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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 27<br />

A.5.6 Was ist nicht versichert?<br />

Vorsatz<br />

1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die der Schädiger vorsätzlich und<br />

widerrechtlich herbeiführt.<br />

Rennen<br />

2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen, die sich bei Beteiligung an<br />

Fahrtveranstaltungen ereignen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit<br />

ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.<br />

Anspruchsverzicht<br />

3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht, wenn Sie Dritten gegenüber auf Ihnen zustehende<br />

Ansprüche verzichten und wir diese daher nicht mehr geltend machen können.<br />

Kernenergie<br />

4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie.<br />

A.5.7 Verpflichtung Dritter<br />

Steht Ihnen oder einer mitversicherten Person ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten,<br />

insbesondere gegen einen ausländischen <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherer zu, geht dieser Anspruch auf<br />

uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Wenden Sie sich nach einem Schadenfall zuerst an<br />

uns, sind wir Ihnen gegenüber zur Vorleistung verpflichtet. Leistungen Dritter rechnen wir auf<br />

unsere Leistungen an bzw. können Sie nicht mehr von uns fordern. Entschädigungen, die wir<br />

geleistet haben, können Sie nicht mehr von einem Anderen verlangen.<br />

A.6 Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong><br />

A.6.1 Was ist versichert?<br />

1. Versichert sind Personenschäden des Fahrers infolge eines Unfalls beim Lenken des<br />

versicherten Fahrzeugs.<br />

2. Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper<br />

wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung oder den Tod<br />

erleidet.<br />

A.6.2 Wer ist versichert?<br />

Mit der Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong> ist der berechtigte Fahrer des im <strong>Versicherung</strong>sschein<br />

bezeichneten Fahrzeugs versichert.<br />

A.6.3 In welchen Ländern besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />

Sie haben in der Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong> <strong>Versicherung</strong>sschutz in den geographischen<br />

Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der<br />

Europäischen Union gehören.<br />

A.6.4 Welche Leistungen umfasst die Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong>?<br />

Wir zahlen für den Personenschaden des berechtigten Fahrers wie ein Haftpflichtversicherer nach<br />

deutschem Recht und nach Maßgabe gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen bis zu einer Höhe<br />

von 12 Mio. EUR je Schadenfall (z. B. Schmerzensgeld, Hinterbliebenenrente,<br />

behindertengerechte Umbauten). Voraussetzung für die Zahlung von Schmerzensgeld ist ein<br />

Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen. Wir erbringen unsere Leistungen unabhängig<br />

davon, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder nicht.<br />

A.6.5 Fälligkeit und Zahlung<br />

1. Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen<br />

wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.<br />

2. Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Entschädigung<br />

nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen, können Sie einen<br />

angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.<br />

A.6.6 Was ist nicht versichert?<br />

Vorsatz<br />

1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.<br />

Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />

2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden eines Fahrers, der bei Eintritt des Schadens<br />

nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.<br />

Alkohol und andere berauschende Mittel<br />

3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls infolge des<br />

Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel zum sicheren Führen<br />

des Fahrzeugs nicht in der Lage ist.<br />

KKL0712 Seite 30 von 75

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