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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2009 Seite 16<br />

Werkstattservice für Pkw<br />

4. Wird Ihr Pkw in einer von uns ausgewählten Werkstatt repariert, übernehmen wir im<br />

Werkstattservice für Pkw folgende Leistungen:<br />

- Hol- und Bringservice (nicht bei Glasbruchschäden nach A.2.2.5)<br />

Wir sorgen für den Transport Ihres Pkw in eine von uns ausgewählte Werkstatt und für<br />

den Rücktransport des reparierten Fahrzeugs zu seinem regelmäßigen Standort.<br />

- Garantie<br />

Für die Reparaturarbeiten, die von der von uns ausgewählten Werkstatt durchgeführt<br />

werden, gewähren wir eine dreijährige Garantie.<br />

- Ersatzfahrzeug<br />

Für die Dauer der Reparatur in der von uns ausgewählten Werkstatt sorgen wir für die<br />

Bereitstellung eines kostenlosen Ersatzfahrzeugs der Kleinwagen-Klasse. Kosten für<br />

Treibstoff werden nicht übernommen.<br />

- Reinigung (nicht bei Glasbruchschäden nach A.2.2.5)<br />

Ihr in der von uns ausgewählten Werkstatt reparierter Pkw wird vor der Rückgabe an Sie<br />

von außen und innen gereinigt.<br />

A.2.8 Sachverständigenkosten<br />

Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst<br />

oder ihr zugestimmt haben.<br />

A.2.9 Mehrwertsteuer<br />

Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten<br />

Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen und nachgewiesen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten<br />

wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.<br />

A.2.10 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung<br />

Wiederauffinden des Fahrzeugs<br />

1. Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige<br />

wieder aufgefunden und können Sie innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren<br />

Anstrengungen das Fahrzeug wieder in Besitz nehmen, sind Sie zur Rücknahme des<br />

Fahrzeugs verpflichtet.<br />

2. Wird das Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) von seinem<br />

regelmäßigen Standort aufgefunden, zahlen wir für dessen Abholung die Kosten in Höhe<br />

einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von<br />

1.500 km (Bahnkilometer) vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zu dem Fundort.<br />

Eigentumsübergang nach Entwendung und gekürzte Entschädigungsleistung<br />

3. Sind Sie nicht nach A.2.10.1 zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet, werden wir dessen<br />

Eigentümer nach Ablauf eines Monats. Haben wir die Entschädigungsleistung wegen einer<br />

grob fahrlässigen Herbeiführung des <strong>Versicherung</strong>sfalls nach A.2.11.2 oder wegen einer<br />

Pflichtverletzung nach D.3.1 Satz 2 oder E.6.1 Satz 2 gekürzt und übersteigt der erzielbare<br />

Veräußerungserlös für das wieder aufgefundene Fahrzeug nach Abzug der erforderlichen<br />

Beschaffungskosten die gezahlte Entschädigungsleistung, zahlen wir den Differenzbetrag an<br />

Sie aus.<br />

A.2.11 Bis zu welcher Höhe leisten wir?<br />

Höchstentschädigung<br />

1. Unsere Höchstentschädigung ist - unter Beachtung der Regeln in A.2.6 und A.2.7 -<br />

beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.6.8.<br />

Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens<br />

2. Wir verzichten Ihnen und dem berechtigten Fahrer gegenüber (außer bei Pkw in der<br />

<strong>Kfz</strong>Police-Basis) auf unser Recht, die Leistung zu kürzen, wenn Sie den Schaden grob<br />

fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt nicht bei Diebstahl des Fahrzeugs oder wenn Sie den<br />

Schaden infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel<br />

herbeigeführt haben; in diesem Fall werden wir unsere Leistung in einem der Schwere Ihres<br />

Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.<br />

Bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis werden wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens<br />

unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis<br />

kürzen.<br />

KKL0709 Seite 19 von 76

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