KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2009 Seite 9<br />
Führen fremder Fahrzeuge<br />
6. Sofern Sie für Ihren Pkw, Ihr Kraftrad oder Ihr Camping-<strong>Kfz</strong> (ausgenommen Mietwagen,<br />
Taxen und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge) mit uns eine über die gesetzlichen<br />
Mindestversicherungssummen hinausgehende pauschale Deckung vereinbart haben,<br />
erstreckt sich Ihre Haftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach auch auf die<br />
Schäden, die Sie als Fahrer eines fremden versicherungspflichtigen Fahrzeugs verursachen,<br />
soweit nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung<br />
Deckung besteht.<br />
Ist der Vertrag mit Ihnen als Handelsgesellschaft oder juristische Person geschlossen, tritt an<br />
Ihre Stelle die natürliche Person, der das Firmenfahrzeug aufgrund besonderen Vertrags als<br />
Dienstfahrzeug zur privaten und beruflichen Nutzung überlassen wurde.<br />
Umweltschadensversicherung für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem<br />
Umweltschadensgesetz (außer für Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis)<br />
7. Sofern Sie mit uns eine über die gesetzlichen Mindestversicherungssummen hinausgehende<br />
pauschale Deckung vereinbart haben, umfasst Ihre Haftpflichtversicherung auch die<br />
Umweltschadensversicherung nach A.10 für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem<br />
Umweltschadensgesetz in dem dort genannten Umfang. Dies gilt nicht für Pkw in der<br />
<strong>Kfz</strong>Police-Basis.<br />
A.1.2 Wer ist versichert?<br />
Der Schutz der Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte<br />
Personen):<br />
a. den Halter des Fahrzeugs,<br />
b. den Eigentümer des Fahrzeugs,<br />
c. den Fahrer des Fahrzeugs,<br />
d. den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den<br />
berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht<br />
nur gelegentlich begleitet,<br />
e. Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für<br />
dienstliche Zwecke gebraucht wird,<br />
f. den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem<br />
Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist,<br />
g. den Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5<br />
mitversicherten Fahrzeugs,<br />
h. Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher<br />
Gemeinschaft lebenden Lebenspartner als Fahrer eines fremden versicherungspflichtigen<br />
Fahrzeugs nach A.1.1.6,<br />
i. die sonstigen berechtigten Personen (Insassen, Einweiser, Bediener) innerhalb und<br />
außerhalb des Fahrzeugs, wenn diese einen Schaden zu vertreten haben, der überwiegend<br />
durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurde und sie nicht durch eine andere<br />
Haftpflichtversicherung <strong>Versicherung</strong>sschutz in Anspruch nehmen können.<br />
Diese Personen können Ansprüche aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag selbstständig gegen uns<br />
erheben.<br />
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (<strong>Versicherung</strong>ssummen)?<br />
Höchstzahlung<br />
1. Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für<br />
Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssummen. Mehrere<br />
zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges<br />
Schadenereignis. Die Höhe Ihrer <strong>Versicherung</strong>ssummen können Sie dem<br />
<strong>Versicherung</strong>sschein entnehmen.<br />
2. Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhänger gelten die gesetzlichen<br />
Mindestversicherungssummen.<br />
3. Soweit nichts anderes mit Ihnen vereinbart ist, gelten bei der Gewährung von vorläufigem<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz die gesetzlichen Mindestversicherungssummen.<br />
Übersteigen der <strong>Versicherung</strong>ssummen<br />
4. Übersteigen die Ansprüche die <strong>Versicherung</strong>ssummen, richten sich unsere Zahlungen nach<br />
den Bestimmungen des <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetzes und der<br />
<strong>Kfz</strong>-Pflichtversicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht<br />
vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch selbst einstehen.<br />
KKL0709 Seite 12 von 76