KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 25<br />
2. Wir zahlen das Krankenhaustagegeld in Höhe der versicherten Summe für jeden Kalendertag<br />
der vollstationären Behandlung, längstens jedoch für 2 Jahre ab dem Tag des Unfalls an<br />
gerechnet.<br />
Genesungsgeld<br />
3. Voraussetzung für die Zahlung des Genesungsgelds ist, dass die versicherte Person aus der<br />
vollstationären Behandlung entlassen worden ist und Anspruch auf Krankenhaustagegeld<br />
nach A.4.7.1 hatte.<br />
4. Wir zahlen das Genesungsgeld in Höhe der vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssumme für dieselbe<br />
Anzahl von Kalendertagen, für die wir Krankenhaustagegeld gezahlt haben, längstens jedoch<br />
für 100 Tage.<br />
A.4.8 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende Krankheiten oder Gebrechen?<br />
1. Wir leisten nur für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein<br />
Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert<br />
sich entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens<br />
- im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrads,<br />
- im Todesfall sowie in allen anderen Fällen die Leistung.<br />
2. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt die Minderung.<br />
A.4.9 Fälligkeit und Zahlung<br />
Prüfung Ihres Anspruchs<br />
1. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei<br />
Monaten - zu erklären, ob und in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen<br />
beginnen mit dem Zugang folgender Unterlagen:<br />
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,<br />
- beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des<br />
Heilverfahrens, soweit er für die Bemessung der Invalidität notwendig ist.<br />
2. Wir übernehmen die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs<br />
entstehen.<br />
Fälligkeit der Leistung<br />
3. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt,<br />
zahlen wir innerhalb von zwei Wochen.<br />
Vorschüsse<br />
4. Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch<br />
angemessene Vorschüsse.<br />
5. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach<br />
dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.<br />
Neubemessung des Grades der Invalidität<br />
6. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach<br />
dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des<br />
14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von 3 auf 5 Jahre. Dieses Recht muss<br />
- von uns zusammen mit unserer Erklärung über die Anerkennung unserer Leistungspflicht<br />
nach A.4.9.1,<br />
- von Ihnen vor Ablauf der Frist<br />
ausgeübt werden.<br />
Leistung für eine mitversicherte Person<br />
7. Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte Person entfallenden<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme an sich nur mit deren Zustimmung verlangen.<br />
Abtretung<br />
8. Ihren Anspruch auf die Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere<br />
ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.<br />
A.4.10 Was ist nicht versichert?<br />
Straftat<br />
1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen, die der versicherten Person dadurch<br />
zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat begeht oder versucht.<br />
Geistes- oder Bewusstseinsstörungen<br />
2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen des Fahrers durch Geistes- oder<br />
Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit oder auf der Einnahme anderer<br />
berauschender Mittel beruhen, sowie durch Schlaganfälle, Herzinfarkt, epileptische Anfälle<br />
oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers ergreifen.<br />
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