KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 19<br />
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft<br />
1. Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein<br />
Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag<br />
für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und<br />
verwendeten Kleinteile auf 150 EUR.<br />
Abschleppen des Fahrzeugs<br />
2. Kann das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für<br />
das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter<br />
Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese<br />
Leistung beläuft sich auf 200 EUR je versichertes Fahrzeug, für Lkw bis 3,5 t zulässige<br />
Gesamtmasse erhöht sich dieser Betrag auf 400 EUR.<br />
Bergen des Fahrzeugs<br />
3. Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs<br />
einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die<br />
hierdurch entstehenden Kosten.<br />
Schlüsselnotdienst<br />
4. Ist Ihr Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug eingeschlossen und kann ein Ersatzschlüssel nur<br />
unter objektiv unzumutbarem Aufwand beschafft werden, erstatten wir Ihnen die Kosten für<br />
einen Schlüsselnotdienst bis zu 100 EUR. Kosten für Ersatzschlüssel und -schlösser<br />
übernehmen wir nicht.<br />
Was versteht man unter Panne oder Unfall?<br />
5. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein<br />
unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes<br />
Ereignis.<br />
A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung<br />
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von<br />
Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die<br />
nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht<br />
werden kann oder es gestohlen worden ist:<br />
Weiter- oder Rückfahrt<br />
1. Folgende Fahrtkosten werden erstattet:<br />
a. Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz in<br />
Deutschland oder<br />
b. eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des<br />
Geltungsbereichs nach A.3.4 und<br />
c. eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz in Deutschland,<br />
wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich noch immer nicht fahrbereit gemacht werden konnte<br />
oder nicht mehr aufgefunden wurde und<br />
d. eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz oder vom Zielort zum<br />
Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist.<br />
Bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern zahlen wir die Kosten in Höhe<br />
einer Bahnfahrkarte 2. Klasse. Bei einer größeren Entfernung zahlen wir die Kosten in Höhe<br />
einer Bahnfahrkarte 1.Klasse bzw. einer Fahrkarte für Liegewagen oder eines Flugtickets der<br />
Economy-Klasse. Die Erstattung erfolgt einschließlich Zuschlägen sowie für nachgewiesene<br />
Taxifahrten bis zu 50 EUR.<br />
Übernachtung<br />
2. Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und<br />
erstatten die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder<br />
Rückfahrt nach A.3.6.1 in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das<br />
Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch mehr auf<br />
Übernachtungskosten. Wir erstatten die Kosten bis höchstens 100 EUR je Übernachtung und<br />
Person sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR.<br />
Mietwagen<br />
3. Wir helfen Ihnen ein Fahrzeug anzumieten. Wir erstatten anstelle der Leistung Weiter- oder<br />
Rückfahrt nach A.3.6.1 oder Übernachtung nach A.3.6.2 die Kosten des Mietwagens<br />
(einschließlich der Kosten für Winterbereifung, Notdienstgebühren und Zustellkosten), jedoch<br />
höchstens für sieben Tage und höchstens 70 EUR je Tag - bei Lkw bis 3,5 t zulässige<br />
Gesamtmasse höchstens 100 EUR je Tag -, sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu<br />
50 EUR. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein<br />
Anspruch mehr auf Mietwagenkosten. Eine für die Aushändigung des Mietwagens geforderte<br />
Kaution wird nicht übernommen.<br />
KKL0712 Seite 22 von 75