KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 10<br />
A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (<strong>Versicherung</strong>ssummen)?<br />
Höchstzahlung<br />
1. Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für<br />
Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssummen. Mehrere<br />
zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges<br />
Schadenereignis. Die Höhe Ihrer <strong>Versicherung</strong>ssummen können Sie dem<br />
<strong>Versicherung</strong>sschein entnehmen.<br />
2. Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhänger gelten die gesetzlichen<br />
Mindestversicherungssummen.<br />
3. Soweit nichts anderes mit Ihnen vereinbart ist, gelten bei der Gewährung von vorläufigem<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz die gesetzlichen Mindestversicherungssummen.<br />
Übersteigen der <strong>Versicherung</strong>ssummen<br />
4. Übersteigen die Ansprüche die <strong>Versicherung</strong>ssummen, richten sich unsere Zahlungen nach<br />
den Bestimmungen des <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetzes und der<br />
<strong>Kfz</strong>-Pflichtversicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht<br />
vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch selbst einstehen.<br />
A.1.4 In welchen Ländern besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz in Europa und in der EU<br />
1. Sie haben in der Haftpflichtversicherung <strong>Versicherung</strong>sschutz in den geographischen<br />
Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der<br />
Europäischen Union gehören. Ihr <strong>Versicherung</strong>sschutz richtet sich nach dem im Besuchsland<br />
gesetzlich vorgeschriebenen <strong>Versicherung</strong>sumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang<br />
Ihres <strong>Versicherung</strong>svertrags.<br />
Internationale <strong>Versicherung</strong>skarte (Grüne Karte)<br />
2. Haben wir Ihnen eine Internationale <strong>Versicherung</strong>skarte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz in der Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten<br />
nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.<br />
Hinsichtlich des <strong>Versicherung</strong>sumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.<br />
Führen fremder Fahrzeuge<br />
3. Ist Ihr Pkw bei uns außer in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis haftpflichtversichert oder handelt es sich bei<br />
Ihrem Fahrzeug um ein Kraftrad oder Camping-<strong>Kfz</strong>, haben Sie in der Haftpflichtversicherung<br />
beim Führen fremder Fahrzeuge nach A.1.1.6 <strong>Versicherung</strong>sschutz in den geographischen<br />
Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der<br />
Europäischen Union gehören, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland.<br />
4. Soweit nichts anderes mit Ihnen vereinbart ist, besteht bei der Gewährung von vorläufigem<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz kein <strong>Versicherung</strong>sschutz nach A.1.4.3.<br />
A.1.5 Was ist nicht versichert?<br />
Vorsatz<br />
1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich<br />
herbeiführen.<br />
Kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen<br />
2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich<br />
genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer<br />
Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.<br />
Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung<br />
nach D.2.2 dar.<br />
Beschädigung des versicherten Fahrzeugs<br />
3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das<br />
Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs.<br />
Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen<br />
4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das<br />
Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oder<br />
Aufliegers oder eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten<br />
Fahrzeugs. Wenn mit dem versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein<br />
betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung abgeschleppt wird, besteht für<br />
dabei am abgeschleppten Fahrzeug verursachte Schäden <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />
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