KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 30<br />
A.8.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir?<br />
Höchstentschädigung<br />
1. Unsere Entschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs. Neupreis ist der<br />
Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten<br />
Fahrzeugs oder - wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird -<br />
eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet<br />
werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche Empfehlung des<br />
Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.<br />
Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens<br />
2. Wir verzichten Ihnen gegenüber auf unser Recht, die Leistung zu kürzen, wenn Sie den<br />
Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt nicht, wenn Sie den Schaden infolge<br />
des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt<br />
haben; in diesem Fall sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres<br />
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />
A.8.7 Selbstbeteiligung<br />
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der<br />
Entschädigung abgezogen. Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein können Sie entnehmen, ob und in<br />
welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.<br />
Hinweis: Kommt es zu einem Schadenereignis, das sowohl eine Entschädigungsleistung in der<br />
Kasko- als auch in der Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong> auslöst, wird auf die jeweilige<br />
Entschädigungsleistung die jeweils vereinbarte Selbstbeteiligung angerechnet.<br />
A.8.8 Was wir nicht ersetzen<br />
Schäden durch Versaufen oder Verschlammen<br />
1. Wir zahlen nicht für Schäden durch Versaufen oder Verschlammen.<br />
Schäden durch besondere Einsatzgefahren<br />
2. Wir zahlen nicht für Schäden durch besondere Gefahren des Einsatzes von<br />
Arbeitsmaschinen auf Wasserbaustellen, im Bereich von Gewässern, auf schwimmenden<br />
Fahrzeugen und bei Tunnelarbeiten oder bei Arbeiten unter Tage.<br />
Mängelschäden<br />
3. Wir zahlen ohne Rücksicht auf die mitwirkenden Ursachen nicht für Schäden durch Mängel,<br />
die bei Abschluss der <strong>Versicherung</strong> bereits vorhanden waren und Ihnen oder einer Person,<br />
die über den Einsatz der versicherten Sache und ihrer versicherten Zusatzgeräte<br />
verantwortlich zu entscheiden hat, bekannt sein mussten.<br />
Schäden durch den Einsatz einer reparaturbedürftigen Sache<br />
4. Wir zahlen ohne Rücksicht auf die mitwirkenden Ursachen nicht für Schäden durch den<br />
Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, wenn der Schaden nachweislich mit der<br />
Reparaturbedürftigkeit in Zusammenhang steht oder wenn die Sache zum Zeitpunkt des<br />
Schadens nicht zumindest behelfsmäßig mit Ihrer Zustimmung repariert war.<br />
Betriebsfolgeschäden<br />
5. Wir zahlen ohne Rücksicht auf die mitwirkenden Ursachen nicht für Schäden, die eine<br />
unmittelbare Folge der dauernden Einflüsse des Betriebes, der übermäßigen Bildung von<br />
Rost und des Ansatzes von Kesselstein, Schlamm oder sonstigen Ablagerungen sind. Wird<br />
infolge eines solchen Schadens ein benachbartes Fahrzeugteil beschädigt, leisten wir<br />
bedingungsgemäß Entschädigung.<br />
Motoren und Getriebe einschließlich Teile<br />
6. Wir zahlen nicht für Motoren und Getriebe, die der Fortbewegung der versicherten Sache<br />
dienen, einschließlich Gelenkwelle und Differenzial. Zum Motor in diesem Sinne gehören<br />
Anlasser, Aufladesysteme (z. B. Kompressoren, Turbolader), Auspuffanlage einschließlich<br />
Halterungen, Kraftstoffsystem am Motor, Kühlung (Wasserpumpe, Lüfter,<br />
Thermostatleitungen), Kurbelwelle mit Lagerung, Lichtmaschine, Motorblock mit Büchsen,<br />
Motorbremse, Nockenwelle mit Antrieb, Ölpumpe, Ölwanne, Pleuel, Triebwerk mit Kolben,<br />
Zylinderkopf mit eingebauten Teilen. Zum Getriebe in diesem Sinne gehören Längstrieb<br />
(Kardan-, Gelenkwelle einschließlich Zwischenlager), Wechsel- und Schaltgetriebe<br />
einschließlich Schaltgestänge, Kupplung und Befestigungsteile.<br />
Ersatzteile und Zubehör<br />
7. Wir ersetzen keine Ersatzteile und Zubehör, welche mit der versicherten Sache nicht fest<br />
verbunden sind.<br />
Betriebs- und Hilfsstoffe<br />
8. Wir ersetzen keine Betriebs- und Hilfsstoffe wie Brennstoffe, Chemikalien und Filtermassen.<br />
Weitere nicht erstattungsfähige Positionen<br />
9. Wir ersetzen nicht die in A.2.13 genannten Positionen.<br />
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