KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2009 Seite 45<br />
f. der Pkw auf Sie zugelassen und von Ihnen versichert wird und Sie<br />
- in den letzten 6 Monaten ein anerkanntes Fahrsicherheitstraining (z. B. bei einem<br />
Automobilhersteller oder Automobilclub) absolviert haben, oder<br />
- seit Ihrem 16. Lebensjahr im Besitz der Führerscheinklasse Mofa oder M sind, oder<br />
- am Modell "Begleitetes Fahren" (Führerschein ab 17) erfolgreich teilgenommen haben.<br />
Der nach I.2.2.1.b erforderlichen Fahrerlaubnis gleichgestellt sind solche, die von einem Staat<br />
außerhalb der EU erteilt wurden, wenn diese nach den Vorschriften der<br />
Fahrerlaubnisverordnung ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung<br />
umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind.<br />
2. Sonderersteinstufung für Camping-<strong>Kfz</strong>, Krafträder und Leichtkrafträder in SF-Klasse 1/2<br />
Beginnt Ihr Vertrag für ein Camping-<strong>Kfz</strong>, Kraftrad oder Leichtkraftrad ohne Übernahme eines<br />
Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn<br />
a. Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem<br />
Mitgliedstaat der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz erteilt<br />
wurde, seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder eines dieser Fahrzeuge<br />
berechtigt sind, oder<br />
b. auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in<br />
häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw oder eines dieser<br />
Fahrzeuge zugelassen und jeweils von dieser Person versichert ist und zu diesem<br />
Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist, oder<br />
c. auf ein Elternteil bereits ein Camping-<strong>Kfz</strong>, Kraftrad oder Leichtkraftrad zugelassen und<br />
von dieser Person bei der R+V Allgemeine, <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong> oder<br />
<strong>KRAVAG</strong>-ALLGEMEINE versichert ist und das zu diesem Zeitpunkt mindestens in die<br />
SF-Klasse 1/2 eingestuft ist.<br />
Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad oder Leichtkraftrad ohne Übernahme eines<br />
Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn<br />
d. auf Sie in den letzten drei Jahren ein Fahrzeug mit <strong>Versicherung</strong>skennzeichen<br />
zugelassen und für mindestens zwei Jahre schadenfrei versichert war.<br />
Der nach I.2.2.2.a erforderlichen Fahrerlaubnis gleichgestellt sind solche, die von einem Staat<br />
außerhalb der EU erteilt wurden, wenn diese nach den Vorschriften der<br />
Fahrerlaubnisverordnung ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung<br />
umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind.<br />
3. Sonderersteinstufung für Pkw in SF-Klasse 2<br />
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in<br />
die SF-Klasse 2 eingestuft, wenn<br />
- auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in<br />
häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw zugelassen und jeweils<br />
von dieser Person bei der R+V Allgemeine, <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong> oder<br />
<strong>KRAVAG</strong>-ALLGEMEINE versichert ist und zu diesem Zeitpunkt mindestens in die<br />
SF-Klasse 2 eingestuft ist, und<br />
- das hinzukommende Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, und<br />
- Sie und der jeweilige Fahrer mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben.<br />
4. Sonderersteinstufung für Pkw in dieselbe SF-Klasse wie Ihr Erst-Pkw<br />
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in<br />
dieselbe SF-Klasse wie ein bereits auf Sie zugelassener Pkw eingestuft, wenn<br />
- der Erst-Pkw bei der R+V Allgemeine, <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong> oder <strong>KRAVAG</strong>-ALLGEMEINE<br />
versichert und mindestens in die SF-Klasse 5 eingestuft ist, und<br />
- das hinzukommende Fahrzeug auf Sie als natürliche Person zugelassen ist, und<br />
- das hinzukommende Fahrzeug auschließlich von Ihnen gefahren wird, und<br />
- Sie mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Ist der Erst-Pkw zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bei einem der vorgenannten<br />
Versicherer versichert und schließen Sie dort innerhalb eines Jahres einen Vertrag für den<br />
Erst-Pkw ab, werden wir den hinzugekommenen Pkw bei schadenfreiem Verlauf nach I.2.2.4<br />
einstufen, wenn Sie dies beantragen. Die Änderung erfolgt frühestens ab dem ersten Tag<br />
nach Ihrer Antragstellung, nicht aber vor Beginn des Vertrags für den Erst-Pkw.<br />
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