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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 51<br />

- ob für ein Schadenereignis Rückstellungen innerhalb von drei Jahren nach deren Bildung<br />

aufgelöst worden sind, ohne dass Zahlungen geleistet worden sind, und<br />

- ob Ihnen oder einem anderen Versicherer bereits entsprechende Auskünfte erteilt worden<br />

sind.<br />

I.8.2 Umfang unserer Auskünfte<br />

Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Haftpflichtversicherung und in der<br />

Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet,<br />

diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zu<br />

geben.<br />

Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sonder-Ersteinstufungen<br />

und der Rabattschutz werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen sind die Regelungen nach<br />

I.2.2.1.a und I.2.2.1.b sowie die Regelung nach I.2.2.3 für Pkw.<br />

J Wie berechnet sich der Beitrag? Wie ändert er sich aufgrund<br />

tariflicher Maßnahmen?<br />

J.1 Typklasse<br />

Richtet sich der <strong>Versicherung</strong>sbeitrag nach dem Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem<br />

<strong>Versicherung</strong>sschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags<br />

zugeordnet worden ist.<br />

Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der<br />

Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder<br />

verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller<br />

Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit<br />

verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam.<br />

J.2 Regionalklasse<br />

Richtet sich der <strong>Versicherung</strong>sbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer<br />

Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu<br />

Ihrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein können Sie entnehmen, welcher<br />

Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.<br />

Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der<br />

Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu allen<br />

Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu<br />

dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die<br />

damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres wirksam.<br />

J.3 Tarifänderung<br />

Um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtung aus den <strong>Versicherung</strong>sverträgen sicherzustellen,<br />

sind wir in der Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, im Schutzbrief, in der<br />

Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus), in der<br />

Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong>, in der Insassenunfall-<strong>Versicherung</strong>, in der Kasko-Extra-<strong>Versicherung</strong><br />

und in der Gepäck-<strong>Versicherung</strong> berechtigt und verpflichtet, einmal jährlich die Tarifbeiträge für<br />

bestehende Verträge unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der<br />

<strong>Versicherung</strong>smathematik und der <strong>Versicherung</strong>stechnik neu zu kalkulieren, um sie an die<br />

Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Dabei können wir die statistischen Erkenntnisse<br />

des Gesamtverbands der Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft e.V. berücksichtigen. Von der<br />

Neukalkulation unberührt bleiben der Ansatz für Gewinn sowie individuelle Beitragszu- und<br />

-abschläge. Der neu kalkulierte Beitrag wird ab Beginn des nächsten <strong>Versicherung</strong>sjahres<br />

wirksam.<br />

J.3.1 Tarifanhebung<br />

Sind die nach J.3 ermittelten Tarifbeiträge für bestehende Verträge höher als die Tarifbeiträge für<br />

neu abzuschließende Verträge und enthalten die Tarife für die bestehenden und für die neu<br />

abzuschließenden Verträge die selben Beitragsermittlungen, Deckungssummen und<br />

<strong>Versicherung</strong>sbedingungen, so können wir auch für die bestehenden Verträge, also auch für<br />

Ihren Vertrag, nur die Tarifbeiträge für die neu abzuschließenden Verträge verlangen.<br />

KKL0712 Seite 54 von 75

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