gründen 2016
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GRÜNDEN MIT<br />
PENSIONSKASSEN-GELD<br />
Wer selbständig wird, kann sich<br />
unter bestimmten Voraussetzungen<br />
das angesparte Kapital aus<br />
der beruflichen Vorsorge auszahlen<br />
lassen und es für den Firmenstart<br />
verwenden. Scheitert<br />
jedoch das Unternehmensprojekt,<br />
dann geht das bisher angesparte<br />
Altersguthaben verloren.<br />
Dementsprechend tiefer sind<br />
die Leistungen zum Zeitpunkt<br />
der Pensionierung. Es gilt also,<br />
die Vor- und Nachteile von einem<br />
Bezug von Vorsorgegeldern<br />
für die Selbständigkeit gut<br />
ab zuwägen. Der Bundesrat will<br />
sogar einen Vorbezug von<br />
Vorsorgekapitalien für die Selbständigkeit<br />
ganz verbieten.<br />
Eine entsprechende Reform ist<br />
in Vernehmlassung.<br />
BETRIEBSHAFTPFLICHT<br />
Die Risiken, die ein Jungunternehmer<br />
eingeht, sind vielfältig<br />
und dürfen vor allem in finanzieller<br />
Hinsicht nicht unterschätzt<br />
werden. Gründerinnen und<br />
Gründer sind gut beraten, wenn<br />
sie sich und ihre Firma mit<br />
einer Betriebshaftpflichtversicherung<br />
gegen Schaden ersatzforde<br />
rungen schützen. Die<br />
Haftpflichtversicherung deckt<br />
gerechtfertigte Schadenersatzansprüche<br />
und wehrt unberechtigte<br />
Forderungen für Sie<br />
ab.<br />
SOZIALVERSICHERUNGEN<br />
Sicherheit für Gründer<br />
und Mitarbeiter<br />
Firmengründer müssen sich um die Versicherungen<br />
kümmern. Nur schon, weil ein Unternehmer verpflichtet ist,<br />
seine Mitarbeiter in der beruflichen Vorsorge zu<br />
versichern. Obligatorisch ist auch eine Unfallversicherung;<br />
eine Krankentaggeldversicherung ist ratsam.<br />
Beim Start eines Unternehmens stehen der<br />
Firmenaufbau, die ersten Kunden und das<br />
Erreichen der Gewinnzone im Fokus. In<br />
dieser Phase wollen Gründer mit möglichst<br />
wenig Aufwand die nötigen Versicherungen<br />
abschliessen. Einfach geht dies für die Alters-<br />
und Hinterlassenenversicherung<br />
(AHV), Invalidenversicherung (IV) und<br />
Erwerbsersatzordnung (EO). Diese Sozialversicherungen<br />
sind für alle Selbständigen<br />
und Arbeitnehmenden obligatorisch. Die<br />
Anmeldung erfolgt bei der zuständigen<br />
Ausgleichskasse. Dort müssen übrigens<br />
auch alle Mitarbeiter für die Arbeitslosenversicherung<br />
(ALV) angemeldet werden.<br />
Wie ist es mit der beruflichen Vorsorge?<br />
Ein Firmengründer muss aber auch die berufliche<br />
Vorsorge (BVG) seiner Mitarbeiter<br />
abdecken. Die wichtigste Entscheidung<br />
nebst der Definition der Höhe der Leistungen<br />
bei Invalidität, Tod und dem Alterssparen<br />
betrifft das Konzept resp. Modell der<br />
Vorsorgeeinrichtung. Wenn beispielsweise<br />
die Sicherheit der Vorsorgekapitalien erste<br />
Priorität hat, dann wird eine Vollversicherung<br />
das richtige Modell sein. Wenn hingegen<br />
der Preis der Lösung oder der Wunsch<br />
nach höheren Renditen im Vordergrund<br />
stehen, so passt eine teilautonome Lösung<br />
vermutlich besser zu den Bedürfnissen.<br />
Neben der obligatorischen beruflichen<br />
Vorsorge hat ein Jungunternehmer auch an<br />
die obligatorische Unfallversicherung für<br />
seine Mitarbeitenden zu denken. Ausserdem<br />
entscheidet er, ob er seine Mitarbeitenden<br />
mit einer Krankentaggeldversicherung<br />
gegen die Risiken von Lohneinbussen bei<br />
längerer Krankheit absichern will. Zwar<br />
gibt es dafür keine gesetzliche Pflicht, aber<br />
die Vorteile liegen auf der Hand: Ohne eine<br />
Krankentaggeldversicherung muss das Unternehmen<br />
gemäss Arbeitsrecht dem Mitarbeiter<br />
bei Krankheit weiterhin selber den<br />
Lohn zahlen. Mit einer Krankentaggeldversicherung<br />
übernimmt dies die Versicherung.<br />
Damit lassen sich die Kosten für<br />
Krankheitsausfälle besser kalkulieren; das<br />
Krankentaggeld bringt den Mitarbeitenden<br />
auch mehr Sicherheit, weil die Taggelder<br />
bis maximal 730 Tage ausgerichtet werden.<br />
Was gilt aber für den Jungunternehmer<br />
selber? Da muss zwischen selbständig und<br />
unselbständig erwerbend unterschieden<br />
werden. Als unselbständig Erwerbende gelten<br />
Inhaber einer Aktiengesellschaft oder<br />
einer GmbH. Sie beziehen von ihrem Unternehmen<br />
Lohn und müssen wie die übrigen<br />
Angestellten versichert werden.<br />
Vorsorge für Selbständige<br />
Selbständig Erwerbende sind die Inhaber<br />
von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften.<br />
Sie sind für die Abdeckung<br />
sämtlicher Risiken und auch für die<br />
berufliche Vorsorge selber verantwortlich.<br />
Beschäftigen sie Personal, haben sie die<br />
Möglichkeit, sich der Pensionskasse ihrer<br />
Angestellten anzuschliessen. Zudem bieten<br />
einige Berufsverbände Kollektivversicherungen<br />
an. Ist dies nicht der Fall, können<br />
sich Selbständige der Auffangeinrichtung<br />
BVG anschliessen oder die Leistungen der<br />
AHV und IV mit einer privaten Vorsorge<br />
aus der 3. Säule ergänzen. Jeder Selbständige<br />
sollte zudem unbedingt eine Krankentaggeld-<br />
und eine Unfallversicherung abschliessen.<br />
Martin Naegeli, Leitung Produktgestaltung<br />
Unternehmenskunden, Swiss Life AG<br />
www.swisslife.ch/gruenden<br />
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