KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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Merkblatt für Versicherte zur <strong>Kfz</strong>-WKV<br />
Stand Juli 2009 Seite 1<br />
Merkblatt für Versicherte zur <strong>Kfz</strong>-WKV<br />
R+V Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden<br />
Forderungsausfall-<strong>Versicherung</strong> zugunsten von<br />
<strong>Versicherung</strong>snehmern der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung für<br />
Motorfahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr (<strong>Kfz</strong>-WKV)<br />
§ 1 Was ist versichert?<br />
1. Die R+V Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG (R+V) ersetzt dem Versicherten Ausfälle von fälligen<br />
Forderungen gegen seine Kunden<br />
- unter den nachstehend genannten Voraussetzungen und<br />
- auf der Grundlage eines zwischen R+V und der <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong> <strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
(<strong>KRAVAG</strong>) geschlossenen Rahmenvertrags, sofern der <strong>Versicherung</strong>sfall während der<br />
Laufzeit der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung und des Rahmenvertrags eintritt.<br />
Nicht ausreichend ist das Bestehen einer <strong>Kfz</strong>-Haftpflicht-Ruheversicherung.<br />
2. Versicherter ist der <strong>Versicherung</strong>snehmer der <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherung für ein Motorfahrzeug im<br />
gewerblichen Güterverkehr bei <strong>KRAVAG</strong>. Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, an die<br />
der Versicherte Lieferungen oder Leistungen erbracht hat.<br />
3. Ist der Versicherte auch <strong>Versicherung</strong>snehmer einer Forderungsausfall-<strong>Versicherung</strong> bei R+V,<br />
werden Leistungen wegen eines Kunden nur aus einem der <strong>Versicherung</strong>sverhältnisse erbracht.<br />
Der Versicherte kann entscheiden, aus welchem <strong>Versicherung</strong>sverhältnis er Leistungen in<br />
Anspruch nimmt. Hat er allerdings aus einem Vertrag wegen eines Kunden eine<br />
Entschädigungsleistung in Anspruch genommen, hat er insofern kein Wahlrecht mehr.<br />
4. Ist der Versicherte <strong>Versicherung</strong>snehmer einer Forderungsausfall-<strong>Versicherung</strong> bei einem<br />
anderen Versicherer als R+V, besteht kein Anspruch aus der vorliegenden <strong>Versicherung</strong>.<br />
5. <strong>Versicherung</strong>sschutz entsteht für Forderungen (ohne Mehrwertsteuer)<br />
5.1 aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die im regelmäßigen Geschäftsbetrieb des<br />
Versicherten in dessen Namen nach Einschluss in den zwischen R+V und <strong>KRAVAG</strong><br />
geschlossenen Rahmenvertrag ausgeführt wurden;<br />
5.2 auf Ersatz von Kosten und Auslagen, die nach Annahme eines Frachtführer- oder<br />
Spediteurauftrags ab der Leistungserbringung entstanden sind.<br />
Diese sind versichert, soweit sie dem versicherten Auftrag zuzuordnen sind, in Rechnung gestellt<br />
werden können oder durch Gutschriftsbelege nachgewiesen werden;<br />
5.3 auf Ersatz von Speditionskosten.<br />
Voraussetzungen sind, dass<br />
- diese durch Aufnahme und Vorbereitung des Transports von Gütern entstanden sind und<br />
- die Speditionsleistung allein wegen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags erfolgt ist.<br />
Speditionskosten in diesem Sinne sind Aufwendungen, die nach den Grundsätzen<br />
ordnungsgemäßer Kostenrechnung dem Transport der Sache eindeutig zuzuordnen sind und<br />
erforderlich waren. Nicht dazu gehören der Gewinn, nicht erforderliche Kosten und so genannte<br />
Gemeinkosten, die der Speditionsleistung nur über Kostenschlüssel zugeordnet werden können.<br />
Dieser <strong>Versicherung</strong>sschutz endet im Hinblick auf den Ersatzanspruch für Speditionskosten<br />
zusätzlich zu den sonstigen Regelungen dieses Merkblatts mit der Lieferung der hergestellten<br />
oder fertig gestellten und transportierten Sache.<br />
Abweichend von § 4 Nr. 4 sind hier auch Zölle mitversichert;<br />
5.4 auf Ersatz von Aufwendungen des Frachtführers oder im Selbsteintritt fahrenden Spediteurs.<br />
Voraussetzungen sind:<br />
- Die Kosten und Auslagen sind nach Annahme eines Auftrags ab der Leistungserbringung<br />
entstanden,<br />
- sie sind dem versicherten Auftrag zuzuordnen und<br />
- können entweder in Rechnung gestellt oder durch Gutschriftsbelege nachgewiesen werden.<br />
Der <strong>Versicherung</strong>sschutz endet für künftig entstehende Kosten und Auslagen<br />
- mit Aufhebung des <strong>Versicherung</strong>sschutzes nach § 2 Nr. 3.2 oder<br />
- mit Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalls.<br />
Im <strong>Versicherung</strong>sfall hat der Versicherte R+V auf Anforderung den Auftrag, den Leistungsstand<br />
sowie die bis dahin entstandenen Kosten und Auslagen unverzüglich in einer prüfbaren<br />
Aufstellung mitzuteilen. Gleichzeitig sind die bestehenden Forderungen anzugeben. Maßnahmen<br />
zur Ausfallminderung sind mit R+V abzustimmen;<br />
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