KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2009 Seite 46<br />
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Haftpflichtversicherung in der Vollkasko<br />
Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, Camping-<strong>Kfz</strong>, Kraftrad, Leichtkraftrad, Lkw, eine<br />
Zugmaschine (ausgenommen landwirtschaftliche), ein Krankenwagen oder ein Leichenwagen<br />
und schließen Sie neben der Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem<br />
Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der<br />
Haftpflichtversicherung erfolgt. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte oder das ersetzte<br />
Fahrzeug im Sinne von I.6.1 innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Vollkasko bestanden<br />
hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6.<br />
I.2.4 Führerschein-Sonderregelung<br />
Hat Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Camping-<strong>Kfz</strong>, Kraftrad oder Leichtkraftrad in der SF-Klasse 0<br />
begonnen, stufen wir ihn auf Ihren Antrag besser ein, sobald Sie drei Jahre im Besitz einer<br />
entsprechenden Fahrerlaubnis sind und folgende Voraussetzungen gegeben sind:<br />
- Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen und<br />
- Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedstaat der EU oder von Island, Liechtenstein,<br />
Norwegen oder der Schweiz ausgestellt worden.<br />
Den Fahrerlaubnissen gleichgestellt sind solche, die von einem Staat außerhalb der EU erteilt<br />
wurden, wenn diese nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung ohne weitere<br />
theoretische oder praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung der<br />
Auflagen umgeschrieben sind.<br />
I.2.5 Fortfall von Einstufungs-Voraussetzungen während der Laufzeit Ihres Vertrags<br />
1. Fallen die Voraussetzungen für eine Einstufung nach I.2.2.3 während der Laufzeit Ihres<br />
Vertrags fort, wird Ihr Vertrag ab diesem Zeitpunkt so gestellt wie er sich ergeben hätte, wenn<br />
er bei Abschluss nach I.2.2.1 oder I.2.2.2 hätte eingestuft werden können.<br />
2. Fallen die Voraussetzungen für eine Einstufung nach I.2.2.4 während der Laufzeit Ihres<br />
Vertrags fort, wird Ihr Vertrag ab diesem Zeitpunkt so gestellt wie er sich ergeben hätte, wenn<br />
er bei Abschluss nach I.2.2.1, I.2.2.2 oder I.2.2.3 hätte eingestuft werden können.<br />
I.3 Jährliche Neueinstufung<br />
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im<br />
vergangenen Kalenderjahr neu ein. Ein Schadenereignis berücksichtigen wir unabhängig vom<br />
Tag seines tatsächlichen Eintritts in dem Kalenderjahr, in dem uns die Schadenmeldung zugeht.<br />
I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung<br />
Die Neueinstufung gilt ab dem ersten Fälligkeitstermin des Beitrags in dem Kalenderjahr, das auf<br />
das Kalenderjahr des schadenfreien oder schadenbelasteten Verlaufs folgt.<br />
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf<br />
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und hat der<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz während dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die<br />
nächst bessere SF-Klasse nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft.<br />
I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen<br />
Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen (siehe H.2), nehmen wir<br />
bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn die Saison<br />
mindestens sechs Monate beträgt.<br />
I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 1/2, 0, S 1 oder S 2<br />
Hat der <strong>Versicherung</strong>sschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden,<br />
stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse 1/2, 0, S 1 oder S 2 bei schadenfreiem Verlauf in die<br />
SF-Klasse 1 ein.<br />
Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in<br />
SF-Klasse 1/2 oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden<br />
Kalenderjahres wie folgt eingestuft:<br />
- von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1,<br />
- von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.<br />
I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf<br />
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der<br />
jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei<br />
uns.<br />
I.3.6 Rabattretter in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko<br />
Bei Pkw außer in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis bleibt ab der SF-Klasse 25 bei nur einem belastenden<br />
Schaden im Kalenderjahr Ihr Beitragssatz (Schadenfreiheitsrabatt) trotz einer Rückstufung<br />
erhalten.<br />
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