KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2009 Seite 42<br />
G.4.5 Ende der Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> und der Differenzdeckung bei Kündigung oder<br />
Umwandlung der Vollkasko<br />
Kündigen Sie oder wir die Vollkasko oder wird diese in eine Teilkasko umgewandelt, enden<br />
die Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> und die Differenzdeckung zum gleichen Zeitpunkt, ohne dass<br />
es einer gesonderten Kündigung bedarf.<br />
G.4.6 Ende des Werkstattservices bei Kündigung der Kaskoversicherung<br />
Kündigen Sie oder wir die Kaskoversicherung, endet der Werkstattservice, ohne dass es<br />
einer gesonderten Kündigung bedarf.<br />
G.4.7 Ende des Rabattschutzes<br />
Kündigen Sie oder wir die Haftpflichtversicherung oder die Vollkasko, endet der<br />
Rabattschutz für die jeweilige <strong>Versicherung</strong>sart, ohne dass es einer gesonderten Kündigung<br />
bedarf. Kündigen Sie die Haftpflichtversicherung oder den Rabattschutz für die<br />
Haftpflichtversicherung oder entfallen für diese <strong>Versicherung</strong>sart die Voraussetzungen für<br />
die Gewährung des Rabattschutzes nach I.5.2 (mindestens SF-Klasse 6), entfällt auch der<br />
Rabattschutz für die Vollkasko, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.<br />
G.4.8 Kündigung bei mehreren versicherten Fahrzeugen<br />
G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem <strong>Versicherung</strong>svertrag<br />
mehrere Fahrzeuge versichert sind.<br />
G.5 Form und Zugang der Kündigung<br />
Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der<br />
jeweiligen Frist zugehen. Ihre Kündigung muss unterschrieben sein.<br />
G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung<br />
Bei einer Kündigung vor Ablauf des <strong>Versicherung</strong>sjahres steht uns der auf die Zeit des<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutzes entfallende Beitrag anteilig zu.<br />
G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?<br />
G.7.1 Übergang der <strong>Versicherung</strong> auf den Erwerber<br />
Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die <strong>Versicherung</strong> auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die<br />
Insassen-Unfallversicherung und die Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong>.<br />
G.7.2 Beitragsanpassung für den Erwerber<br />
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie<br />
wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für<br />
die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird.<br />
Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der <strong>Versicherung</strong> folgt.<br />
G.7.3 Beitrag für das laufende <strong>Versicherung</strong>sjahr<br />
Den Beitrag für das laufende <strong>Versicherung</strong>sjahr können wir nach unserer Wahl entweder von<br />
Ihnen oder vom Erwerber verlangen.<br />
G.7.4 Anzeige der Veräußerung<br />
Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich<br />
anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97<br />
<strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz der Verlust des <strong>Versicherung</strong>sschutzes.<br />
G.7.5 Kündigung des Vertrags<br />
Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den<br />
Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.<br />
G.7.6 Zwangsversteigerung<br />
Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug<br />
zwangsversteigert wird.<br />
G.8 Wagniswegfall<br />
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z. B. durch Fahrzeugverschrottung), steht uns der<br />
Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis erlangen.<br />
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