07.07.2016 Aufrufe

FH KarriereGuide 2016

Der aktuelle KarriereGuide für Studieninteressierte, Studierende und Berufseinsteiger. Gratis für euch! Themen im Fokus • Bewerben, aber richtig! • To-do-Liste und Steuertipps • Insider Infos von Unternehmen

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Wann und wo Du Deine ArbeitnehmerInnen-<br />

Veranlagung machst<br />

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld auf<br />

dem Konto habe<br />

Wir empfehlen Dir, die ArbeitnehmerInnen-<br />

Veranlagung für das vergangene Jahr immer<br />

ab März auszufüllen. Vorher macht es keinen<br />

Sinn, da Dein Arbeitgeber bis Ende Februar<br />

Zeit hat, alle Lohnzettel nachzureichen. Solltest<br />

Du verpflichtet sein, eine ArbeitnehmerInnen-<br />

Veranlagung für das Vorjahr zu machen, so hast<br />

Du auf finanzonline.at bis 30. Juni Zeit, Dich<br />

darum zu kümmern. Falls keine Pflichtveranlagung<br />

vorliegt, kannst Du sogar noch nach fünf<br />

Jahren ArbeitnehmerInnen-Veranlagungen einreichen.<br />

Dies ist unter anderem dann der Fall,<br />

wenn Du weniger als 12.000 Euro im Jahr verdient<br />

hast und daher nicht verpflichtet bist,<br />

eine Steuererklärung abzugeben. Für Selbstständige<br />

liegt die Grenze bei 11.000 Euro. Trifft<br />

dies auf Dich zu, kannst Du theoretisch Deine<br />

ArbeitnehmerInnen-Veranlagung für 2014 auch<br />

noch am 31.12.2019 erledigen.<br />

Tipp:<br />

» Für Teilzeitbeschäftige, Ferialarbeiter<br />

oder geringfügig Beschäftige zahlt<br />

sich die ArbeitnehmerInnen-Veranlagung<br />

besonders aus. Zu viel bezahlte<br />

Lohnsteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge<br />

werden zurückerstattet.<br />

Generell raten wir Dir, finanzonline zu benützen,<br />

auch wenn Du die Formulare in Papierform abgeben<br />

kannst. Es ist einfach die schnellere und<br />

bequemere Möglichkeit, an Dein Geld zu kommen.<br />

Leider kann man nicht pauschal sagen, wie<br />

lange es dauert, bis Du den Bescheid erhältst.<br />

Im Schnitt brauchen die SachbearbeiterInnen<br />

dafür circa einen Monat, manchmal geht es aber<br />

auch schneller. Kurz darauf sollte auch das Geld<br />

auf Deinem Konto sein.<br />

absolventen.at-Tipp:<br />

» Du hast Deine ArbeitnehmerInnen-<br />

Veranlagung oder Deine Steuererklärung<br />

abgegeben, wartest aber schon seit<br />

mehreren Monaten auf einen Bescheid?<br />

In diesem Fall empfehlen wir Dir,<br />

schriftlich nachzufragen. Aus eigener<br />

Erfahrung können wir Dir sagen, das dies<br />

erfolgsversprechender sein kann, als<br />

telefonisch nachzufragen.<br />

Im Studium<br />

Quellen:<br />

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Die_10_besten_Steuertipps.html<br />

http://www.lbg.at/static/content/e173427/e187713/file/ger/Steuerleitfaden_<strong>2016</strong>.pdf<br />

https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/geldvomfinanzamt/Bildungskosten_abschreiben.html<br />

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