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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 66<br />

Anhang 5: Güterfolgeschäden<br />

Güterfolgeschäden durch Vermischung in der Haftpflichtversicherung<br />

In der Haftpflichtversicherung haben Sie über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinaus<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz für Güterfolgeschäden, die dem Absender oder Empfänger dadurch<br />

entstehen, dass sich das von Ihnen transportierte fremde Gut während Ihrer Obhut durch den<br />

Gebrauch des versicherten Fahrzeugs mit Resten oder Rückständen anderer Güter vermischt<br />

(Vermischungsschaden).<br />

Der <strong>Versicherung</strong>sschutz bezieht sich auf das versicherte Zugfahrzeug einschließlich der zum<br />

Zeitpunkt des Schadeneintritts mitgeführten eigenen oder fremden Anhänger/Auflieger.<br />

Wir leisten nur, sofern für den zugehörigen Güterschaden <strong>Versicherung</strong>sschutz über eine<br />

Verkehrshaftungsversicherung besteht, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen<br />

einzutreten hat. Auf unsere Nachfrage hin ist dies von Ihnen nachzuweisen.<br />

Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen oder dem Geschädigten gegenüber aufgrund eines<br />

Vertrags zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen<br />

vor (Subsidiärdeckung). Bei der Höhe unserer Leistung werden wir ein eventuelles Verschulden<br />

des Absenders oder Empfängers berücksichtigen. Ein Direktanspruch eines Dritten kann hieraus<br />

nicht hergeleitet werden.<br />

Ein unter diese Bedingung fallender Schaden belastet den Schadenfreiheitsrabatt in der<br />

Haftpflichtversicherung nicht.<br />

Unsere Entschädigungsleistung ist auf 2,5 Mio. EUR je Schadenfall, maximal 5 Mio. EUR für alle<br />

Schadenfälle eines <strong>Versicherung</strong>sjahres, begrenzt. Je Schadenfall ist eine Selbstbeteiligung in<br />

Höhe von 10 % unserer Entschädigungsleistung, maximal 2.500 EUR von Ihnen zu tragen.<br />

Ihren Anspruch auf unsere Leistung können Sie weder abtreten noch verpfänden.<br />

KKL0712 Seite 69 von 75

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