26.04.2016 Aufrufe

Vorarlberg-2-2014

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Service<br />

Infoseiten für Unternehmer<br />

Lehrlingsförderung<br />

Als Lehrbetrieb haben Sie Anspruch<br />

auf Basisförderung für die Ausbildung<br />

von Lehrlingen. Die Förderung wird<br />

jeweils nach Vollendung eines Lehrjahres<br />

gewährt und beträgt für das 1.<br />

Lehrjahr drei, für das 2. Lehrjahr zwei<br />

und für das 3. und 4. Lehrjahr je eine<br />

kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung.<br />

Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer<br />

sendet Ihnen bei Vorliegen aller<br />

Fördervoraussetzungen bis 6 Wochen<br />

nach Ende des Lehrjahres dazu<br />

einen vorbereiteten Förderantrag zu.<br />

Dieser ist spätestens 3 Monate nach<br />

Ende des Lehrjahres bei der Lehrlingsstelle<br />

inklusive Beilagen durch<br />

den Lehrberechtigen einzubringen.<br />

Wenn Sie keinen Antrag erhalten<br />

haben, nehmen Sie bitte unverzüglich<br />

Kontakt mit der Lehrlingsstelle<br />

der Wirtschaftskammer auf!<br />

Sie können das nötige Formular<br />

samt Beiblatt (eines pro Lehrling)<br />

auch herunterladen unter: lehrefoerdern.at.<br />

Der Handwerkerbonus und die<br />

auszustellende Rechnung<br />

Für Arbeiten die nach dem 30. Juni<br />

<strong>2014</strong> und vor dem 31. Dezember 2015<br />

beginnen, kann man einen Handwerkerbonus<br />

beantragen. Beantragen<br />

muss dies via Antrag der Auftraggeber<br />

bei der Abwicklungsstelle. Abwikklungsstelle<br />

sind die Bausparkassen.<br />

Handwerkerbonus kurz:<br />

- Gefördert werden offiziell versteuerte<br />

Arbeitsleistungen<br />

- Die Maßnahmen müssen durch<br />

Unternehmen erbracht werden, die<br />

zur Ausübung des entsprechenden reglementierten<br />

Gewerbes befugt sind.<br />

- Die Leistungen müssen im Zusammenhang<br />

mit Renovierung, Erhaltung<br />

und Modernisierung von<br />

Wohnraum im Inland stehen. Dazu<br />

gehören “der Austausch von Fenstern<br />

oder Bodenbelägen, die Erneuerung<br />

von Wandtapeten sowie Malerarbeiten<br />

bei diesen Gebäudeteilen”.<br />

- Der Wohnraum muss für eigene<br />

Wohnzwecke genutzt werden.<br />

Rechnung und Bezahlung<br />

- Der Förderungswerber muss nachweisen,<br />

dass die Zahlung auf das<br />

Konto des Leistungserbringers erfolgt<br />

ist. Barzahlung ist nicht förderbar!<br />

- Es werden nur die in Rechnung gestellten<br />

Arbeitsleistungen (inklusive<br />

Fahrtkosten) nicht aber Materialkosten<br />

gefördert<br />

- Die Rechnung muss im Sinne des<br />

§ 11 des Umsatzsteuergesetzes 1994,<br />

BGBl. Nr. 663/1994, vorliegen. In dieser<br />

Rechnung müssen die Kosten für<br />

die reine Arbeitsleistung und die<br />

Fahrtkosten gesondert ausgewiesen<br />

sein.<br />

- Ein Ansuchen auf Förderung kann<br />

nur von natürlichen Personen gestellt<br />

werden.<br />

- Die Rechtsgrundlage, auf Grund derer<br />

die Nutzung des Wohnraumes erfolgt<br />

(beispielsweise Eigentum, Wohnungseigentum,<br />

Miteigentum, Miete,<br />

Baurecht) ist unerheblich.<br />

- Für die Maßnahmen dürfen keine<br />

geförderten Darlehen oder steuerfreie<br />

Zuschüsse in Anspruch genommen<br />

werden. (Es kann also z.B. nicht mehr<br />

als Sonderausgabe abgesetzt werden).<br />

Nicht gefördert werden Erhaltungsoder<br />

Modernisierungsarbeiten von<br />

Garagen oder Außenanlagen und die<br />

Neuschaffung bzw. Erweiterung von<br />

bereits bestehendem Wohnraum.<br />

Nähere Infos gibt es auf den Internetseiten<br />

der Bausparkassen.<br />

Nachbemessung der Sozialversicherung von Gewinnausschüttungen<br />

Geschäftsführer einer GmbH, die<br />

auch Gesellschaftsanteile besitzen<br />

und nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz<br />

(GSVG) in der<br />

Pensions- und Krankenversicherung<br />

sowie nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz<br />

(ASVG) in der<br />

Unfallversicherung pflichtversichert<br />

sind, werden derzeit oft zur<br />

Übermittlung der Gewinnverteilungsbeschlüsse<br />

an die SVA aufgefordert.<br />

Hintergrund ist der § 25 Abs 1. des<br />

GSVG, wonach auch beim Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

auch die<br />

Gewinnausschüttungen zur Beitragsgrundlage<br />

an die SVA zählen.<br />

Dies trifft die Gesellschafter, die<br />

über 25% der Anteil der Firma besitzen<br />

und Geschäftsführer sind. Jene,<br />

die bereits über der Höchstbeitragsgrundlage<br />

Sozialversicherungsbeiträge<br />

zahlen, sind davon<br />

nicht betroffen. Bei den Ausschüttungen<br />

handelte es sich bis dato um<br />

endbesteuerte Einkünfte, die nicht<br />

in der Einkommensteuer aufscheinen<br />

und bisher auch nicht seitens<br />

der SVA eingehoben wurden.<br />

10<br />

Wirtschaft Aktiv Sept. / 14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!