<br />
Sande verlaufen zu lassen95. Bei dieser Rechtslage, die durch von Stadt<br />
zu Stadt unterschiedliche Vorrechte <strong>der</strong> Hidalgos noch unübersichtlicher<br />
wurde, war nicht zu erwarten, daß die Hidalgos sich <strong>der</strong> Real Provisiön<br />
vom 24. Mai 1562 beugen würden. Fueros, Gewohnheitsrecht und die<br />
frühere Gesetzgebung sowie auch die Rechtsprechung stützten ihre Auffassung.<br />
Wenn sich auch nachweisen läßt, daß in <strong>der</strong> Praxis Hidalgos<br />
gelegentlich in <strong>der</strong> Caballeria de Cuantia o<strong>der</strong> in Formationen <strong>der</strong> Caballerla<br />
popular allgemein als Mitglie<strong>der</strong> in den Listen erscheinen90, so kön-<br />
05 Vgl. Anm. 89. Der Gesetzestext von 1451 in Novlsima Recopilaciön Libro<br />
VI, Tltulo XVIII, Ley 8.<br />
90 So nahm z.B. <strong>der</strong> Cabildo <strong>der</strong> „Guisados“ von Cuenca 1544 eine Bestimmung<br />
in seine Statuten auf, mit <strong>der</strong> es cintm Angehörigen <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Stadt<br />
ebenfalls vorhandenen Bru<strong>der</strong>schaft <strong>der</strong> Caballeros y Escu<strong>der</strong>os verboten wurde,<br />
Mitglied zu werden, selbst wenn er aus <strong>der</strong> Adelsbru<strong>der</strong>schaft austreten wollte.<br />
Neuaufnahmen von Adligen, die <strong>der</strong> Adelsbru<strong>der</strong>schaft nicht anghört hatten,<br />
wurden gern gesehen. Vgl. Anm. 79. In dem in Anm. 38 genannten Padrön von<br />
1485 erscheinen einige Hidalgos als Caballeros de Cuantia. Da es sich um eine<br />
Abschrift handelt, läßt sich jedoch nicht feststellen, ob es sich um eine spätere,<br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Abschrift gemachte Eintragung handelt, wenn Nachfahren<br />
<strong>der</strong> im Padrön aufgeführten Personen inzwischen als Hidalgos galten. Es gibt<br />
Anhaltspunkte dafür, daß <strong>der</strong> Fiscal <strong>der</strong> Caballeria de Cuantia von Jaön den<br />
Padrön manipuliert hat. Während es ihm offenbar mit Hilfe des Padrön gelungen<br />
war, die Chancilleria von Granada zu einem Urteil gegen die Hidalgos