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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2009 Seite 43<br />

H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit<br />

ungestempelten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen<br />

H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?<br />

H.1.1 Kein Ende des Vertrags durch Abmeldung<br />

Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt<br />

wieder zugelassen werden, wird dadurch der <strong>Versicherung</strong>svertrag nicht beendet.<br />

H.1.2 Beitragsfreie Ruheversicherung<br />

Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns<br />

die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei<br />

Wochen oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutzes.<br />

H.1.3 Keine Ruheversicherung<br />

Die Regelungen nach H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen<br />

mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.<br />

H.1.4 Umfang der Ruheversicherung<br />

Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der<br />

Außerbetriebsetzung eingeschränkten <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />

Der Ruheversicherungsschutz umfasst<br />

- die Haftpflichtversicherung und - außer bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis - die<br />

Umweltschadensversicherung,<br />

- die Teilkasko, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine<br />

Voll- oder Teilkasko bestand, sowie darüber hinaus Schäden durch mut- oder böswillige<br />

Handlungen Dritter, wenn für das versicherte Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung<br />

eine Vollkasko bestand.<br />

H.1.5 Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung<br />

Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem<br />

Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz<br />

(z. B. einen geschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug<br />

außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter<br />

den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.<br />

H.1.6 Wiederanmeldung<br />

Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der<br />

ursprüngliche <strong>Versicherung</strong>sschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns<br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

H.1.7 Ende des Vertrags und der Ruheversicherung<br />

Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der<br />

Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />

H.1.8 Wiederanmeldung mit anderer <strong>Versicherung</strong>sbestätigung<br />

Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer<br />

<strong>Versicherung</strong>sbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den<br />

Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.<br />

H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?<br />

H.2.1 <strong>Versicherung</strong>sschutz in der Saison<br />

Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den<br />

vereinbarten <strong>Versicherung</strong>sschutz während des auf dem Kennzeichen dokumentierten Zeitraums<br />

(Saison).<br />

H.2.2 Ruheversicherung<br />

Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach H.1.4 und H.1.5.<br />

H.2.3 Fahrten außerhalb der Saison<br />

Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen<br />

Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Haftpflichtversicherung<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder<br />

wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt<br />

werden.<br />

KKL0709 Seite 46 von 76

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