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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2009 Seite 45<br />

f. der Pkw auf Sie zugelassen und von Ihnen versichert wird und Sie<br />

- in den letzten 6 Monaten ein anerkanntes Fahrsicherheitstraining (z. B. bei einem<br />

Automobilhersteller oder Automobilclub) absolviert haben, oder<br />

- seit Ihrem 16. Lebensjahr im Besitz der Führerscheinklasse Mofa oder M sind, oder<br />

- am Modell "Begleitetes Fahren" (Führerschein ab 17) erfolgreich teilgenommen haben.<br />

Der nach I.2.2.1.b erforderlichen Fahrerlaubnis gleichgestellt sind solche, die von einem Staat<br />

außerhalb der EU erteilt wurden, wenn diese nach den Vorschriften der<br />

Fahrerlaubnisverordnung ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung<br />

umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind.<br />

2. Sonderersteinstufung für Camping-<strong>Kfz</strong>, Krafträder und Leichtkrafträder in SF-Klasse 1/2<br />

Beginnt Ihr Vertrag für ein Camping-<strong>Kfz</strong>, Kraftrad oder Leichtkraftrad ohne Übernahme eines<br />

Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn<br />

a. Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem<br />

Mitgliedstaat der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz erteilt<br />

wurde, seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder eines dieser Fahrzeuge<br />

berechtigt sind, oder<br />

b. auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in<br />

häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw oder eines dieser<br />

Fahrzeuge zugelassen und jeweils von dieser Person versichert ist und zu diesem<br />

Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist, oder<br />

c. auf ein Elternteil bereits ein Camping-<strong>Kfz</strong>, Kraftrad oder Leichtkraftrad zugelassen und<br />

von dieser Person bei der R+V Allgemeine, <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong> oder<br />

<strong>KRAVAG</strong>-ALLGEMEINE versichert ist und das zu diesem Zeitpunkt mindestens in die<br />

SF-Klasse 1/2 eingestuft ist.<br />

Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad oder Leichtkraftrad ohne Übernahme eines<br />

Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn<br />

d. auf Sie in den letzten drei Jahren ein Fahrzeug mit <strong>Versicherung</strong>skennzeichen<br />

zugelassen und für mindestens zwei Jahre schadenfrei versichert war.<br />

Der nach I.2.2.2.a erforderlichen Fahrerlaubnis gleichgestellt sind solche, die von einem Staat<br />

außerhalb der EU erteilt wurden, wenn diese nach den Vorschriften der<br />

Fahrerlaubnisverordnung ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung<br />

umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sind.<br />

3. Sonderersteinstufung für Pkw in SF-Klasse 2<br />

Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in<br />

die SF-Klasse 2 eingestuft, wenn<br />

- auf Sie, Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in<br />

häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner bereits ein Pkw zugelassen und jeweils<br />

von dieser Person bei der R+V Allgemeine, <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong> oder<br />

<strong>KRAVAG</strong>-ALLGEMEINE versichert ist und zu diesem Zeitpunkt mindestens in die<br />

SF-Klasse 2 eingestuft ist, und<br />

- das hinzukommende Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, und<br />

- Sie und der jeweilige Fahrer mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben.<br />

4. Sonderersteinstufung für Pkw in dieselbe SF-Klasse wie Ihr Erst-Pkw<br />

Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in<br />

dieselbe SF-Klasse wie ein bereits auf Sie zugelassener Pkw eingestuft, wenn<br />

- der Erst-Pkw bei der R+V Allgemeine, <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong> oder <strong>KRAVAG</strong>-ALLGEMEINE<br />

versichert und mindestens in die SF-Klasse 5 eingestuft ist, und<br />

- das hinzukommende Fahrzeug auf Sie als natürliche Person zugelassen ist, und<br />

- das hinzukommende Fahrzeug auschließlich von Ihnen gefahren wird, und<br />

- Sie mindestens das 23. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Ist der Erst-Pkw zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bei einem der vorgenannten<br />

Versicherer versichert und schließen Sie dort innerhalb eines Jahres einen Vertrag für den<br />

Erst-Pkw ab, werden wir den hinzugekommenen Pkw bei schadenfreiem Verlauf nach I.2.2.4<br />

einstufen, wenn Sie dies beantragen. Die Änderung erfolgt frühestens ab dem ersten Tag<br />

nach Ihrer Antragstellung, nicht aber vor Beginn des Vertrags für den Erst-Pkw.<br />

KKL0709 Seite 48 von 76

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