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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2009 Seite 18<br />

3. Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer<br />

Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann, der vor Beginn des Verfahrens von dem<br />

Ausschuss gewählt werden soll. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des<br />

Obmanns, wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des<br />

Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten<br />

Beträgen liegen.<br />

4. Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum<br />

Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.<br />

A.2.18 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör<br />

Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten A.2.6<br />

bis A.2.17 entsprechend, soweit nicht etwas anderes geregelt ist.<br />

A.3 Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung<br />

A.3.1 Was ist versichert?<br />

Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.5 bis A.3.8 genannten Schadenereignisse die dazu im<br />

Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten<br />

Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.<br />

A.3.2 Wer ist versichert?<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen,<br />

soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.<br />

Bei Leistungen nach A.3.7 und A.3.8.3 besteht darüber hinaus <strong>Versicherung</strong>sschutz für Ihren<br />

Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft<br />

lebenden Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder.<br />

A.3.3 Versicherte Fahrzeuge<br />

Versichert ist das im <strong>Versicherung</strong>sschein bezeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter Anhänger<br />

im Privatverkehr bis 0,75 t zulässige Gesamtmasse, Wohnwagen- oder Bootsanhänger.<br />

A.3.4 In welchen Ländern besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />

Sie haben mit dem Schutzbrief <strong>Versicherung</strong>sschutz in den geographischen Grenzen Europas,<br />

den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, den<br />

Azoren und Madeira, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.<br />

A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall<br />

Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt nicht fortsetzen, erbringen wir<br />

folgende Leistungen:<br />

Wiederherstellung der Fahrbereitschaft<br />

1. Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein<br />

Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag<br />

für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und<br />

verwendeten Kleinteile auf 150 EUR.<br />

Abschleppen des Fahrzeugs<br />

2. Kann das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für<br />

das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter<br />

Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese<br />

Leistung beläuft sich auf 200 EUR je versichertes Fahrzeug; hierauf werden durch den<br />

Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.<br />

Bergen des Fahrzeugs<br />

3. Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs<br />

einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die<br />

hierdurch entstehenden Kosten.<br />

Schlüsselnotdienst<br />

4. Ist Ihr Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug eingeschlossen und kann ein Ersatzschlüssel nur<br />

unter objektiv unzumutbarem Aufwand beschafft werden, erstatten wir Ihnen die Kosten für<br />

einen Schlüsselnotdienst bis zu 100 EUR. Kosten für Ersatzschlüssel und -schlösser<br />

übernehmen wir nicht.<br />

Was versteht man unter Panne oder Unfall?<br />

5. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein<br />

unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes<br />

Ereignis.<br />

KKL0709 Seite 21 von 76

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