KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2009 Seite 28<br />
b. bei kreditfinanzierten Fahrzeugen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und<br />
dem sich aus dem Darlehensvertrag errechnenden abgezinsten Darlehensrestbetrag am<br />
Schadentag, der bei vorzeitiger schadenbedingter Beendigung bzw. Kündigung des<br />
Darlehensvertrags an die Bank zu zahlen ist. Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil,<br />
den die Bank durch die vorzeitige Befriedigung des Darlehensvertrags erlangt. Das Darlehen<br />
muss nachweislich ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen worden<br />
sein.<br />
Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht gezahlte Raten<br />
sowie Verzugszinsen. Weitere Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Reparaturkosten den<br />
um den Restwert des Fahrzeugs verminderten Wiederbeschaffungswert übersteigen und das<br />
Fahrzeug nicht repariert wird. Die Ersatzleistung ist beschränkt auf für Leasing- und<br />
Darlehensverträge marktübliche Zinsen und Laufzeiten.<br />
A.7.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir?<br />
Höchstentschädigung<br />
1. Unsere Entschädigung nach A.7.5 ist beschränkt auf 15 % des Wiederbeschaffungswerts des<br />
Fahrzeugs am Schadentag. Diese Beschränkung gilt nicht für Pkw mit Ausnahme von<br />
Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw.<br />
Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens<br />
2. Wir verzichten nach A.2.11.2 Ihnen gegenüber auf unser Recht, die Leistung zu kürzen, wenn<br />
Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt nicht bei Diebstahl des<br />
Fahrzeugs oder wenn Sie den Schaden infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder<br />
anderer berauschender Mittel herbeigeführt haben; in diesem Fall sind wir berechtigt, unsere<br />
Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />
A.7.7 Was wir nicht ersetzen<br />
Neben den Regelungen nach A.2.13 ersetzen wir nicht Finanzierungs- und Abmeldekosten (z.B.<br />
Bearbeitungsgebühren), bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung auch nicht<br />
Nachforderungen des Leasinggebers wegen Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung.<br />
Die in der Vollkasko mit Ihnen vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht entschädigt.<br />
A.7.8 Was ist nicht versichert?<br />
Vorsatz<br />
1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.<br />
Rennen<br />
2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen<br />
entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch<br />
für dazugehörige Übungsfahrten.<br />
Schäden durch Kernenergie<br />
3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.<br />
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt<br />
4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere<br />
Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.<br />
A.8 Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> - <strong>Versicherung</strong> für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden bei<br />
Nutzfahrzeugen<br />
A.8.1 Was ist versichert?<br />
Versichert sind Ihr Fahrzeug und die mitversicherten Teile nach A.2.1. Darüber hinaus sind<br />
folgende Gegenstände versichert, wenn der Schaden durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig<br />
auch andere vom <strong>Versicherung</strong>sschutz umfasste Schäden an der versicherten Sache verursacht<br />
hat:<br />
a. Bereifung, Bürsten, Gurte, Kabel, Ketten, Raupen, Riemen, Schläuche, Seile, Siebe,<br />
Transportbänder,<br />
b. Werkzeuge aller Art (z. B. Bohrer, Brechwerkzeuge, Messer, Sägeblätter, Schleifscheiben,<br />
Schneiden).<br />
A.8.2 Welche Ereignisse sind versichert?<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs<br />
einschließlich seiner mitversicherten Teile sowie der Teile nach A.8.1.a und A.8.1.b durch<br />
unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.<br />
A.8.3 Wer ist versichert?<br />
Der Schutz der Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im Interesse<br />
einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs,<br />
auch für diese Person.<br />
KKL0709 Seite 31 von 76