KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2009 Seite 18<br />
3. Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer<br />
Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann, der vor Beginn des Verfahrens von dem<br />
Ausschuss gewählt werden soll. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des<br />
Obmanns, wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des<br />
Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten<br />
Beträgen liegen.<br />
4. Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum<br />
Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.<br />
A.2.18 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör<br />
Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten A.2.6<br />
bis A.2.17 entsprechend, soweit nicht etwas anderes geregelt ist.<br />
A.3 Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung<br />
A.3.1 Was ist versichert?<br />
Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.5 bis A.3.8 genannten Schadenereignisse die dazu im<br />
Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten<br />
Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.<br />
A.3.2 Wer ist versichert?<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen,<br />
soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.<br />
Bei Leistungen nach A.3.7 und A.3.8.3 besteht darüber hinaus <strong>Versicherung</strong>sschutz für Ihren<br />
Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft<br />
lebenden Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder.<br />
A.3.3 Versicherte Fahrzeuge<br />
Versichert ist das im <strong>Versicherung</strong>sschein bezeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter Anhänger<br />
im Privatverkehr bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse, Wohnwagen- oder Bootsanhänger.<br />
A.3.4 In welchen Ländern besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />
Sie haben mit dem Schutzbrief <strong>Versicherung</strong>sschutz in den geographischen Grenzen Europas,<br />
den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, den<br />
Azoren und Madeira, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.<br />
A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall<br />
Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt nicht fortsetzen, erbringen wir<br />
folgende Leistungen:<br />
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft<br />
1. Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein<br />
Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag<br />
für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und<br />
verwendeten Kleinteile auf 150 EUR.<br />
Abschleppen des Fahrzeugs<br />
2. Kann das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für<br />
das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter<br />
Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese<br />
Leistung beläuft sich auf 200 EUR je versichertes Fahrzeug; hierauf werden durch den<br />
Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.<br />
Bergen des Fahrzeugs<br />
3. Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs<br />
einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die<br />
hierdurch entstehenden Kosten.<br />
Schlüsselnotdienst<br />
4. Ist Ihr Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug eingeschlossen und kann ein Ersatzschlüssel nur<br />
unter objektiv unzumutbarem Aufwand beschafft werden, erstatten wir Ihnen die Kosten für<br />
einen Schlüsselnotdienst bis zu 100 EUR. Kosten für Ersatzschlüssel und -schlösser<br />
übernehmen wir nicht.<br />
Was versteht man unter Panne oder Unfall?<br />
5. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein<br />
unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes<br />
Ereignis.<br />
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