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KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 13<br />

- Magnetschilder,<br />

- Maskottchen,<br />

- Mobile Navigationssysteme,<br />

- Mobiltelefon,<br />

- Rasierapparat,<br />

- Staubsauger.<br />

A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des<br />

Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:<br />

Brand und Explosion<br />

1. Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne<br />

einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus<br />

eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden.<br />

Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende,<br />

plötzlich verlaufende Kraftäußerung.<br />

Entwendung<br />

2. Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.<br />

Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch in<br />

seinem eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.<br />

Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das<br />

Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter<br />

vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B.<br />

Reparateur, Hotelangestellter). Außerdem besteht kein <strong>Versicherung</strong>sschutz, wenn der Täter<br />

in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z. B. dessen Arbeitnehmer,<br />

Familien- oder Haushaltsangehörige).<br />

Erdbeben, Lawinen und Muren (außer bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis), Sturm, Hagel,<br />

Blitzschlag, Überschwemmung<br />

3. Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Erdbeben, Lawinen und Muren außer bei Pkw<br />

in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.<br />

Als Erdbeben gilt eine naturbedingte, messbare Erschütterung des Erdbodens. Als Lawine gilt<br />

ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Schnee- oder Eismassen. Als Mure gilt ein<br />

naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Geröll-, Schlamm- oder Gesteinsmassen. Als<br />

Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen<br />

sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten<br />

Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind<br />

Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers<br />

zurückzuführen sind.<br />

Zusammenstoß mit Tieren, bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis Zusammenstoß mit Haarwild<br />

4. Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren außer bei<br />

Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis.<br />

Bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis ist nur der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen<br />

Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Absatz 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh,<br />

Wildschwein) versichert.<br />

Glasbruch<br />

5. Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.<br />

Kurzschlussschäden<br />

6. Versichert sind außer bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis Schäden an der Verkabelung des<br />

Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden<br />

an angeschlossenen Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser). Der Ersatz von<br />

Aggregatschäden ist auf 3.000 EUR je Schadenereignis begrenzt. Nicht versichert sind<br />

Schäden an angeschlossenen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssysteme).<br />

Bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis sind ausschließlich Schäden an der Verkabelung des<br />

Fahrzeugs durch Kurzschluss versichert.<br />

Tierbissschäden (außer bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis)<br />

7. Versichert sind außer bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis Schäden durch Tierbiss (ausgenommen<br />

Haus- und Nutztiere) einschließlich Folgeschäden bis zu einer Entschädigungsobergrenze<br />

von insgesamt 5.000 EUR.<br />

A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des<br />

Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:<br />

KKL0712 Seite 16 von 75

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