08.12.2012 Aufrufe

KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />

Stand Juli 2012 Seite 39<br />

E.4.4 Europäischer Unfallbericht<br />

Bei der Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus) haben Sie uns<br />

den Schaden unter Verwendung des europäischen Unfallberichts zu melden.<br />

E.4.5 Abtretung von Ansprüchen gegen Dritte<br />

Bei der Auslandsschaden-<strong>Versicherung</strong> inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus) haben Sie Ihre<br />

Ansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten, soweit wir sie befriedigen oder befriedigt haben,<br />

uns bei ihrer Geltendmachung zu unterstützen und uns erforderlichenfalls die Prozessführung zu<br />

überlassen.<br />

E.5 Zusätzlich in der Insassen-Unfallversicherung und in der Fahrerschutz-<strong>Versicherung</strong><br />

E.5.1 Anzeige des Todesfalls innerhalb 48 Stunden in der Insassen-Unfallversicherung<br />

Hat in der Insassen-Unfallversicherung der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Folge,<br />

müssen die aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag Begünstigten uns dies innerhalb von 48 Stunden<br />

melden, auch wenn der Unfall schon angezeigt ist. Uns ist das Recht zu verschaffen, eine<br />

Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.<br />

E.5.2 Ärztliche Untersuchung, Gutachten, Entbindung von der Schweigepflicht<br />

Nach einem Unfall sind Sie verpflichtet,<br />

a. unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen,<br />

b. den ärztlichen Anordnungen nachzukommen,<br />

c. die Unfallfolgen möglichst zu mindern,<br />

d. darauf hinzuwirken, dass von uns angeforderte Berichte und Gutachten alsbald erstellt<br />

werden,<br />

e. sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen, wobei wir die notwendigen<br />

Kosten, einschließlich eines Ihnen entstehenden Verdienstausfalls, tragen,<br />

f. Ärzte, die Sie - auch aus anderen Anlässen - behandelt oder untersucht haben, andere<br />

Versicherer, <strong>Versicherung</strong>sträger und Behörden von der Schweigepflicht im Rahmen von<br />

§ 213 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz zu entbinden und zu ermächtigen, uns alle erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen.<br />

E.5.3 Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der Insassen-<br />

Unfallversicherung<br />

Beachten Sie bei der Insassen-Unfallversicherung auch die 15-Monatsfrist für die Feststellung und<br />

Geltendmachung der Invalidität nach A.4.5.1.<br />

E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?<br />

E.6.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung<br />

Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.5 geregelten Pflichten, haben Sie keinen<br />

<strong>Versicherung</strong>sschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere<br />

Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen<br />

Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

bestehen.<br />

E.6.2 Leistungspflicht trotz Pflichtverletzung<br />

Abweichend von E.6.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die<br />

Pflichtverletzung weder für die Feststellung des <strong>Versicherung</strong>sfalls noch für die Feststellung oder<br />

den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig<br />

verletzen.<br />

E.6.3 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Haftpflichtversicherung<br />

In der Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.6.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw.<br />

Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von<br />

höchstens je 2.500 EUR beschränkt.<br />

E.6.4 Erweiterung der Leistungsfreiheit in der Haftpflichtversicherung<br />

Haben Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach E.1.3 und E.1.4 vorsätzlich und<br />

in besonders schwerwiegender Weise verletzt (z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort trotz<br />

eines Personen- oder schweren Sachschadens), erweitert sich die Leistungsfreiheit nach E.6.3<br />

auf einen Betrag von höchstens je 5.000 EUR.<br />

E.6.5 Vollständige Leistungsfreiheit in der Haftpflichtversicherung<br />

Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen dadurch einen rechtswidrigen<br />

Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten<br />

Vermögensvorteils vollständig frei.<br />

KKL0712 Seite 42 von 75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!