KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
KRAVAG-LOGISTIC Kfz-Versicherung Verbraucherinformation ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Verbraucherinformation</strong> <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong><br />
<strong>Versicherung</strong>s-AG<br />
Stand Juli 2012 Seite 14<br />
Ereignisse der Teilkasko<br />
1. Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach A.2.2.<br />
Unfall<br />
2. Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit<br />
mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.<br />
Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder<br />
Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch<br />
rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund<br />
Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen<br />
ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.<br />
Mut- oder böswillige Handlungen<br />
3. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen Dritter.<br />
Transport auf einer Fähre (außer bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis)<br />
4. Versichert sind außer bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis Schäden, die bei einem Transport des<br />
Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass<br />
- das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, oder<br />
- das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage oder aufgrund des Seegangs über Bord gespült<br />
wird, oder<br />
- das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet das Fahrzeug zu opfern,<br />
um die Fähre, die Passagiere und/oder die Ladung zu retten.<br />
A.2.4 Wer ist versichert?<br />
Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im Interesse einer<br />
weiteren Person abgeschlossen ist (z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs) auch<br />
für diese Person.<br />
A.2.5 In welchen Ländern besteht <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />
Sie haben in der Kaskoversicherung <strong>Versicherung</strong>sschutz in den geographischen Grenzen<br />
Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen<br />
Union gehören.<br />
Im Werkstattservice haben Sie Anspruch auf Leistungen nach A.2.7.4 nur für Schäden, die sich in<br />
der Bundesrepublik Deutschland ereignen.<br />
A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?<br />
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert<br />
1. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den<br />
Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen<br />
Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren, gilt A.2.7.1.<br />
Bei Zerstörung des Fahrzeugs zahlen wir außer bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis darüber<br />
hinaus die Kosten für dessen Entsorgung, wenn aus den vorhandenen Rest- und Altteilen<br />
kein Restwert zu erzielen ist und für ein Ersatzfahrzeug bei der R+V Allgemeine <strong>Versicherung</strong><br />
AG, <strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong> <strong>Versicherung</strong>s-AG, <strong>KRAVAG</strong>-ALLGEMEINE <strong>Versicherung</strong>s-AG,<br />
Condor Allgemeine <strong>Versicherung</strong>s-Aktiengesellschaft oder Optima<br />
<strong>Versicherung</strong>s-Aktiengesellschaft eine Kaskoversicherung abgeschlossen wird.<br />
Bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir außer bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis<br />
die Gebühren der Zulassung des Ersatzfahrzeugs einschließlich der Kosten für dessen<br />
Kennzeichen, sofern für dieses bei der R+V Allgemeine <strong>Versicherung</strong> AG,<br />
<strong>KRAVAG</strong>-<strong>LOGISTIC</strong> <strong>Versicherung</strong>s-AG, <strong>KRAVAG</strong>-ALLGEMEINE <strong>Versicherung</strong>s-AG, Condor<br />
Allgemeine <strong>Versicherung</strong>s-Aktiengesellschaft oder Optima <strong>Versicherung</strong>s-Aktiengesellschaft<br />
eine Kaskoversicherung ab dem Tag der Zulassung abgeschlossen wird.<br />
Neupreisentschädigung<br />
2. Wir zahlen den Neupreis unter folgenden Voraussetzungen:<br />
a. Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir<br />
außer in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.6.8, wenn innerhalb<br />
von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden oder eine Zerstörung<br />
eintritt oder wenn innerhalb von 12 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Verlust<br />
eintritt.<br />
Bei Pkw in der <strong>Kfz</strong>Police-Basis zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.6.8,<br />
wenn innerhalb von 6 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine<br />
Zerstörung oder ein Verlust eintritt.<br />
Voraussetzung ist jeweils, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im<br />
Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug oder Vorführfahrzeug mit einer<br />
Laufleistung von maximal 1.000 km vom <strong>Kfz</strong>-Händler oder <strong>Kfz</strong>-Hersteller erworben hat.<br />
Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.<br />
KKL0712 Seite 17 von 75