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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2009 Seite 61<br />

2.3 Endgültige Umstufung<br />

Im Laufe des 1. Quartals des Folgejahres ermitteln wir die Schadenquote für das abgelaufene<br />

Kalenderjahr mit Stand vom 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Ergibt sich aus dieser<br />

Schadenquote eine Umstufung<br />

- in diejenige FlottenPolice-Klasse, in die Ihr Fuhrpark zum 1. Januar umgestuft wurde, wandelt<br />

sich die vorläufige Umstufung in eine endgültige;<br />

- in eine bessere oder in eine schlechtere FlottenPolice-Klasse als diejenige, in die Ihr Fuhrpark<br />

zum 1. Januar umgestuft wurde, nehmen wir rückwirkend zum 1. Januar eine entsprechende<br />

endgültige Umstufung vor.<br />

2.4 Schadenquote<br />

Die Schadenquote ist das prozentuale Verhältnis zwischen den von Ihnen im Kalenderjahr für alle<br />

Risiken Ihres Fuhrparks gezahlten <strong>Versicherung</strong>sbeiträgen (ohne Ratenzahlungszuschlag und<br />

<strong>Versicherung</strong>steuer) und dem Schadenaufwand (Summe aller Schadenzahlungen,<br />

Schadenreserven und direkt zurechenbarer Kosten), den wir in demselben Zeitraum erbracht<br />

haben.<br />

2.5 Schadenrückkauf<br />

Über die Regelungen von I.5.1 hinaus können Sie auch in der Teilkasko einen Schaden<br />

zurückkaufen.<br />

3. Neutarifierung bei Unterschreiten der Fuhrpark-Mindestgröße<br />

Haben Sie in Ihrem Fuhrpark weniger als 10 Motorfahrzeuge versichert, werden wir die Verträge<br />

für alle Risiken Ihres Fuhrparks zur nächsten Hauptfälligkeit nach den Regelungen des Abschnitts<br />

I und des Anhangs 1 einstufen - es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nur vorübergehend<br />

weniger als 10 Motorfahrzeuge in Ihrem Fuhrpark haben.<br />

4. Fortführung von Schadenfreiheitsrabatten<br />

Sind für einzelne Risiken Ihres Fuhrparks Schadenfreiheitsrabatte aus Vorverträgen vorhanden,<br />

werden wir diese - soweit nach I.6 möglich - zu den jeweiligen Verträgen übernehmen und parallel<br />

nach den Regelungen des Abschnitts I und des Anhangs 1 fortführen. Dies gilt entsprechend für<br />

neu hinzukommende Risiken.<br />

Bei einem Versichererwechsel werden wir dem Nachversicherer auf Anfrage die jeweiligen parallel<br />

fortgeführten Schadenverläufe nach I.8.2 mitteilen; erfolgt eine Neutarifierung nach Ziffer 3,<br />

werden wir dabei die vorhandenen Schadenverläufe entsprechend berücksichtigen.<br />

5. Nicht versicherbare Risiken<br />

Nicht in der <strong>Kfz</strong>-FlottenPolice versicherbar sind Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen,<br />

Kurzzeitkennzeichen oder rotem Kennzeichen.<br />

6. Änderung der FlottenPolice-Klassen und der Umstufungstabelle<br />

J.5 gilt für eine Änderung der FlottenPolice-Klassen nach Ziffer 1 und der Umstufungstabelle nach<br />

Ziffer 2 analog.<br />

KKL0709 Seite 64 von 76

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