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gründen 2016

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GRÜNDEN MIT<br />

PENSIONSKASSEN-GELD<br />

Wer selbständig wird, kann sich<br />

unter bestimmten Voraussetzungen<br />

das angesparte Kapital aus<br />

der beruflichen Vorsorge auszahlen<br />

lassen und es für den Firmenstart<br />

verwenden. Scheitert<br />

jedoch das Unternehmensprojekt,<br />

dann geht das bisher angesparte<br />

Altersguthaben verloren.<br />

Dementsprechend tiefer sind<br />

die Leistungen zum Zeitpunkt<br />

der Pensionierung. Es gilt also,<br />

die Vor- und Nachteile von einem<br />

Bezug von Vorsorgegeldern<br />

für die Selbständigkeit gut<br />

ab zuwägen. Der Bundesrat will<br />

sogar einen Vorbezug von<br />

Vorsorgekapitalien für die Selbständigkeit<br />

ganz verbieten.<br />

Eine entsprechende Reform ist<br />

in Vernehmlassung.<br />

BETRIEBSHAFTPFLICHT<br />

Die Risiken, die ein Jungunternehmer<br />

eingeht, sind vielfältig<br />

und dürfen vor allem in finanzieller<br />

Hinsicht nicht unterschätzt<br />

werden. Gründerinnen und<br />

Gründer sind gut beraten, wenn<br />

sie sich und ihre Firma mit<br />

einer Betriebshaftpflichtversicherung<br />

gegen Schaden ersatzforde<br />

rungen schützen. Die<br />

Haftpflichtversicherung deckt<br />

gerechtfertigte Schadenersatzansprüche<br />

und wehrt unberechtigte<br />

Forderungen für Sie<br />

ab.<br />

SOZIALVERSICHERUNGEN<br />

Sicherheit für Gründer<br />

und Mitarbeiter<br />

Firmengründer müssen sich um die Versicherungen<br />

kümmern. Nur schon, weil ein Unternehmer verpflichtet ist,<br />

seine Mitarbeiter in der beruflichen Vorsorge zu<br />

versichern. Obligatorisch ist auch eine Unfallversicherung;<br />

eine Krankentaggeldversicherung ist ratsam.<br />

Beim Start eines Unternehmens stehen der<br />

Firmenaufbau, die ersten Kunden und das<br />

Erreichen der Gewinnzone im Fokus. In<br />

dieser Phase wollen Gründer mit möglichst<br />

wenig Aufwand die nötigen Versicherungen<br />

abschliessen. Einfach geht dies für die Alters-<br />

und Hinterlassenenversicherung<br />

(AHV), Invalidenversicherung (IV) und<br />

Erwerbsersatzordnung (EO). Diese Sozialversicherungen<br />

sind für alle Selbständigen<br />

und Arbeitnehmenden obligatorisch. Die<br />

Anmeldung erfolgt bei der zuständigen<br />

Ausgleichskasse. Dort müssen übrigens<br />

auch alle Mitarbeiter für die Arbeitslosenversicherung<br />

(ALV) angemeldet werden.<br />

Wie ist es mit der beruflichen Vorsorge?<br />

Ein Firmengründer muss aber auch die berufliche<br />

Vorsorge (BVG) seiner Mitarbeiter<br />

abdecken. Die wichtigste Entscheidung<br />

nebst der Definition der Höhe der Leistungen<br />

bei Invalidität, Tod und dem Alterssparen<br />

betrifft das Konzept resp. Modell der<br />

Vorsorgeeinrichtung. Wenn beispielsweise<br />

die Sicherheit der Vorsorgekapitalien erste<br />

Priorität hat, dann wird eine Vollversicherung<br />

das richtige Modell sein. Wenn hingegen<br />

der Preis der Lösung oder der Wunsch<br />

nach höheren Renditen im Vordergrund<br />

stehen, so passt eine teilautonome Lösung<br />

vermutlich besser zu den Bedürfnissen.<br />

Neben der obligatorischen beruflichen<br />

Vorsorge hat ein Jungunternehmer auch an<br />

die obligatorische Unfallversicherung für<br />

seine Mitarbeitenden zu denken. Ausserdem<br />

entscheidet er, ob er seine Mitarbeitenden<br />

mit einer Krankentaggeldversicherung<br />

gegen die Risiken von Lohneinbussen bei<br />

längerer Krankheit absichern will. Zwar<br />

gibt es dafür keine gesetzliche Pflicht, aber<br />

die Vorteile liegen auf der Hand: Ohne eine<br />

Krankentaggeldversicherung muss das Unternehmen<br />

gemäss Arbeitsrecht dem Mitarbeiter<br />

bei Krankheit weiterhin selber den<br />

Lohn zahlen. Mit einer Krankentaggeldversicherung<br />

übernimmt dies die Versicherung.<br />

Damit lassen sich die Kosten für<br />

Krankheitsausfälle besser kalkulieren; das<br />

Krankentaggeld bringt den Mitarbeitenden<br />

auch mehr Sicherheit, weil die Taggelder<br />

bis maximal 730 Tage ausgerichtet werden.<br />

Was gilt aber für den Jungunternehmer<br />

selber? Da muss zwischen selbständig und<br />

unselbständig erwerbend unterschieden<br />

werden. Als unselbständig Erwerbende gelten<br />

Inhaber einer Aktiengesellschaft oder<br />

einer GmbH. Sie beziehen von ihrem Unternehmen<br />

Lohn und müssen wie die übrigen<br />

Angestellten versichert werden.<br />

Vorsorge für Selbständige<br />

Selbständig Erwerbende sind die Inhaber<br />

von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften.<br />

Sie sind für die Abdeckung<br />

sämtlicher Risiken und auch für die<br />

berufliche Vorsorge selber verantwortlich.<br />

Beschäftigen sie Personal, haben sie die<br />

Möglichkeit, sich der Pensionskasse ihrer<br />

Angestellten anzuschliessen. Zudem bieten<br />

einige Berufsverbände Kollektivversicherungen<br />

an. Ist dies nicht der Fall, können<br />

sich Selbständige der Auffangeinrichtung<br />

BVG anschliessen oder die Leistungen der<br />

AHV und IV mit einer privaten Vorsorge<br />

aus der 3. Säule ergänzen. Jeder Selbständige<br />

sollte zudem unbedingt eine Krankentaggeld-<br />

und eine Unfallversicherung abschliessen.<br />

Martin Naegeli, Leitung Produktgestaltung<br />

Unternehmenskunden, Swiss Life AG<br />

www.swisslife.ch/gruenden<br />

41 GRÜNDEN → Going Entrepreneurial

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