KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 27<br />
A.5.6 Was ist nicht versichert?<br />
Vorsatz<br />
1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die der Schädiger vorsätzlich und<br />
widerrechtlich herbeiführt.<br />
Rennen<br />
2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen, die sich bei Beteiligung an<br />
Fahrtveranstaltungen ereignen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit<br />
ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.<br />
Anspruchsverzicht<br />
3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht, wenn Sie Dritten gegenüber auf Ihnen zustehende<br />
Ansprüche verzichten und wir diese daher nicht mehr geltend machen können.<br />
Kernenergie<br />
4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie.<br />
A.5.7 Verpflichtung Dritter<br />
Steht Ihnen oder einer mitversicherten Person ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten,<br />
insbesondere gegen einen ausländischen <strong>Kfz</strong>-Haftpflichtversicherer zu, geht dieser Anspruch auf<br />
uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Wenden Sie sich nach einem Schadenfall zuerst an<br />
uns, sind wir Ihnen gegenüber zur Vorleistung verpflichtet. Leistungen Dritter rechnen wir auf<br />
unsere Leistungen an bzw. können Sie nicht mehr von uns fordern. Entschädigungen, die wir<br />
geleistet haben, können Sie nicht mehr von einem Anderen verlangen.<br />
A.6 Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong><br />
A.6.1 Was ist versichert?<br />
1. Versichert sind Personenschäden des Fahrers infolge eines Unfalls beim Lenken des<br />
versicherten Fahrzeugs.<br />
2. Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper<br />
wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung oder den Tod<br />
erleidet.<br />
A.6.2 Wer ist versichert?<br />
Mit der Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong> ist der berechtigte Fahrer des im <strong>Versicherung</strong>sschein<br />
bezeichneten Fahrzeugs versichert.<br />
A.6.3 In welchen Ländern besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />
Sie haben in der Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong> <strong>Versicherung</strong>sschutz in den geographischen<br />
Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der<br />
Europäischen Union gehören.<br />
A.6.4 Welche Leistungen umfasst die Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong>?<br />
Wir zahlen für den Personenschaden des berechtigten Fahrers wie ein Haftpflichtversicherer nach<br />
deutschem Recht und nach Maßgabe gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen bis zu einer Höhe<br />
von 12 Mio. EUR je Schadenfall (z. B. Schmerzensgeld, Hinterbliebenenrente,<br />
behindertengerechte Umbauten). Voraussetzung für die Zahlung von Schmerzensgeld ist ein<br />
Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen. Wir erbringen unsere Leistungen unabhängig<br />
davon, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder nicht.<br />
A.6.5 Fälligkeit und Zahlung<br />
1. Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen<br />
wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.<br />
2. Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Entschädigung<br />
nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen, können Sie einen<br />
angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.<br />
A.6.6 Was ist nicht versichert?<br />
Vorsatz<br />
1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.<br />
Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />
2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden eines Fahrers, der bei Eintritt des Schadens<br />
nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.<br />
Alkohol und andere berauschende Mittel<br />
3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls infolge des<br />
Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel zum sicheren Führen<br />
des Fahrzeugs nicht in der Lage ist.<br />
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