KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 32<br />
a. Wird der Gegenstand vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür<br />
erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.9.5.4, wenn Sie<br />
uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir<br />
entsprechend A.9.5.6.b.<br />
b. Wird der Gegenstand nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir<br />
die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den<br />
Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts nach A.9.5.4.<br />
A.9.6 Fälligkeit und Zahlung<br />
Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir<br />
diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.<br />
A.9.7 Was ist nicht versichert?<br />
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grob<br />
fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der<br />
Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />
Nicht versicherte Gegenstände<br />
2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Bargeld, Banknoten und Urkunden aller Art.<br />
Rennen<br />
3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen, die sich bei Beteiligung an<br />
Fahrtveranstaltungen ereignen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit<br />
ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.<br />
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt<br />
4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere<br />
Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.<br />
Kernenergie<br />
5. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie.<br />
A.10 Umweltschadensversicherung - für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem<br />
Umweltschadensgesetz<br />
A.10.1 Was ist versichert?<br />
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt<br />
1. Wir stellen Sie von den Kosten frei, die Ihnen als Folge Ihrer öffentlich-rechtlichen Pflichten als<br />
Verantwortlicher nach dem Umweltschadensgesetz für Umweltschäden entstehen, die durch<br />
den Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht werden - auch dann, wenn die Schäden auf Ihrem<br />
Firmen- oder Privatgrundstück eintreten. Ist der Vertrag mit Ihnen als Handelsgesellschaft,<br />
juristische Person oder Kaufmann im handelsrechtlichen Sinn geschlossen, gilt dies<br />
sinngemäß auch für diejenige natürliche Person, der das Firmenfahrzeug aufgrund<br />
besonderen Vertrags als Dienstfahrzeug zur privaten und beruflichen Nutzung überlassen<br />
wurde.<br />
Der <strong>Versicherung</strong>sschutz bezieht sich auch auf die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts<br />
mitgeführten eigenen oder fremden Anhänger/Auflieger.<br />
Ausgenommen vom <strong>Versicherung</strong>sschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des<br />
Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des<br />
Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können.<br />
Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Haftpflichtversicherung gedeckt.<br />
Sie haben mit einem fremden Fahrzeug die Umwelt geschädigt<br />
2. Ist der Vertrag mit Ihnen als Handelsgesellschaft, juristische Person oder Kaufmann im<br />
handelsrechtlichen Sinn geschlossen, besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz nach A.10.1.1 auch<br />
1. beim Gebrauch fremder Fahrzeuge (z. B. Selbstfahrervermietfahrzeuge), die Sie für<br />
Fahrten im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen, wenn für diese keine anderweitige<br />
<strong>Versicherung</strong> für eine Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz besteht<br />
(Subsidiärdeckung);<br />
2. für die privaten Fahrzeuge der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei Ihnen<br />
beschäftigten Personen, wenn diese das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis auf einer<br />
Dienstfahrt nutzen und für das Fahrzeug keine anderweitige <strong>Versicherung</strong> für eine<br />
Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz besteht (Subsidiärdeckung). Dies<br />
gilt auch, wenn diese Personen anstelle des privaten Fahrzeugs auf einer Dienstfahrt mit<br />
Ihrem Einverständnis ein Selbstfahrervermietfahrzeug nutzen.<br />
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