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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2009 Seite 50<br />

I.8 Auskünfte über den Schadenverlauf<br />

I.8.1 Umfang der Auskünfte an uns<br />

Wir sind berechtigt, uns bei Übernahme eines Schadenverlaufs vom Vorversicherer folgende<br />

Auskünfte geben zu lassen:<br />

- Art und Verwendung des Fahrzeugs,<br />

- Beginn und Ende des Vertrags für das Fahrzeug,<br />

- Schadenverlauf des Fahrzeugs in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko,<br />

- Unterbrechungen des <strong>Versicherung</strong>sschutzes des Fahrzeugs, die sich noch nicht auf dessen<br />

letzte Neueinstufung ausgewirkt haben,<br />

- ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung<br />

aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind, und<br />

- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden<br />

sind.<br />

I.8.2 Umfang unserer Auskünfte<br />

Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Haftpflichtversicherung und in der<br />

Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet,<br />

diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu<br />

geben.<br />

Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sonderersteinstufungen<br />

mit Ausnahme der Regelung nach I.2.2.1.a und I.2.2.1.b werden nicht berücksichtigt; dies gilt<br />

auch für den Rabattschutz.<br />

J Wie berechnet sich der Beitrag? Wie ändert er sich aufgrund<br />

tariflicher Maßnahmen?<br />

J.1 Typklasse<br />

Richtet sich der <strong>Versicherung</strong>sbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags<br />

zugeordnet worden ist.<br />

Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der<br />

Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder<br />

verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller<br />

Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit<br />

verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam.<br />

J.2 Regionalklasse<br />

Richtet sich der <strong>Versicherung</strong>sbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer<br />

Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu<br />

Ihrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein können Sie entnehmen, welcher<br />

Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.<br />

Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der<br />

Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu allen<br />

Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu<br />

dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die<br />

damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam.<br />

J.3 Tarifänderung<br />

Um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtung aus den <strong>Versicherung</strong>sverträgen sicherzustellen,<br />

sind wir in der Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, im Schutzbrief, in der<br />

Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus), in der<br />

Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong>, in der Insassenunfall-<strong>Versicherung</strong>, in der Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong><br />

und in der Gepäck-<strong>Versicherung</strong> berechtigt, einmal jährlich die Tarifbeiträge für bestehende<br />

Verträge unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der <strong>Versicherung</strong>smathematik und der<br />

<strong>Versicherung</strong>stechnik neu zu kalkulieren, um sie an die Schaden- und Kostenentwicklung<br />

anzupassen. Dabei können wir die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der<br />

Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft e.V. berücksichtigen. Von der Neukalkulation unberührt<br />

bleiben der Ansatz für Gewinn sowie individuelle Beitragszu- und -abschläge. Der neu kalkulierte<br />

Beitrag wird ab Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam.<br />

KKL0709 Seite 53 von 76

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