KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2009 Seite 12<br />
- Werbebeschriftung sowie Poster- und Airbrushmotive,<br />
- Wolldecken in Möbel- und Umzugsfahrzeugen bis zu einer Entschädigungsobergrenze<br />
von 500 EUR,<br />
- Zugelassene Veränderungen am Fahr- und/oder Triebwerk aller Art zur<br />
Leistungssteigerung oder Verbesserung der Fahreigenschaften.<br />
Anmelde- und zuschlagspflichtige Fahrzeug- und Zubehörteile (gilt nicht für Pkw, Krafträder<br />
und Leichtkrafträder)<br />
3. Anmeldepflichtig und nur gegen Zuschlag mitversicherbar sind folgende Fahrzeug- und<br />
Zubehörteile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende<br />
Halterung fest verbunden sind:<br />
- Anbauteile und Zusatzausstattungen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen,<br />
- Außensprechanlage (Mikrofon- und Lautsprecheranlage),<br />
- Bar,<br />
- Informations- und Unterhaltungssysteme (Navigationssystem, Radio, Verstärker,<br />
Equalizer, CD-, MD- und DVD-Player, MC-Recorder, Lautsprecher, Antenne, Fernseher<br />
und Video-Recorder), deren Gesamtneuwert die Entschädigungsobergrenze nach A.2.1.2<br />
übersteigt (nur Differenzbetrag),<br />
- Kühlaggregat,<br />
- Ladegerät zum Heben und Senken von Lasten,<br />
- Ladekran,<br />
- Panzerglas,<br />
- Rollboden (automatisch),<br />
- Telefax,<br />
- Telefon mit Antenne,<br />
- Vorzelt,<br />
- Wohnwagen-Wechselaufbau für Pickup-Lkw.<br />
Die vorstehend aufgeführten Teile sind nur dann und insoweit mitversichert, wie hierfür ein<br />
nach dem Gesamtneuwert zu berechnender Beitragszuschlag gezahlt wurde. Bis zur<br />
genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen<br />
Unterversicherung.<br />
Nicht versicherbare Teile<br />
4. Nicht versicherbar sind - soweit nicht durch A.2.1.2 erfasst - die im Fahrzeug lediglich<br />
mitgeführten, aber nicht in das Fahrzeug eingebauten oder fest mit dem Fahrzeug<br />
verbundenen Gegenstände wie z. B.:<br />
- Atlas und Autokarten,<br />
- Bild-, Ton- und sonstige Datenträger (z. B. CD, DVD),<br />
- Campingausrüstung (soweit nicht fest eingebaut),<br />
- Ersatzteile,<br />
- Fahrerkleidung (außer Gefahrgutausrüstung),<br />
- Faltgarage, Regen- oder Sonnenschutzplane,<br />
- Garagentoröffner (Sendeteil),<br />
- Kühltasche,<br />
- Magnetschilder,<br />
- Maskottchen,<br />
- Mobile Navigationssysteme,<br />
- Mobiltelefon,<br />
- Rasierapparat,<br />
- Staubsauger.<br />
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs<br />
einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:<br />
Brand und Explosion<br />
1. Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne<br />
einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus<br />
eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden.<br />
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende,<br />
plötzlich verlaufende Kraftäußerung.<br />
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