08.12.2012 Aufrufe

KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2009 Seite 28<br />

b. bei kreditfinanzierten Fahrzeugen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und<br />

dem sich aus dem Darlehensvertrag errechnenden abgezinsten Darlehensrestbetrag am<br />

Schadentag, der bei vorzeitiger schadenbedingter Beendigung bzw. Kündigung des<br />

Darlehensvertrags an die Bank zu zahlen ist. Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil,<br />

den die Bank durch die vorzeitige Befriedigung des Darlehensvertrags erlangt. Das Darlehen<br />

muss nachweislich ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen worden<br />

sein.<br />

Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht gezahlte Raten<br />

sowie Verzugszinsen. Weitere Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Reparaturkosten den<br />

um den Restwert des Fahrzeugs verminderten Wiederbeschaffungswert übersteigen und das<br />

Fahrzeug nicht repariert wird. Die Ersatzleistung ist beschränkt auf für Leasing- und<br />

Darlehensverträge marktübliche Zinsen und Laufzeiten.<br />

A.7.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir?<br />

Höchstentschädigung<br />

1. Unsere Entschädigung nach A.7.5 ist beschränkt auf 15 % des Wiederbeschaffungswerts des<br />

Fahrzeugs am Schadentag. Diese Beschränkung gilt nicht für Pkw mit Ausnahme von<br />

Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw.<br />

Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens<br />

2. Wir verzichten nach A.2.11.2 Ihnen gegenüber auf unser Recht, die Leistung zu kürzen, wenn<br />

Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt nicht bei Diebstahl des<br />

Fahrzeugs oder wenn Sie den Schaden infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder<br />

anderer berauschender Mittel herbeigeführt haben; in diesem Fall sind wir berechtigt, unsere<br />

Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />

A.7.7 Was wir nicht ersetzen<br />

Neben den Regelungen nach A.2.13 ersetzen wir nicht Finanzierungs- und Abmeldekosten (z.B.<br />

Bearbeitungsgebühren), bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung auch nicht<br />

Nachforderungen des Leasinggebers wegen Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung.<br />

Die in der Vollkasko mit Ihnen vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht entschädigt.<br />

A.7.8 Was ist nicht versichert?<br />

Vorsatz<br />

1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.<br />

Rennen<br />

2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen<br />

entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch<br />

für dazugehörige Übungsfahrten.<br />

Schäden durch Kernenergie<br />

3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.<br />

Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt<br />

4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere<br />

Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.<br />

A.8 Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> - <strong>Versicherung</strong> für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden bei<br />

Nutzfahrzeugen<br />

A.8.1 Was ist versichert?<br />

Versichert sind Ihr Fahrzeug und die mitversicherten Teile nach A.2.1. Darüber hinaus sind<br />

folgende Gegenstände versichert, wenn der Schaden durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig<br />

auch andere vom <strong>Versicherung</strong>sschutz umfasste Schäden an der versicherten Sache verursacht<br />

hat:<br />

a. Bereifung, Bürsten, Gurte, Kabel, Ketten, Raupen, Riemen, Schläuche, Seile, Siebe,<br />

Transportbänder,<br />

b. Werkzeuge aller Art (z. B. Bohrer, Brechwerkzeuge, Messer, Sägeblätter, Schleifscheiben,<br />

Schneiden).<br />

A.8.2 Welche Ereignisse sind versichert?<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs<br />

einschließlich seiner mitversicherten Teile sowie der Teile nach A.8.1.a und A.8.1.b durch<br />

unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.<br />

A.8.3 Wer ist versichert?<br />

Der Schutz der Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im Interesse<br />

einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs,<br />

auch für diese Person.<br />

KKL0709 Seite 31 von 76

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!