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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 31<br />

A.8.9 Schäden, für die ein Dritter einzutreten hat<br />

Wir zahlen ohne Rücksicht auf die mitwirkenden Ursachen nicht für Schäden, für die ein Dritter als<br />

Lieferant, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat. Bestreitet der andere<br />

seine Verantwortung für den Schaden, leisten wir jedoch im vertraglich vereinbarten Umfang.<br />

A.8.10 Was ist nicht versichert?<br />

Vorsatz<br />

1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.<br />

Rennen<br />

2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen<br />

entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch<br />

für dazugehörige Übungsfahrten.<br />

Schäden durch Kernenergie<br />

3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.<br />

Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt<br />

4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere<br />

Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.<br />

A.9 Gepäck-<strong>Versicherung</strong><br />

A.9.1 Was ist versichert?<br />

1. Versichert sind Gegenstände, die zum persönlichen Bedarf in oder am Fahrzeug mit sich<br />

geführt werden, einschließlich der am Körper getragenen Kleidung.<br />

2. Eine Faltgarage ist mitversichert, wenn sie zusammengefaltet im Fahrzeug mitgeführt wird<br />

oder um das versicherte Fahrzeug gelegt ist.<br />

3. Schmuckstücke und Gegenstände aus Edelmetall sind bis zu 25 % der vereinbarten<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme, maximal jedoch bis zu 1.000 EUR mitversichert.<br />

A.9.2 Welche Ereignisse sind in der Gepäck-<strong>Versicherung</strong> versichert?<br />

1. Die Gepäck-<strong>Versicherung</strong> leistet bei Schäden an versicherten Gegenständen durch<br />

- einen Unfall des versicherten Fahrzeugs,<br />

- mut- und böswillige Handlungen von unberechtigten Personen,<br />

- Brand oder Explosion des versicherten Fahrzeugs,<br />

- Raub, Diebstahl oder Unterschlagung von Gepäckstücken,<br />

- Einbruchdiebstahl in verschlossene Gepäckstücke oder geschlossene Räume.<br />

2. <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht auch bei Aufenthalt in Hotels, Gaststätten und sonstigen<br />

Unterkünften mit Ausnahme der eigenen Wohnräume.<br />

A.9.3 Wer ist versichert?<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen des<br />

im <strong>Versicherung</strong>sschein bezeichneten Fahrzeugs. Diese Personen können Ansprüche aus dem<br />

<strong>Versicherung</strong>svertrag selbstständig gegen uns erheben.<br />

A.9.4 In welchen Ländern besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />

Sie haben in der Gepäck-<strong>Versicherung</strong> <strong>Versicherung</strong>sschutz in den geographischen Grenzen<br />

Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen<br />

Union gehören.<br />

A.9.5 Welche Leistungen umfasst die Gepäck-<strong>Versicherung</strong>?<br />

Höchstentschädigung<br />

1. Wir leisten maximal bis zur Höhe der vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssumme je Schadenereignis,<br />

auch wenn es sich um mehrere Gegenstände handelt. Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein können<br />

Sie entnehmen, welche <strong>Versicherung</strong>ssumme vereinbart ist.<br />

Wiederbeschaffungswert<br />

2. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust versicherter Gegenstände zahlen wir den<br />

Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts. Lassen Sie den<br />

Gegenstand trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.9.5.6.<br />

Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und Restwert?<br />

3. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des versicherten<br />

Gegenstands dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.<br />

4. Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten<br />

Gegenstands am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.<br />

5. Restwert ist der Veräußerungswert des Gegenstands im beschädigten oder zerstörten<br />

Zustand.<br />

Reparatur<br />

6. Wird ein versicherter Gegenstand beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen<br />

Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:<br />

KKL0712 Seite 34 von 75

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