KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 22<br />
3. Bei persönlicher Notlage, Krankheit, Verletzung oder Tod:<br />
Bestattung und Überführung<br />
a. Sterben Sie oder eine mitversicherte Person, sorgen wir nach Abstimmung mit den<br />
Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland<br />
und übernehmen die Kosten.<br />
Ersatz von Reisedokumenten<br />
b. Kommen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder andere für die Fortsetzung der Reise<br />
notwendigen Reisedokumente abhanden, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich<br />
und übernehmen die hierfür anfallenden Gebühren.<br />
Ersatz von Zahlungsmitteln<br />
c. Geraten Sie oder eine mitversicherte Person infolge des Verlustes ihrer Zahlungsmittel in<br />
eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu ihrer Hausbank her. Ist dies nicht bis zum<br />
Ende des auf die Schadenmeldung folgenden Werktages möglich, kann sie von uns ein<br />
Darlehen bis zu 3.000 EUR je Schadenfall in Anspruch nehmen. Das Darlehen ist<br />
innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns<br />
zurückzuzahlen.<br />
Vermittlung ärztlicher Betreuung<br />
d. Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person, informieren wir sie auf Anfrage über die<br />
Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforderlich, die Verbindung<br />
zwischen ihrem Hausarzt und dem sie behandelnden Arzt oder Krankenhaus her und<br />
tragen die hierdurch entstehenden Kosten.<br />
Arzneimittelversand<br />
e. Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person und sind die zur Wiederherstellung der<br />
Gesundheit erforderlichen Arzneimittel vor Ort nicht erhältlich, sorgen wir nach<br />
Abstimmung mit ihrem Hausarzt erforderlichenfalls für die Zusendung der Arzneimittel und<br />
tragen die hierdurch entstehenden Kosten.<br />
Reiseabbruchkosten<br />
f. Ist die planmäßige Beendigung einer Auslandsreise infolge Todes oder schwerer<br />
Erkrankung von Ihnen oder einer mitversicherten Person oder eines nahen Angehörigen<br />
oder wegen einer erheblichen Schädigung ihres Vermögens nicht zumutbar, übernehmen<br />
wir die daraus entstehenden erhöhten Fahrt- oder Flugkosten bis zu 3.000 EUR je<br />
Schadenfall.<br />
Hilfeleistung in besonderen Notfällen<br />
g. Geraten Sie oder eine mitversicherte Person in eine sonstige besondere Notlage, zu<br />
deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erhebliche Nachteile für ihre Gesundheit oder<br />
ihr Vermögen zu vermeiden, veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen und tragen<br />
die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 300 EUR je Schadenfall.<br />
Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von<br />
Ihnen oder einer mitversicherten Person abgeschlossen wurden, sowie<br />
Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.<br />
A.3.9 Was ist nicht versichert?<br />
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grob<br />
fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der<br />
Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />
Rennen<br />
2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen<br />
entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch<br />
für dazugehörige Übungsfahrten.<br />
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Maßnahmen der Staatsgewalt<br />
3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere<br />
Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.<br />
Schäden durch Kernenergie<br />
4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.<br />
Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />
5. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch einen Fahrer, der bei Eintritt des<br />
Schadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.<br />
Gewerbsmäßige Personenbeförderung und Vermietung<br />
6. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden auf einer Fahrt, bei der das versicherte<br />
Fahrzeug zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder gewerbsmäßigen Vermietung<br />
verwendet wird.<br />
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