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VSWG-Zur Geschichte der spanischen Reitermilizen

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136<br />

Die Composiciön <strong>der</strong> Caballeros de Cuantla (1586-1593)<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Composiciön 137<br />

Modesto Ulloa gemachte Beobachtung, daß gerade in diesen Jahren die<br />

Einkünfte aus den Arbitrios422, zu denen die Composiciön zu zählen ist,<br />

einen <strong>der</strong>artigen Umfang annahmen, daß sie vermutlich wesentlich dazu<br />

beigetragen haben, die seit längerer Zeit drohende Einstellung aller Zahlungen<br />

durch den Staat bis 1596 hinauszuschieben, erfährt durch das Ergebnis<br />

<strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong> Composiciön von <strong>der</strong> Caballerfa de Cuantla<br />

eine Bestätigung und Erläuterung423. Um die Größenordnung <strong>der</strong> von<br />

den Caballeros de Cuantla Andalusiens und des Reino de Murcia geleisteten<br />

Zahlungen, die Ulloa offensichtlich nicht bekannt sind und von<br />

ihm unterschätzt werden424, ein wenig zu verdeutlichen, sollen einige<br />

Zahlen und Steuern zum Vergleich herangezogen werden.<br />

Mit <strong>der</strong> Einrichtung des „servicio de ocho millones“ nach 159042s wurden<br />

zum Beispiel in <strong>der</strong> Provinz Cördoba jährlich Quoten von etwa<br />

22000000 Maravedls eingehoben aus einer Bevölkerung von etwa 46200<br />

Vecinos bzw. 207900 Einwohnern bei einem Umrechnungskoeffizienten<br />

von 4,5428. Die Einziehung <strong>der</strong> neuen Steuer traf im gesamten Reino auf<br />

großen Wi<strong>der</strong>stand. Juan de Ribera, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Composiciön im Reino<br />

de Cördoba beauftragte Kommissar, hat hier jedoch im Verlaufe eines<br />

Jahres Asientos mit einer Gesamtsumme von 206747 Dukaten (77 530125<br />

Maravedls) abschließen können, die spätestens 1589 zu erfüllen waren.<br />

Damit ist aber von nur einem Bruchteil <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung des Reino<br />

4:5 Arbitrios sind in diesem Falle nicht Steuern, son<strong>der</strong>n von <strong>der</strong> Krone beschlossene<br />

o<strong>der</strong> auch auf Antrag gewährte Verkäufe von Ämtern, Hidalguias,<br />

Exemtionen etc. Auf dem Gebiete des Gemeindefinanzwesens versteht man dagegen<br />

unter Arbitrios die nach einem Antrag durch den Consejo de Castilla<br />

gewährten, oft aber auch eigenmächtig durch den Cabildo beschlossenen Steuern<br />

auf Konsumgüter und Nahrungsmittel, <strong>der</strong>en Einkünfte in den Gemeindehaushalt<br />

flössen.<br />

423 Vgl. Ulloa, a.a.O., S. 531.<br />

424 Vgl. ebda., S. 442. Die von Ulloa vertretene Auffassung, daß die Composiciön<br />

schon seit 1562 möglich gewesen sei, ist falsch. Sie entspringt offenbar<br />

einer irrtümlichen Auslegung <strong>der</strong> Bittschrift <strong>der</strong> Cortes vom Ende des Jahres<br />

1593, in <strong>der</strong> dem Monarchen für die Einstellung <strong>der</strong> Composiciön Dank gesagt<br />

wird, wobei die Cortes auf die Unterbrechung anspielen, die in <strong>der</strong> Tätigkeit<br />

<strong>der</strong> Kommissare eintrat, als sie wegen <strong>der</strong> Mißernte in Andalusien zurüdegeru en<br />

wurden. Vgl. Ulloa, a.a.O., S. 426 f. ,<br />

4-5 Es handelt sich um eine von den Cortes gewährte Son<strong>der</strong>steuer von a 1<br />

Millionen Dukaten. Vgl. ebda., S. 317 ff. <strong>Zur</strong> Art <strong>der</strong> Verteilung dieser Steuer<br />

von acht Millionen Dukaten auf die Provinzen sowie zu den im Text genannten<br />

Bevölkerungszahlen und Steuerquoten vgl. Alvaro Castillo, Population et<br />

„nchesse“ en Castille durante la seconde moitiö du XVIe siicle, in: Annales.<br />

Economies-Sociötös-Civilisations Jg. 20, Nr. 4 (Juli-August 1965), S. 719-—-<br />

4-s Vgl. Ulloa, a.a.O., S. 326, und Alvaro Castillo, a.a.O., S. 728 u.<br />

de Cördoba, nämlich von den 4,3 % aller Vecinos, die die Composiciön<br />

eingingen, eine im Durchschnitt sehr viel größere jährliche Summe an die<br />

Krone abgeführt worden als von <strong>der</strong> Provinz während <strong>der</strong> Zahlung des<br />

„servicio de millones“. Die errechnete durchschnittliche Steuerquote von<br />

jährlich zu zahlenden 648 bzw. nach Berichtigung 476 Maravedls pro<br />

Vecino ist gemessen an einem Asiento zu 100 Dukaten (= 37500 Mrs.)<br />

von nur untergeordneter Bedeutung, zumal wenn man berücksichtigt, daß<br />

alle Anzeichen dafür sprechen, daß es sich bei dem die Composiciön eingehenden<br />

Vecino in <strong>der</strong> Regel keineswegs um einen Angehörigen <strong>der</strong> begüterten<br />

Oberschicht handelte. Ähnliche Beobachtungen lassen sich in fast<br />

allen an<strong>der</strong>en Kommissionsbezirken machen. Wenn <strong>der</strong> „servicio de millones“<br />

als „außergewöhnlich hohe Steuer für die Zeit“427 empfunden<br />

wurde, dann verwun<strong>der</strong>t es, daß bei <strong>der</strong> Composiciön von <strong>der</strong> Caballerfa<br />

de Cuantla <strong>der</strong>artig hohe Summen von <strong>der</strong> betroffenen Bevölkerung gezahlt<br />

wurden. Die Einkünfte aus <strong>der</strong> Composiciön von <strong>der</strong> Caballerfa de<br />

Cuantla übertreffen oft um ein Mehrfaches die jährlichen Einnahmen<br />

aus dem Ämter- o<strong>der</strong> Hidalgulaverkauf im gesamten Reino de Castilla428.<br />

Nach den Statistiken, die Ulloa veröffentlicht, scheint es, als sei die Composiciön<br />

<strong>der</strong> gewinnbringendste, in <strong>der</strong> Epoche Philipps II. in Andalusien<br />

und dem Reino de Murcia angewendete Arbitrio gewesen. Wenn die den<br />

Cortes genannte Summe von 10000000 Dukaten, die das gescheiterte<br />

Unternehmen <strong>der</strong> Armada gekostet haben sollte420, zugrunde gelegt wird,<br />

dann hat allein die Composiciön von <strong>der</strong> Caballerfa de Cuantla, die<br />

lediglich in Andalusien und dem Reino de Murcia durchgeführt wurde,<br />

etwa ein Zehntel <strong>der</strong> Kosten gedeckt. Bei einem ordentlichen Steueraufkommen<br />

von 8,5—10 Millionen Dukaten dürften die beson<strong>der</strong>s in den<br />

ersten und den letzten drei Jahren <strong>der</strong> Composiciön von <strong>der</strong> Caballerfa<br />

de Cuantla aus diesem Arbitrio in größerem Maße eingekommenen zusätzlichen<br />

Geldmittel spürbare Erleichterung gebracht haben, zumal in<br />

jenen Jahren 75—80°/o aller ordentlichen und außerordentlichen staatlichen<br />

Einkünfte von den ordentlichen Ausgaben verschlungen wurden,<br />

427 Ulloa, a.a.O., S. 328. Nun kam allerdings hinzu, daß sich Klerus und<br />

Adel an vielen Orten geweigert haben, ihren Anteil an dieser Son<strong>der</strong>steuer zu<br />

übernehmen, obgleich die Cortes die Beteiligung dieser Stände beschlossen hatten.<br />

Hatten ihre Proteste Erfolg, dann erhöhte sich die Last für die Pecheros.<br />

Vgl. z.B. Alvaro Castillo, Dette flottante et dette consolidöe en Espagne de<br />

1557 h 1600, in: Annales. Economies-Sociötös-Civilisations Jg. 18, Nr. 4 Ouli-<br />

August 1963), S. 750 f.<br />

428 Vgl. Ulloa, S. 441 ff.<br />

420 Vgl. ebda., S. 319.

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