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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2009 Seite 11<br />

Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen<br />

7. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für reine Vermögensschäden, die durch die<br />

Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen.<br />

Vertragliche Ansprüche<br />

8. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder<br />

besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.<br />

Schäden durch Kernenergie<br />

9. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.<br />

Schadenersatzansprüche beim Führen fremder Fahrzeuge<br />

10. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht des Halters oder<br />

Eigentümers des fremden Fahrzeugs, für Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung,<br />

Zerstörung oder Abhandenkommens des fremden Fahrzeugs und wenn Ihnen oder einer<br />

nach A.1.2.h mitversicherten Person den Umständen nach hätte bekannt sein müssen, dass<br />

für das fremde Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung besteht.<br />

Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz<br />

11. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für die in der Umweltschadensversicherung nicht<br />

versicherten Schäden nach A.10.5.<br />

A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug<br />

A.2.1 Was ist versichert?<br />

Ihr Fahrzeug<br />

1. Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge eines<br />

Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko). Vom <strong>Versicherung</strong>sschutz umfasst<br />

sind auch dessen unter A.2.1.2 und A.2.1.3 als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und<br />

als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig<br />

sind (mitversicherte Teile).<br />

Anmelde- und zuschlagsfrei mitversicherte Teile<br />

2. Anmelde- und zuschlagsfrei mitversichert sind - soweit nicht unter A.2.1.3 und A.2.1.4<br />

aufgeführt - die unter Verschluss verwahrten, im Fahrzeug eingebauten oder durch<br />

entsprechende Halterung mit dem Fahrzeug fest verbundenen Fahrzeug- und Zubehörteile,<br />

sofern dem die allgemeine Betriebserlaubnis nicht entgegensteht. Zuschlagsfrei mitversichert<br />

sind ferner die Zubehörteile, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden<br />

müssen oder die ausschließlich der Erhöhung der Verkehrs- oder Diebstahlssicherheit bzw.<br />

der Pannen- oder Unfallhilfe dienen und nicht nach A.2.1.3 ausdrücklich als zuschlagspflichtig<br />

benannt sind. Mitversichert sind insbesondere<br />

- Dachkoffer, Gepäckträger,<br />

- Fotoapparate bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 100 EUR,<br />

- Freisprecheinrichtungen für Mobiltelefon (ausgenommen jedoch das Mobiltelefon selbst),<br />

- Funkanlagen und Antennen,<br />

- Fußbodenbeläge bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 500 EUR,<br />

- Informations- und Unterhaltungssysteme (Navigationssystem, Radio, Verstärker,<br />

Equalizer, CD-, MD- und DVD-Player, MC-Recorder, Lautsprecher, Antenne, Fernseher<br />

und Video-Recorder), bis zu einer Entschädigungsobergrenze von insgesamt 5.000 EUR<br />

(die Entschädigungsobergrenze gilt nicht für Pkw, Krafträder und Leichtkrafträder); für den<br />

überschießenden Differenzbetrag gilt A.2.1.3 entsprechend,<br />

- Kindersitze,<br />

- Ladebordwand einschließlich Hydraulik,<br />

- Navigations-CD/-DVD bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 400 EUR, nicht<br />

mitversichert bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis,<br />

- Pannen-Werkzeug bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 500 EUR,<br />

- Schonbezüge und Sitzfelle sowie Sitzauflagen bis zu einer Entschädigungsobergrenze<br />

von 500 EUR,<br />

- Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage) für Zweiradfahrer, wenn über Halterung<br />

mit dem Zweirad so verbunden, dass unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung des<br />

Helms und/oder Fahrzeugs nicht möglich ist,<br />

- Umweltplakette (Feinstaubplakette),<br />

- Unfalldatenschreiber, automatische Notrufeinrichtungen und Detektoren zur<br />

Wiederauffindung gestohlener Fahrzeuge einschließlich der damit verbundenen<br />

Satellitenortungs- und Telemetriegeräte,<br />

KKL0709 Seite 14 von 76

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