KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2009 Seite 62<br />
Anhang 3: Eigen-Kollisionsschäden<br />
Eigen-Kollisionsschäden im öffentlichen Verkehrsraum in der Haftpflichtversicherung<br />
Abweichend von A.1.5.6 haben Sie in der Haftpflichtversicherung <strong>Versicherung</strong>sschutz für<br />
Sachschäden, die eine nach A.1.2 mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer<br />
an einem anderen Ihrer Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum durch den Gebrauch des<br />
versicherten Fahrzeugs verursacht. Dadurch entstehende Folgeschäden (z. B. Wertminderung,<br />
Mietwagenkosten/Nutzungsausfall und sonstige Ausfallkosten) sind vom <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />
ausgeschlossen.<br />
Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht auf Ihren eigenen Betriebs- bzw. Firmengrundstücken. Auf<br />
fremden Betriebs- bzw. Firmengrundstücken besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz nur dann, wenn diese<br />
rechtlich oder faktisch zum öffentlichen Verkehrsraum gehören. Rechtlich oder faktisch zum<br />
öffentlichen Verkehrsraum im Sinne dieser Bedingung gehören fremde Betriebs- bzw.<br />
Firmengrundstücke dann, wenn ihre Benutzung durch jedermann möglich ist bzw. stillschweigend<br />
geduldet wird.<br />
Ein unter diese Bedingung fallender Schaden belastet den Schadenfreiheitsrabatt in der<br />
Haftpflichtversicherung nicht.<br />
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