KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2009 Seite 11<br />
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen<br />
7. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für reine Vermögensschäden, die durch die<br />
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen.<br />
Vertragliche Ansprüche<br />
8. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder<br />
besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.<br />
Schäden durch Kernenergie<br />
9. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.<br />
Schadenersatzansprüche beim Führen fremder Fahrzeuge<br />
10. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht des Halters oder<br />
Eigentümers des fremden Fahrzeugs, für Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung,<br />
Zerstörung oder Abhandenkommens des fremden Fahrzeugs und wenn Ihnen oder einer<br />
nach A.1.2.h mitversicherten Person den Umständen nach hätte bekannt sein müssen, dass<br />
für das fremde Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung besteht.<br />
Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz<br />
11. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für die in der Umweltschadensversicherung nicht<br />
versicherten Schäden nach A.10.5.<br />
A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug<br />
A.2.1 Was ist versichert?<br />
Ihr Fahrzeug<br />
1. Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge eines<br />
Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko). Vom <strong>Versicherung</strong>sschutz umfasst<br />
sind auch dessen unter A.2.1.2 und A.2.1.3 als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und<br />
als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig<br />
sind (mitversicherte Teile).<br />
Anmelde- und zuschlagsfrei mitversicherte Teile<br />
2. Anmelde- und zuschlagsfrei mitversichert sind - soweit nicht unter A.2.1.3 und A.2.1.4<br />
aufgeführt - die unter Verschluss verwahrten, im Fahrzeug eingebauten oder durch<br />
entsprechende Halterung mit dem Fahrzeug fest verbundenen Fahrzeug- und Zubehörteile,<br />
sofern dem die allgemeine Betriebserlaubnis nicht entgegensteht. Zuschlagsfrei mitversichert<br />
sind ferner die Zubehörteile, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden<br />
müssen oder die ausschließlich der Erhöhung der Verkehrs- oder Diebstahlssicherheit bzw.<br />
der Pannen- oder Unfallhilfe dienen und nicht nach A.2.1.3 ausdrücklich als zuschlagspflichtig<br />
benannt sind. Mitversichert sind insbesondere<br />
- Dachkoffer, Gepäckträger,<br />
- Fotoapparate bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 100 EUR,<br />
- Freisprecheinrichtungen für Mobiltelefon (ausgenommen jedoch das Mobiltelefon selbst),<br />
- Funkanlagen und Antennen,<br />
- Fußbodenbeläge bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 500 EUR,<br />
- Informations- und Unterhaltungssysteme (Navigationssystem, Radio, Verstärker,<br />
Equalizer, CD-, MD- und DVD-Player, MC-Recorder, Lautsprecher, Antenne, Fernseher<br />
und Video-Recorder), bis zu einer Entschädigungsobergrenze von insgesamt 5.000 EUR<br />
(die Entschädigungsobergrenze gilt nicht für Pkw, Krafträder und Leichtkrafträder); für den<br />
überschießenden Differenzbetrag gilt A.2.1.3 entsprechend,<br />
- Kindersitze,<br />
- Ladebordwand einschließlich Hydraulik,<br />
- Navigations-CD/-DVD bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 400 EUR, nicht<br />
mitversichert bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis,<br />
- Pannen-Werkzeug bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 500 EUR,<br />
- Schonbezüge und Sitzfelle sowie Sitzauflagen bis zu einer Entschädigungsobergrenze<br />
von 500 EUR,<br />
- Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage) für Zweiradfahrer, wenn über Halterung<br />
mit dem Zweirad so verbunden, dass unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung des<br />
Helms und/oder Fahrzeugs nicht möglich ist,<br />
- Umweltplakette (Feinstaubplakette),<br />
- Unfalldatenschreiber, automatische Notrufeinrichtungen und Detektoren zur<br />
Wiederauffindung gestohlener Fahrzeuge einschließlich der damit verbundenen<br />
Satellitenortungs- und Telemetriegeräte,<br />
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