08.12.2012 Aufrufe

KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 26<br />

Rennen<br />

3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen, die sich bei Beteiligung an<br />

Fahrtveranstaltungen ereignen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit<br />

ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.<br />

Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt<br />

4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Unfällen, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere<br />

Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.<br />

Kernenergie<br />

5. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie.<br />

Bandscheiben, innere Blutungen<br />

6. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie bei Blutungen aus<br />

inneren Organen und Gehirnblutungen. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht jedoch, wenn<br />

überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach A.4.1.2 ist.<br />

Infektionen<br />

7. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Infektionen. Bei Wundstarrkrampf und Tollwut besteht<br />

jedoch <strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes<br />

Unfallereignis sofort oder später in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis, das<br />

nicht nur geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in<br />

den Körper gelangen. Bei Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, besteht<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch ein unter diesen Vertrag fallendes<br />

Unfallereignis veranlasst waren.<br />

Psychische Reaktionen<br />

8. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge psychischer<br />

Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.<br />

Bauch- und Unterleibsbrüche<br />

9. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Bauch- oder Unterleibsbrüchen. <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame, von außen<br />

kommende Einwirkung entstanden sind.<br />

A.5 Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus)<br />

A.5.1 Was ist versichert?<br />

1. Werden Sie im Ausland nach A.5.3 mit Ihrem versicherten Fahrzeug in einen Verkehrsunfall<br />

verwickelt, kommen wir anstelle des Schädigers für die Ihnen dadurch entstandenen<br />

Schäden auf, soweit dieser nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und<br />

Bestimmungen des Unfallortes dafür haftbar gemacht werden kann.<br />

2. Versichert sind nur Schäden, die durch den Gebrauch eines anderen Fahrzeugs verursacht<br />

werden, das im Ausland nach A.5.3 zugelassen und versicherungspflichtig ist.<br />

3. Darüber hinaus sind alle Leistungen des Schutzbriefes nach A.3 unter den dort genannten<br />

Voraussetzungen Bestandteil der Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief<br />

(Schutzbrief Plus).<br />

A.5.2 Wer ist versichert?<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Sie und folgende Personen (mitversicherte Personen):<br />

- den Eigentümer des Fahrzeugs,<br />

- den Halter des Fahrzeugs,<br />

- den berechtigten Fahrer,<br />

- alle berechtigten Insassen.<br />

Diese Personen können Ansprüche aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag selbstständig geltend<br />

machen.<br />

A.5.3 In welchen Ländern besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, der Schweiz und in<br />

den Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland.<br />

A.5.4 Welche Leistungen umfasst die Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief<br />

(Schutzbrief Plus)?<br />

1. Wir zahlen nach deutschem Recht für Personen- und Sachschäden bis zur Höhe der in Ihrem<br />

Haftpflichtversicherungsvertrag jeweils vereinbarten Deckungssummen.<br />

2. Darüber hinaus erbringen wir alle Leistungen des Schutzbriefes nach A.3 unter den dort<br />

genannten Voraussetzungen.<br />

A.5.5 Fälligkeit und Zahlung<br />

Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir<br />

diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.<br />

KKL0712 Seite 29 von 75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!