KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2009 Seite 61<br />
2.3 Endgültige Umstufung<br />
Im Laufe des 1. Quartals des Folgejahres ermitteln wir die Schadenquote für das abgelaufene<br />
Kalenderjahr mit Stand vom 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Ergibt sich aus dieser<br />
Schadenquote eine Umstufung<br />
- in diejenige FlottenPolice-Klasse, in die Ihr Fuhrpark zum 1. Januar umgestuft wurde, wandelt<br />
sich die vorläufige Umstufung in eine endgültige;<br />
- in eine bessere oder in eine schlechtere FlottenPolice-Klasse als diejenige, in die Ihr Fuhrpark<br />
zum 1. Januar umgestuft wurde, nehmen wir rückwirkend zum 1. Januar eine entsprechende<br />
endgültige Umstufung vor.<br />
2.4 Schadenquote<br />
Die Schadenquote ist das prozentuale Verhältnis zwischen den von Ihnen im Kalenderjahr für alle<br />
Risiken Ihres Fuhrparks gezahlten <strong>Versicherung</strong>sbeiträgen (ohne Ratenzahlungszuschlag und<br />
<strong>Versicherung</strong>steuer) und dem Schadenaufwand (Summe aller Schadenzahlungen,<br />
Schadenreserven und direkt zurechenbarer Kosten), den wir in demselben Zeitraum erbracht<br />
haben.<br />
2.5 Schadenrückkauf<br />
Über die Regelungen von I.5.1 hinaus können Sie auch in der Teilkasko einen Schaden<br />
zurückkaufen.<br />
3. Neutarifierung bei Unterschreiten der Fuhrpark-Mindestgröße<br />
Haben Sie in Ihrem Fuhrpark weniger als 10 Motorfahrzeuge versichert, werden wir die Verträge<br />
für alle Risiken Ihres Fuhrparks zur nächsten Hauptfälligkeit nach den Regelungen des Abschnitts<br />
I und des Anhangs 1 einstufen - es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nur vorübergehend<br />
weniger als 10 Motorfahrzeuge in Ihrem Fuhrpark haben.<br />
4. Fortführung von Schadenfreiheitsrabatten<br />
Sind für einzelne Risiken Ihres Fuhrparks Schadenfreiheitsrabatte aus Vorverträgen vorhanden,<br />
werden wir diese - soweit nach I.6 möglich - zu den jeweiligen Verträgen übernehmen und parallel<br />
nach den Regelungen des Abschnitts I und des Anhangs 1 fortführen. Dies gilt entsprechend für<br />
neu hinzukommende Risiken.<br />
Bei einem Versichererwechsel werden wir dem Nachversicherer auf Anfrage die jeweiligen parallel<br />
fortgeführten Schadenverläufe nach I.8.2 mitteilen; erfolgt eine Neutarifierung nach Ziffer 3,<br />
werden wir dabei die vorhandenen Schadenverläufe entsprechend berücksichtigen.<br />
5. Nicht versicherbare Risiken<br />
Nicht in der <strong>Kfz</strong>-FlottenPolice versicherbar sind Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen,<br />
Kurzzeitkennzeichen oder rotem Kennzeichen.<br />
6. Änderung der FlottenPolice-Klassen und der Umstufungstabelle<br />
J.5 gilt für eine Änderung der FlottenPolice-Klassen nach Ziffer 1 und der Umstufungstabelle nach<br />
Ziffer 2 analog.<br />
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