KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 66<br />
Anhang 5: Güterfolgeschäden<br />
Güterfolgeschäden durch Vermischung in der Haftpflichtversicherung<br />
In der Haftpflichtversicherung haben Sie über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinaus<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz für Güterfolgeschäden, die dem Absender oder Empfänger dadurch<br />
entstehen, dass sich das von Ihnen transportierte fremde Gut während Ihrer Obhut durch den<br />
Gebrauch des versicherten Fahrzeugs mit Resten oder Rückständen anderer Güter vermischt<br />
(Vermischungsschaden).<br />
Der <strong>Versicherung</strong>sschutz bezieht sich auf das versicherte Zugfahrzeug einschließlich der zum<br />
Zeitpunkt des Schadeneintritts mitgeführten eigenen oder fremden Anhänger/Auflieger.<br />
Wir leisten nur, sofern für den zugehörigen Güterschaden <strong>Versicherung</strong>sschutz über eine<br />
Verkehrshaftungsversicherung besteht, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen<br />
einzutreten hat. Auf unsere Nachfrage hin ist dies von Ihnen nachzuweisen.<br />
Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen oder dem Geschädigten gegenüber aufgrund eines<br />
Vertrags zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen<br />
vor (Subsidiärdeckung). Bei der Höhe unserer Leistung werden wir ein eventuelles Verschulden<br />
des Absenders oder Empfängers berücksichtigen. Ein Direktanspruch eines Dritten kann hieraus<br />
nicht hergeleitet werden.<br />
Ein unter diese Bedingung fallender Schaden belastet den Schadenfreiheitsrabatt in der<br />
Haftpflichtversicherung nicht.<br />
Unsere Entschädigungsleistung ist auf 2,5 Mio. EUR je Schadenfall, maximal 5 Mio. EUR für alle<br />
Schadenfälle eines <strong>Versicherung</strong>sjahres, begrenzt. Je Schadenfall ist eine Selbstbeteiligung in<br />
Höhe von 10 % unserer Entschädigungsleistung, maximal 2.500 EUR von Ihnen zu tragen.<br />
Ihren Anspruch auf unsere Leistung können Sie weder abtreten noch verpfänden.<br />
KKL0712 Seite 69 von 75