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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2009 Seite 9<br />

Führen fremder Fahrzeuge<br />

6. Sofern Sie für Ihren Pkw, Ihr Kraftrad oder Ihr Camping-<strong>Kfz</strong> (ausgenommen Mietwagen,<br />

Taxen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge) mit uns eine über die gesetzlichen<br />

Mindestversicherungssummen hinausgehende pauschale Deckung vereinbart haben,<br />

erstreckt sich Ihre Haftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach auch auf die<br />

Schäden, die Sie als Fahrer eines fremden versicherungspflichtigen Fahrzeugs verursachen,<br />

soweit nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung<br />

Deckung besteht.<br />

Ist der Vertrag mit Ihnen als Handelsgesellschaft oder juristische Person geschlossen, tritt an<br />

Ihre Stelle die natürliche Person, der das Firmenfahrzeug aufgrund besonderen Vertrags als<br />

Dienstfahrzeug zur privaten und beruflichen Nutzung überlassen wurde.<br />

Umweltschadensversicherung für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem<br />

Umweltschadensgesetz (außer für Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis)<br />

7. Sofern Sie mit uns eine über die gesetzlichen Mindestversicherungssummen hinausgehende<br />

pauschale Deckung vereinbart haben, umfasst Ihre Haftpflichtversicherung auch die<br />

Umweltschadensversicherung nach A.10 für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem<br />

Umweltschadensgesetz in dem dort genannten Umfang. Dies gilt nicht für Pkw in der<br />

<strong>Kfz</strong>Police-Basis.<br />

A.1.2 Wer ist versichert?<br />

Der Schutz der Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte<br />

Personen):<br />

a. den Halter des Fahrzeugs,<br />

b. den Eigentümer des Fahrzeugs,<br />

c. den Fahrer des Fahrzeugs,<br />

d. den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den<br />

berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht<br />

nur gelegentlich begleitet,<br />

e. Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für<br />

dienstliche Zwecke gebraucht wird,<br />

f. den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem<br />

Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist,<br />

g. den Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5<br />

mitversicherten Fahrzeugs,<br />

h. Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher<br />

Gemeinschaft lebenden Lebenspartner als Fahrer eines fremden versicherungspflichtigen<br />

Fahrzeugs nach A.1.1.6,<br />

i. die sonstigen berechtigten Personen (Insassen, Einweiser, Bediener) innerhalb und<br />

außerhalb des Fahrzeugs, wenn diese einen Schaden zu vertreten haben, der überwiegend<br />

durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurde und sie nicht durch eine andere<br />

Haftpflichtversicherung <strong>Versicherung</strong>sschutz in Anspruch nehmen können.<br />

Diese Personen können Ansprüche aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag selbstständig gegen uns<br />

erheben.<br />

A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (<strong>Versicherung</strong>ssummen)?<br />

Höchstzahlung<br />

1. Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für<br />

Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssummen. Mehrere<br />

zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges<br />

Schadenereignis. Die Höhe Ihrer <strong>Versicherung</strong>ssummen können Sie dem<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein entnehmen.<br />

2. Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhänger gelten die gesetzlichen<br />

Mindestversicherungssummen.<br />

3. Soweit nichts anderes mit Ihnen vereinbart ist, gelten bei der Gewährung von vorläufigem<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz die gesetzlichen Mindestversicherungssummen.<br />

Übersteigen der <strong>Versicherung</strong>ssummen<br />

4. Übersteigen die Ansprüche die <strong>Versicherung</strong>ssummen, richten sich unsere Zahlungen nach<br />

den Bestimmungen des <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetzes und der<br />

<strong>Kfz</strong>-Pflichtversicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht<br />

vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch selbst einstehen.<br />

KKL0709 Seite 12 von 76

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