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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2009 Seite 12<br />

- Werbebeschriftung sowie Poster- und Airbrushmotive,<br />

- Wolldecken in Möbel- und Umzugsfahrzeugen bis zu einer Entschädigungsobergrenze<br />

von 500 EUR,<br />

- Zugelassene Veränderungen am Fahr- und/oder Triebwerk aller Art zur<br />

Leistungssteigerung oder Verbesserung der Fahreigenschaften.<br />

Anmelde- und zuschlagspflichtige Fahrzeug- und Zubehörteile (gilt nicht für Pkw, Krafträder<br />

und Leichtkrafträder)<br />

3. Anmeldepflichtig und nur gegen Zuschlag mitversicherbar sind folgende Fahrzeug- und<br />

Zubehörteile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende<br />

Halterung fest verbunden sind:<br />

- Anbauteile und Zusatzausstattungen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen,<br />

- Außensprechanlage (Mikrofon- und Lautsprecheranlage),<br />

- Bar,<br />

- Informations- und Unterhaltungssysteme (Navigationssystem, Radio, Verstärker,<br />

Equalizer, CD-, MD- und DVD-Player, MC-Recorder, Lautsprecher, Antenne, Fernseher<br />

und Video-Recorder), deren Gesamtneuwert die Entschädigungsobergrenze nach A.2.1.2<br />

übersteigt (nur Differenzbetrag),<br />

- Kühlaggregat,<br />

- Ladegerät zum Heben und Senken von Lasten,<br />

- Ladekran,<br />

- Panzerglas,<br />

- Rollboden (automatisch),<br />

- Telefax,<br />

- Telefon mit Antenne,<br />

- Vorzelt,<br />

- Wohnwagen-Wechselaufbau für Pickup-Lkw.<br />

Die vorstehend aufgeführten Teile sind nur dann und insoweit mitversichert, wie hierfür ein<br />

nach dem Gesamtneuwert zu berechnender Beitragszuschlag gezahlt wurde. Bis zur<br />

genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen<br />

Unterversicherung.<br />

Nicht versicherbare Teile<br />

4. Nicht versicherbar sind - soweit nicht durch A.2.1.2 erfasst - die im Fahrzeug lediglich<br />

mitgeführten, aber nicht in das Fahrzeug eingebauten oder fest mit dem Fahrzeug<br />

verbundenen Gegenstände wie z. B.:<br />

- Atlas und Autokarten,<br />

- Bild-, Ton- und sonstige Datenträger (z. B. CD, DVD),<br />

- Campingausrüstung (soweit nicht fest eingebaut),<br />

- Ersatzteile,<br />

- Fahrerkleidung (außer Gefahrgutausrüstung),<br />

- Faltgarage, Regen- oder Sonnenschutzplane,<br />

- Garagentoröffner (Sendeteil),<br />

- Kühltasche,<br />

- Magnetschilder,<br />

- Maskottchen,<br />

- Mobile Navigationssysteme,<br />

- Mobiltelefon,<br />

- Rasierapparat,<br />

- Staubsauger.<br />

A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs<br />

einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:<br />

Brand und Explosion<br />

1. Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne<br />

einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus<br />

eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden.<br />

Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende,<br />

plötzlich verlaufende Kraftäußerung.<br />

KKL0709 Seite 15 von 76

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