KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 31<br />
A.8.9 Schäden, für die ein Dritter einzutreten hat<br />
Wir zahlen ohne Rücksicht auf die mitwirkenden Ursachen nicht für Schäden, für die ein Dritter als<br />
Lieferant, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat. Bestreitet der andere<br />
seine Verantwortung für den Schaden, leisten wir jedoch im vertraglich vereinbarten Umfang.<br />
A.8.10 Was ist nicht versichert?<br />
Vorsatz<br />
1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.<br />
Rennen<br />
2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen<br />
entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch<br />
für dazugehörige Übungsfahrten.<br />
Schäden durch Kernenergie<br />
3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.<br />
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt<br />
4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere<br />
Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.<br />
A.9 Gepäck-<strong>Versicherung</strong><br />
A.9.1 Was ist versichert?<br />
1. Versichert sind Gegenstände, die zum persönlichen Bedarf in oder am Fahrzeug mit sich<br />
geführt werden, einschließlich der am Körper getragenen Kleidung.<br />
2. Eine Faltgarage ist mitversichert, wenn sie zusammengefaltet im Fahrzeug mitgeführt wird<br />
oder um das versicherte Fahrzeug gelegt ist.<br />
3. Schmuckstücke und Gegenstände aus Edelmetall sind bis zu 25 % der vereinbarten<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme, maximal jedoch bis zu 1.000 EUR mitversichert.<br />
A.9.2 Welche Ereignisse sind in der Gepäck-<strong>Versicherung</strong> versichert?<br />
1. Die Gepäck-<strong>Versicherung</strong> leistet bei Schäden an versicherten Gegenständen durch<br />
- einen Unfall des versicherten Fahrzeugs,<br />
- mut- und böswillige Handlungen von unberechtigten Personen,<br />
- Brand oder Explosion des versicherten Fahrzeugs,<br />
- Raub, Diebstahl oder Unterschlagung von Gepäckstücken,<br />
- Einbruchdiebstahl in verschlossene Gepäckstücke oder geschlossene Räume.<br />
2. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht auch bei Aufenthalt in Hotels, Gaststätten und sonstigen<br />
Unterkünften mit Ausnahme der eigenen Wohnräume.<br />
A.9.3 Wer ist versichert?<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen des<br />
im <strong>Versicherung</strong>sschein bezeichneten Fahrzeugs. Diese Personen können Ansprüche aus dem<br />
<strong>Versicherung</strong>svertrag selbstständig gegen uns erheben.<br />
A.9.4 In welchen Ländern besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />
Sie haben in der Gepäck-<strong>Versicherung</strong> <strong>Versicherung</strong>sschutz in den geographischen Grenzen<br />
Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen<br />
Union gehören.<br />
A.9.5 Welche Leistungen umfasst die Gepäck-<strong>Versicherung</strong>?<br />
Höchstentschädigung<br />
1. Wir leisten maximal bis zur Höhe der vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssumme je Schadenereignis,<br />
auch wenn es sich um mehrere Gegenstände handelt. Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein können<br />
Sie entnehmen, welche <strong>Versicherung</strong>ssumme vereinbart ist.<br />
Wiederbeschaffungswert<br />
2. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust versicherter Gegenstände zahlen wir den<br />
Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts. Lassen Sie den<br />
Gegenstand trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.9.5.6.<br />
Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und Restwert?<br />
3. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des versicherten<br />
Gegenstands dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.<br />
4. Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten<br />
Gegenstands am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.<br />
5. Restwert ist der Veräußerungswert des Gegenstands im beschädigten oder zerstörten<br />
Zustand.<br />
Reparatur<br />
6. Wird ein versicherter Gegenstand beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen<br />
Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:<br />
KKL0712 Seite 34 von 75