08.12.2012 Aufrufe

KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 22<br />

3. Bei persönlicher Notlage, Krankheit, Verletzung oder Tod:<br />

Bestattung und Überführung<br />

a. Sterben Sie oder eine mitversicherte Person, sorgen wir nach Abstimmung mit den<br />

Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland<br />

und übernehmen die Kosten.<br />

Ersatz von Reisedokumenten<br />

b. Kommen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder andere für die Fortsetzung der Reise<br />

notwendigen Reisedokumente abhanden, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich<br />

und übernehmen die hierfür anfallenden Gebühren.<br />

Ersatz von Zahlungsmitteln<br />

c. Geraten Sie oder eine mitversicherte Person infolge des Verlustes ihrer Zahlungsmittel in<br />

eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu ihrer Hausbank her. Ist dies nicht bis zum<br />

Ende des auf die Schadenmeldung folgenden Werktages möglich, kann sie von uns ein<br />

Darlehen bis zu 3.000 EUR je Schadenfall in Anspruch nehmen. Das Darlehen ist<br />

innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns<br />

zurückzuzahlen.<br />

Vermittlung ärztlicher Betreuung<br />

d. Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person, informieren wir sie auf Anfrage über die<br />

Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforderlich, die Verbindung<br />

zwischen ihrem Hausarzt und dem sie behandelnden Arzt oder Krankenhaus her und<br />

tragen die hierdurch entstehenden Kosten.<br />

Arzneimittelversand<br />

e. Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person und sind die zur Wiederherstellung der<br />

Gesundheit erforderlichen Arzneimittel vor Ort nicht erhältlich, sorgen wir nach<br />

Abstimmung mit ihrem Hausarzt erforderlichenfalls für die Zusendung der Arzneimittel und<br />

tragen die hierdurch entstehenden Kosten.<br />

Reiseabbruchkosten<br />

f. Ist die planmäßige Beendigung einer Auslandsreise infolge Todes oder schwerer<br />

Erkrankung von Ihnen oder einer mitversicherten Person oder eines nahen Angehörigen<br />

oder wegen einer erheblichen Schädigung ihres Vermögens nicht zumutbar, übernehmen<br />

wir die daraus entstehenden erhöhten Fahrt- oder Flugkosten bis zu 3.000 EUR je<br />

Schadenfall.<br />

Hilfeleistung in besonderen Notfällen<br />

g. Geraten Sie oder eine mitversicherte Person in eine sonstige besondere Notlage, zu<br />

deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erhebliche Nachteile für ihre Gesundheit oder<br />

ihr Vermögen zu vermeiden, veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen und tragen<br />

die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 300 EUR je Schadenfall.<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von<br />

Ihnen oder einer mitversicherten Person abgeschlossen wurden, sowie<br />

Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.<br />

A.3.9 Was ist nicht versichert?<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

1. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grob<br />

fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der<br />

Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />

Rennen<br />

2. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen<br />

entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch<br />

für dazugehörige Übungsfahrten.<br />

Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Maßnahmen der Staatsgewalt<br />

3. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere<br />

Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.<br />

Schäden durch Kernenergie<br />

4. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.<br />

Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />

5. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden durch einen Fahrer, der bei Eintritt des<br />

Schadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.<br />

Gewerbsmäßige Personenbeförderung und Vermietung<br />

6. Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Schäden auf einer Fahrt, bei der das versicherte<br />

Fahrzeug zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder gewerbsmäßigen Vermietung<br />

verwendet wird.<br />

KKL0712 Seite 25 von 75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!