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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2009 Seite 42<br />

G.4.5 Ende der Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> und der Differenzdeckung bei Kündigung oder<br />

Umwandlung der Vollkasko<br />

Kündigen Sie oder wir die Vollkasko oder wird diese in eine Teilkasko umgewandelt, enden<br />

die Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> und die Differenzdeckung zum gleichen Zeitpunkt, ohne dass<br />

es einer gesonderten Kündigung bedarf.<br />

G.4.6 Ende des Werkstattservices bei Kündigung der Kaskoversicherung<br />

Kündigen Sie oder wir die Kaskoversicherung, endet der Werkstattservice, ohne dass es<br />

einer gesonderten Kündigung bedarf.<br />

G.4.7 Ende des Rabattschutzes<br />

Kündigen Sie oder wir die Haftpflichtversicherung oder die Vollkasko, endet der<br />

Rabattschutz für die jeweilige <strong>Versicherung</strong>sart, ohne dass es einer gesonderten Kündigung<br />

bedarf. Kündigen Sie die Haftpflichtversicherung oder den Rabattschutz für die<br />

Haftpflichtversicherung oder entfallen für diese <strong>Versicherung</strong>sart die Voraussetzungen für<br />

die Gewährung des Rabattschutzes nach I.5.2 (mindestens SF-Klasse 6), entfällt auch der<br />

Rabattschutz für die Vollkasko, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.<br />

G.4.8 Kündigung bei mehreren versicherten Fahrzeugen<br />

G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem <strong>Versicherung</strong>svertrag<br />

mehrere Fahrzeuge versichert sind.<br />

G.5 Form und Zugang der Kündigung<br />

Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der<br />

jeweiligen Frist zugehen. Ihre Kündigung muss unterschrieben sein.<br />

G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung<br />

Bei einer Kündigung vor Ablauf des <strong>Versicherung</strong>sjahres steht uns der auf die Zeit des<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutzes entfallende Beitrag anteilig zu.<br />

G.7 Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?<br />

G.7.1 Übergang der <strong>Versicherung</strong> auf den Erwerber<br />

Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die <strong>Versicherung</strong> auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die<br />

Insassen-Unfallversicherung und die Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong>.<br />

G.7.2 Beitragsanpassung für den Erwerber<br />

Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie<br />

wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für<br />

die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird.<br />

Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der <strong>Versicherung</strong> folgt.<br />

G.7.3 Beitrag für das laufende <strong>Versicherung</strong>sjahr<br />

Den Beitrag für das laufende <strong>Versicherung</strong>sjahr können wir nach unserer Wahl entweder von<br />

Ihnen oder vom Erwerber verlangen.<br />

G.7.4 Anzeige der Veräußerung<br />

Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich<br />

anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97<br />

<strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz der Verlust des <strong>Versicherung</strong>sschutzes.<br />

G.7.5 Kündigung des Vertrags<br />

Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den<br />

Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.<br />

G.7.6 Zwangsversteigerung<br />

Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug<br />

zwangsversteigert wird.<br />

G.8 Wagniswegfall<br />

Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg (z. B. durch Fahrzeugverschrottung), steht uns der<br />

Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagniswegfall Kenntnis erlangen.<br />

KKL0709 Seite 45 von 76

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