KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2009 Seite 39<br />
E.6.6 Leistungsfreiheit für Mehrkosten<br />
Verletzen Sie vorsätzlich Ihre Anzeigepflicht nach E.2.1 oder E.2.3 oder Ihre Pflicht nach E.2.4,<br />
und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang der nach Sach- und<br />
Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht, sind wir außerdem von unserer<br />
Leistungspflicht hinsichtlich des von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig frei. Bei grob<br />
fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten sind wir berechtigt, unsere Leistung hinsichtlich dieses<br />
Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />
E.6.7 Mindestversicherungssummen<br />
Verletzen Sie in der Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten nach E.1 und E.2 gelten anstelle der<br />
vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssummen die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen.<br />
F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen<br />
F.1 Pflichten mitversicherter Personen<br />
Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung.<br />
F.2 Ausübung der Rechte<br />
Die Ausübung der Rechte aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag steht nur Ihnen als<br />
<strong>Versicherung</strong>snehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist z. B. das<br />
Geltendmachen von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung nach A.1.2.<br />
F.3 Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen<br />
Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber<br />
allen mitversicherten Personen.<br />
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Haftpflichtversicherung: Mitversicherten Personen gegenüber<br />
können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die der Leistungsfreiheit zugrunde<br />
liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder wenn diese Umstände der<br />
mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren. Sind wir<br />
zur Leistung verpflichtet, gelten anstelle der vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssummen die in<br />
Deutschland geltenden Mindestversicherungssummen. Das gleiche gilt, wenn wir trotz<br />
Beendigung des <strong>Versicherung</strong>sverhältnisses noch gegenüber dem geschädigten Dritten<br />
Leistungen erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen Ausnahmefällen bestehen.<br />
G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs,<br />
Wagniswegfall<br />
G.1 Wie lange läuft der <strong>Versicherung</strong>svertrag?<br />
G.1.1 Vertragsdauer<br />
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein.<br />
G.1.2 Automatische Verlängerung<br />
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum<br />
Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt<br />
auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr<br />
vereinbart ist, um die folgenden <strong>Versicherung</strong>sjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B.<br />
dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen.<br />
G.1.3 Verträge mit einer befristeten Laufzeit<br />
Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu<br />
dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />
G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den <strong>Versicherung</strong>svertrag kündigen?<br />
G.2.1 Kündigung zum Ablauf<br />
Sie können den Vertrag zum Ablauf des <strong>Versicherung</strong>sjahres kündigen. Die Kündigung ist<br />
nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.<br />
G.2.2 Kündigung des vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />
Sie sind berechtigt, einen vorläufigen <strong>Versicherung</strong>sschutz zu kündigen. Die Kündigung<br />
wird sofort mit deren Zugang bei uns wirksam.<br />
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