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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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Merkblatt für Versicherte zur <strong>Kfz</strong>-WKV<br />

Stand Juli 2009 Seite 1<br />

Merkblatt für Versicherte zur <strong>Kfz</strong>-WKV<br />

R+V Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden<br />

Forderungsausfall-<strong>Versicherung</strong> zugunsten von<br />

<strong>Versicherung</strong>snehmern der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung für<br />

Motorfahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr (<strong>Kfz</strong>-WKV)<br />

§ 1 Was ist versichert?<br />

1. Die R+V Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG (R+V) ersetzt dem Versicherten Ausfälle von fälligen<br />

Forderungen gegen seine Kunden<br />

- unter den nachstehend genannten Voraussetzungen und<br />

- auf der Grundlage eines zwischen R+V und der <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong> <strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

(<strong>KRAVAG</strong>) geschlossenen Rahmenvertrags, sofern der <strong>Versicherung</strong>sfall während der<br />

Laufzeit der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung und des Rahmenvertrags eintritt.<br />

Nicht ausreichend ist das Bestehen einer <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-Ruheversicherung.<br />

2. Versicherter ist der <strong>Versicherung</strong>snehmer der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung für ein Motorfahrzeug im<br />

gewerblichen Güterverkehr bei <strong>KRAVAG</strong>. Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, an die<br />

der Versicherte Lieferungen oder Leistungen erbracht hat.<br />

3. Ist der Versicherte auch <strong>Versicherung</strong>snehmer einer Forderungsausfall-<strong>Versicherung</strong> bei R+V,<br />

werden Leistungen wegen eines Kunden nur aus einem der <strong>Versicherung</strong>sverhältnisse erbracht.<br />

Der Versicherte kann entscheiden, aus welchem <strong>Versicherung</strong>sverhältnis er Leistungen in<br />

Anspruch nimmt. Hat er allerdings aus einem Vertrag wegen eines Kunden eine<br />

Entschädigungsleistung in Anspruch genommen, hat er insofern kein Wahlrecht mehr.<br />

4. Ist der Versicherte <strong>Versicherung</strong>snehmer einer Forderungsausfall-<strong>Versicherung</strong> bei einem<br />

anderen Versicherer als R+V, besteht kein Anspruch aus der vorliegenden <strong>Versicherung</strong>.<br />

5. <strong>Versicherung</strong>sschutz entsteht für Forderungen (ohne Mehrwertsteuer)<br />

5.1 aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die im regelmäßigen Geschäftsbetrieb des<br />

Versicherten in dessen Namen nach Einschluss in den zwischen R+V und <strong>KRAVAG</strong><br />

geschlossenen Rahmenvertrag ausgeführt wurden;<br />

5.2 auf Ersatz von Kosten und Auslagen, die nach Annahme eines Frachtführer- oder<br />

Spediteurauftrags ab der Leistungserbringung entstanden sind.<br />

Diese sind versichert, soweit sie dem versicherten Auftrag zuzuordnen sind, in Rechnung gestellt<br />

werden können oder durch Gutschriftsbelege nachgewiesen werden;<br />

5.3 auf Ersatz von Speditionskosten.<br />

Voraussetzungen sind, dass<br />

- diese durch Aufnahme und Vorbereitung des Transports von Gütern entstanden sind und<br />

- die Speditionsleistung allein wegen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags erfolgt ist.<br />

Speditionskosten in diesem Sinne sind Aufwendungen, die nach den Grundsätzen<br />

ordnungsgemäßer Kostenrechnung dem Transport der Sache eindeutig zuzuordnen sind und<br />

erforderlich waren. Nicht dazu gehören der Gewinn, nicht erforderliche Kosten und so genannte<br />

Gemeinkosten, die der Speditionsleistung nur über Kostenschlüssel zugeordnet werden können.<br />

Dieser <strong>Versicherung</strong>sschutz endet im Hinblick auf den Ersatzanspruch für Speditionskosten<br />

zusätzlich zu den sonstigen Regelungen dieses Merkblatts mit der Lieferung der hergestellten<br />

oder fertig gestellten und transportierten Sache.<br />

Abweichend von § 4 Nr. 4 sind hier auch Zölle mitversichert;<br />

5.4 auf Ersatz von Aufwendungen des Frachtführers oder im Selbsteintritt fahrenden Spediteurs.<br />

Voraussetzungen sind:<br />

- Die Kosten und Auslagen sind nach Annahme eines Auftrags ab der Leistungserbringung<br />

entstanden,<br />

- sie sind dem versicherten Auftrag zuzuordnen und<br />

- können entweder in Rechnung gestellt oder durch Gutschriftsbelege nachgewiesen werden.<br />

Der <strong>Versicherung</strong>sschutz endet für künftig entstehende Kosten und Auslagen<br />

- mit Aufhebung des <strong>Versicherung</strong>sschutzes nach § 2 Nr. 3.2 oder<br />

- mit Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalls.<br />

Im <strong>Versicherung</strong>sfall hat der Versicherte R+V auf Anforderung den Auftrag, den Leistungsstand<br />

sowie die bis dahin entstandenen Kosten und Auslagen unverzüglich in einer prüfbaren<br />

Aufstellung mitzuteilen. Gleichzeitig sind die bestehenden Forderungen anzugeben. Maßnahmen<br />

zur Ausfallminderung sind mit R+V abzustimmen;<br />

KKL0709 Seite 68 von 76

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