07.07.2016 Aufrufe

FH KarriereGuide 2016

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Studiengebühren:<br />

Wer muss zahlen, wer ist befreit?<br />

Im Studium<br />

In den vergangenen Jahren herrschte unter<br />

Österreichs StudentInnen große Unsicherheit<br />

darüber, ob und wer wann Studiengebühren<br />

bezahlen muss. Dies ist auch kaum verwunderlich,<br />

denn die Gesetzeslage ist trotz der permanenten<br />

Berichterstattung recht undurchsichtig.<br />

Fakt ist, dass aktuell Uni-Studierende, die die<br />

Toleranzsemester nicht überschritten haben,<br />

von der Beitragspflicht befreit sind.<br />

Dies war vor wenigen Jahren noch anders:<br />

Im Wintersemester 2012/13 führten<br />

einige Universitäten per Senatsbeschluss autonome<br />

Studiengebühren ein. Nachdem der Verfassungsgerichtshof<br />

allerdings Bedenken über<br />

diese Vorgehensweise geäußert hat, wurde die<br />

Regelung wieder zurückgenommen. Daraufhin<br />

retournierten die Universitäten die Beiträge an<br />

die StudentInnen.<br />

Wer bezahlt keine<br />

Studiengebühren?<br />

Seit dem Sommersemester 2013 gibt es<br />

wieder eine einheitliche Regelung. Diese besagt,<br />

dass österreichische Studierende, die sich in der<br />

Regelstudienzeit befinden, keine Studiengebühren<br />

zahlen müssen. Erst dann, wenn sie die<br />

zwei Toleranzsemester aufgebraucht haben,<br />

werden Gebühren in der Höhe von 363,36 Euro<br />

fällig. Diese Regelung gilt allerdings nicht für<br />

alle StudentInnen, da sie an bestimmte Voraussetzungen<br />

geknüpft ist. Konkret sind folgende<br />

Studierende von der Beitragspflicht befreit:<br />

• österreichische StaatsbürgerInnen<br />

• EU/-EWR-BürgerInnen<br />

• Behinderte StudentInnen, wenn der Grad der<br />

Behinderung mindestens 50 vH beträgt<br />

• Drittstaatsangehörige, die über einen<br />

anderen Aufenthaltstitel als eine Aufenthaltsbewilligung<br />

gemäß § 64 NAG (Aufenthaltsbewilligung<br />

für Studierende) verfügen<br />

(Nachweis: Aufenthaltstitel)<br />

• InhaberInnen von Reifezeugnissen<br />

österreichischer Auslandsschulen<br />

• Flüchtlinge gemäß der Haager Konvention<br />

über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sind<br />

• subsidiäre Schutzberechtigte<br />

• Berufstätige Studierende, deren Vorjahreseinkommen<br />

über dem 14-fachen der Geringfügigkeitsgrenze<br />

lag (Für das Kalenderjahr<br />

2015: 5.683,72 Euro)<br />

• Studierende, die Kinder bis zum<br />

7. Geburtstag betreuen<br />

• Studentinnen für jene Semester in denen sie<br />

Schwanger sind<br />

• Studierende für das oder die Semester, in<br />

denen sie ihren Präsenz- oder Zivildienst<br />

leisten müssen<br />

• Studierende, die mehr als zwei Monate krank<br />

waren (Bestätigung des Facharztes)<br />

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